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Nach § 23 Abs. 1 Satz 1 SGB II kann bei unabweisbarem Bedarf auch für rückständige Stromkosten ein Darlehen gewährt werden. Leitsätze 1. Sinn und Zweck des § 43 SGB I ist die Sicherstellung, dass ein aus der Kompliziertheit des Sozialrechts resultierender Streit zwischen den Leistungsträgern...
Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 26.08.2005 rechtskräftig S 13 AS 36/05 ER Entscheidung Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe: I. Die Beteiligten streiten über die Zahlung von Leistungen für Sicherung des...
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