Hallo zusammen,
habe die letzten Tage darüber gebrütet, ob ich nun Widerspruch gegen meine aktuelle Einladung nach § 309 SGB III einlegen soll, einstweiligen Rechtsschutz beim SG stellen und entsprechend der Einladung NICHT folgen soll - oder, weil vielleicht zu wenig "Angriffsfläche", besser...