Bedarfe anläßlich der Geburt eines Kindes sind Erstausstattungsbedarfe und daher nicht anzusparen. Säuglingserstausstattung ist daher zu bewilligen: ein Geschwisterkinderwagen, eine Kinderwagenbettdecke, Kinderbett mit
Matratze und Kopfschutz, Kopfkissen und Bettdecke sowie eine
Wickelauflage...