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In Mainz wurde entschieden, daß ein Ehepaar, das Arbeitslosengeld II bezieht und Nachwuchs bekommt, Anspruch auf eine einmalige Hilfe für die Anschaffung von Kinderbett und Kinderwagen hat. Es muß sich aber mit Gebrauchtgegenständen begnügen, teilte das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz am...
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