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Grundsätzlich hat jeweils der Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende nachzuweisen, dass für den Hilfebedürftigen ein entsprechendes Wohnungsangebot mit angemessen Heizkosten auf dem Wohnungsmarkt tatsächlich zur Verfügung steht und wie die Verhältnisse des Einzelfalles die Heizkosten...
S 48 AS 183/05 SG Oldenburg vom 23.11.2005 Die Höhe der Angemessenheit der Heizungskosten ist von einer Vielzahl von Faktoren in Abhängigkeit von der Dauer der Heizperiode, der Beschaffenheit und den Gepflogenheiten beim Betrieb der Heizungsanlage im Einzelfall wie überhaupt den baulichen...
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