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S 29 AS 124/05 ER vom 24.11.05 Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, der Antragstellerin ab dem 08.11.2005 vorläufig Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach Maßgabe des Gesetzes ohne Annahme einer eheähnlichen Gemeinschaft mit Herrn A, die ihr zustehende Regelleistung und den...
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