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S 45 AS 430/05 SG Oldenburg vom 17.11.2005
Umgangskosten mit Kindern sind als unaufschiebbare Notlage auf Darlehensbasis zu übernehmen, es ist zu Prüfen ob eine Aufrechnung nach § 44 SGB II zu Erlassen ist.
Entscheidung: S 45 AS 430/05
SOZIALGERICHT OLDENBURG
Verkündet am 17...
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