19605

  1. Martin Behrsing

    SG Magdeburg S27 AS 196/05 ER

    Fernsehgerät, Waschmaschine und Gardinen und Rollos sind Erstanschaffungsbedarfe und daher nicht aus der Regelleistung anzusparen leider kein Auto :motz: :| :dampf: :( :lol:
  2. Martin Behrsing

    TV, Radio, etc sind Erstausstattung - S 27 AS 196/05 ER

    Sozialgericht Magdeburg Aktenzeichen: S 27 AS 196/05 ER 15.06.05 § 23 Abs. 3 SGB II Beschluss Überschrift: Fernsehgerät, Waschmaschine und Gardinen und Rollos sind Erstanschaffungsbedarfe und daher nicht aus der Regelleistung anzusparen auf den Seiten von Tacheles e.V.
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