LSG NSB L 8 SO 45/06 ER vom 28.07.2006
Die Möglichkeit der abweichenden Festlegung des Regelsatzes nach § 28 Abs 1 Satz 2 SGB XII ist verfassungsrechtlich geboten und bringt das Individualisierungsprinzip des § 9 SGB XII zur Geltung. Dabei ist der Einzelfall im Sinne der Vorschrift nicht als...