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#51 | |
Elo-User/in
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Beiträge: 971
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Doch hat er! Was machen wir nun? Nochmal nachhaken? Wie läuft das denn mit dem Rentenservice der DRV?
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Es werden nur Erfahrungen weitergegeben und keine Rechtsberatung. Wen meine Schreibfehler jucken darf sich selber kratzen! |
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#52 | |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 08.09.2011
Beiträge: 11.620
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Keine Angst....muss man sich meist nicht drum kümmern.... sicher hat der LT schon einen Fuss in der Tür (Erstattung angemeldet für den Fall der Leistung)
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ius vigilantibus scriptum est..... "Nichts schärft den Verstand mehr als die Niederlage." - Eric Hobsbawm- "Die sogenannten Finanzmärkte dienen der Mehrheit genauso wenig wie die organisierte Kriminalität. Das ist der Fehler, und deshalb haben harte Reformen bei ihnen anzusetzen, statt umgekehrt den Sozialstaat abzubauen." (Dr. J. Borchert in "Sozialstaatsdämmerung" S. 180) |
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#53 | |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 20.06.2005
Ort: Hamburg
Beiträge: 23.605
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@ikarus, steht denn da, die Leistungen werden an das Konto XYZ bei der Postbank überwiesen? Hier kannst Du die kontaktieren Deutsche Post | Renten Service
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§1 Eine EGV nie sofort unterschreiben, Du hast das Recht die zur Prüfung mitzunehmen. Falls der SB mit einem Verwaltungsakt droht, ist das auch nicht schlimm, denn gegen den kannst Du Widerspruch einlegen. Das Nichtunterschreiben eine EGV kann nicht sanktioniert werden. §2 Möglichst immer mit einem Beistand nach § 13 SGBX zum Jobcenter gehen. Das kann jeder machen, der braucht nur zuzuhören und Protokoll schreiben. Einen Beistand können die nur schriftlich ablehnen. |
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#54 |
Elo-User/in
Registriert seit: 22.01.2012
Beiträge: 187
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Du brauchst da nicht nachfragen. Der Rentenservice der DRV wickelt alle Zahlungen über die Deutsche Post ab. Von dort wird dann abgesichert, dass man am 1. Tag des Monats seine Rentenzahlung auf seinem Konto, egal bei welcher Bank, hat. Ein Postbankkonto ist also nicht notwendig.
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