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Es ist deshalb nicht zu beanstanden, wenn die AG das Hausgrundstück des AS zwar einerseits als geschütztes Vermögen im Sinne des § 12 SGB II ansieht, andererseits aber bei der Berechnung der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung iS des § 22 SGB II die gleichen Maßstäbe wie bei Mietern...
S 8 AS 44/05 ER SG Stade 07.09.2005 Das SG Stade hat am 07.09.2005 folgenden Beschluß gefaßt: Es ist deshalb nicht zu beanstanden, wenn die AG das Hausgrundstück des AS zwar einerseits als geschütztes Vermögen im Sinne des § 12 SGB II ansieht, andererseits aber bei der Berechnung der...
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