LSG BRB 22-11-05 eheähnlich weil Küche gemeinsam?
Da braucht mal ein Gericht Nachhilfe in „WG-Leben“ !
„ ... Auch ist davon auszugehen, dass der Antragsteller mit Frau S. "aus einem Topf" wirtschaftet. Darauf deutet der gemeinschaftlich unterzeichnete Mietvertrag. ...
... Es ist insoweit...