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Hallo fredy2206,
Konntest du nicht wissen, weil der TE (überflüssigerweise) abseits seines bestehenden Themas dazu, ein neues Thema eröffnet hat. Das wurde nun von mir korrigiert, denn mit "falschen Hoffnungen" kann er ja auch NICHTS anfangen. ![]()
Ist der Rest-Anspruch auf ALGI bei einer Erkrankung geringer, dann zahlt die KK in diesen Fällen auch früher aber eben NUR bei "richtigen Arbeitslosen" ... Das sind "Ausgesteuerte" eben nicht, auch wenn die AfA gerne versucht das so zu behaupten, besonders wenn EM-Rente bereits im Widerspruch oder in der Klage ist. MfG Doppeloma
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Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder und bitte diese nicht als Rechtsberatung aufzufassen!
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#52 | ||
Elo-User/in
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Hallo Doppeloma,
Viele Grüße fredy |
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#53 |
Elo-User/in
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Hallo,
Danke für euere Antworten. @ Doppeloma ich wollte mit dem neuen Thread bestimmt nicht nur positiven Antworten hören, dachte es gehört ja nicht zu meinem eigentlichen Thema deshalb habe ich das als allgemein und neu eingestellt. Sorry wenn das so rüberkam. Weil ja sonst meine aktuellen Fragen (die mir sehr wichtig sind) untergehen. Wie z.B. meine Frage nach dem Gutachterbüro. Klar weiß ich das viele nach dem Ende des Krankengeldbezuges und Ende des ALG1 in ALG2 kommen. Darüber mache ich mir auch keine Gedanken weil ich ALG2 eh nicht bekommen würde. Es hat mich nur interessiert was wäre wenn. Denn ich habe ja mehrere „Baustellen“ bin aber praktisch nur wegen dem Hauptsächlichen (der Psyche) krankgeschrieben und andere Fachärzte wie Orthopäde oder Neurochirurge wollte mich jetzt auch krankschreiben, da ich evtl. Im neuen Jahr operiert werden muss. Irgendwo habe ich mal gelesen, man sollte sich von den anderen Fachärzten auch krankschreiben lassen das wäre besser um nachzuweisen das man auch von den Ärzten als arbeitsunfähig angesehen wird? Die Entscheidung des Widerspruch zieht sich eh noch hin. Und mir gehts leider wie vielen anderen immer schlechter und ich kann bestimmt egal wie es ausgeht nicht mehr arbeiten. Deshalb gebe ich auch nicht auf. Wünsche euch allen ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch. Vg |
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#54 | |||||||
Foren-Moderator/in
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Hallo Sammy1968,
![]() Die Aussteuerung zu kennen ist sehr wichtig für eine korrekte Antwort auf diese Frage, dafür reicht es eben nicht zu schreiben, dass man ALGI bezieht und die AfA meint die "Nahtlosigkeit" würde nicht zutreffen. Die trifft aber zu (gesetzlich geht das gar nicht anders) und zumindest die KK weiß das auch sehr genau, wenn du erneut Krankengeld beantragen würdest.
Ich war sogar vom Gericht aus bei einem sehr alten internistischen Gutachter (über 70) in seiner "Privat-Villa" ( mit voll ausgestattetem Praxis-Bereich !!!) einbestellt, der hat NUR noch Gutachten für Gerichte geschrieben, auch für das LSG. Auf die DRV und ihre "Gutachter" war er nicht so gut zu sprechen aber darauf (seine Bemerkungen nebenbei dazu) bin ich während meiner Begutachtung (die bei ihm fast 3 Stunden dauerte) lieber nicht weiter eingegangen. Hätte ja auch eine "böse Falle" sein können, aber der hatte wohl echt einen "Rochus" auf deren häufige "Fehleinschätzungen der Erwerbsfähigkeit" zu Gunsten der DRV. Das nützt dir zwar aktuell wenig, ich will dir nur damit erklären, dass es nicht unbedingt "Praxis-Ärzte" sein müssen, die den Auftrag bekommen von der DRV, Männe war z.B. auch mal in der "med. Zentrale" der DRV bei einer psychiatrischen Gutachterin. Die kennen normalen Praxisbetrieb (vermutlich) auch nur noch theoretisch und sind DIREKT bei der DRV angestellt ... da muss man (meist) auch keine Illusionen haben, wie das Gutachten wohl ausfallen wird. Es sei denn man kann denen langsam (im Vorfeld) mal ein wenig die "Hölle" bereiten, weil sie klare Fehler gemacht haben im Antragsverfahren und das schon zum 2. Mal ... Aber das ist eine längere Geschichte, die ich hier schon öfter angedeutet habe, in allen Einzelheiten aber auch schon zum Selbstschutz NICHT schildern werde. Auch wenn uns inzwischen wohl Keiner mehr was tun kann deswegen, habe ich kein Interesse uns zu outen und was zu provozieren, zumal wir die relevanten (internen) Vorgänge auch gar nicht beweisen können. Jedenfalls bekam mein Männe nach diesem DRV-Gutachten sehr schnell den Bescheid zur vollen EM-Rente (OHNE Befristung), wo er doch knapp ein Jahr zuvor (am SG) angeblich noch Vollzeit arbeiten können sollte. Wegen psychischer Probleme war er übrigens NIE AU geschrieben oder in Behandlung, das nur nebenbei. Es ging IMMER um seine diversen orthopädischen Probleme und die chronischen Schmerzen, die sich daraus über die Jahre entwickelt hatten. Interessant war dann der Hinweis meines Psychiaters (er kannte auch Männe, zumindest als meinen ständigen Begleiter), dass er "diese Dame kenne, die würde immer seine Gutachten bei Gericht zerpflücken wollen" ... also ein "Engel mit gestutzten Flügeln" bei Männes Begutachtung (die fachlich schon völlig neben seinen wirklichen Problemen war) ... ![]() So gewinnt man öfter mal den Eindruck, dass schwere körperliche Krankheiten kein EM-Rentengrund sind, aber zur Not macht man eben bei der DRV genug "Psyche" daraus ...
Dazu machen AU-Bescheinigungen nur unterstützende Aussagen aber nicht nach dem Motto "Viel hilft viel" ... EINE Bescheinigung darüber, dass du wegen Krankheit nicht arbeiten gehen kannst genügt dafür völlig, wegen welcher ist dafür eigentlich egal.
Gerade orthopädische Probleme entwickeln sich ja oft über viele Jahre und du siehst das schon richtig, dass der Psychiater dafür nicht der richtige Facharzt gewesen ist.
Hast du denn deine Ärzte mal gefragt, ob die DRV inzwischen mal was angefordert hat ??? Wenn nicht, wäre das keine gute Arbeit (immer noch nicht) denn der kann mit dem Reha-Bericht sicher NICHT allzu viel anfangen wenn das eine psychosomatische Rega gewesen ist. ![]()
Wenn die DRV aber deine Ärzte selbst dazu noch gar nicht angeschrieben hat und er keine Unterlagen hat für sein Gutachten kann das (später am Gericht) auch "nach hinten los gehen" für die DRV. Was der in seinem "Gutachter-Büro" so alles hat, um dich untersuchen zu können, das weißt du doch gar nicht, nimm auf jeden Fall ein paar wichtige Befunde mit und dann bleib ruhig und warte ab wie das ausgehen wird. Eine ambulante Praxis ist auch keine "Garantie" für ein ordentliches Gutachten, so habe ich es beim DRV-Psychiater selbst erlebt, der hat seine blutjunge Assistenz-Ärztin die Arbeit machen lassen, für die er dann von der DRV bezahlt wurde. Das war mein erstes EM-Renten-Gutachten überhaupt, da wusste ich noch nicht, dass es so schon nicht in Ordnung war, dachte auch noch, "die würden schon wissen was sie tun" ... bei Gericht (fast 2 Jahre später) fand man das dann NICHT mehr in Ordnung. ![]() Der Internist (von der DRV) war Leiter einer Klinik-Abteilung und hatte (eigentlich) auch gar keine Zeit für mich, im Gutachten standen Untersuchungen die er nie gemacht hatte (die waren schon zeitlich gar nicht möglich in 17 Minuten), das störte die DRV alles nicht im Geringsten ... ![]() Es hat also wenig Bedeutung wo ein (Fach-) Gutachten stattfinden wird, wichtiger ist die Person des Gutachters und ob du den Eindruck von "Sachlichkeit und Neutralität" mitnehmen kannst aus dieser Begutachtung. Für die EM-Rente gibt es nicht die konkrete Krankheit sondern die Gesamtheit deiner Erwerbsfähigkeit ist rentenrechtlich zu prüfen, dazu gehören auch relevante körperliche Krankheiten. Es genügt ja nicht wenn der Psychiater meinen würde, du kannst (wieder) arbeiten und die körperlichen / orthopädischen Probleme lassen das auch nicht (oder nur sehr eingeschränkt) zu ... Es wird zwar (leider) sehr oft sehr einseitig "begutachtet" (besonders durch die DRV-Gutachter) aber der Mensch ist ja ein kompletter Organismus und da muss alles ausreichend noch "funktionieren" um Vollzeit / Teilzeit arbeiten zu können für den Lebensunterhalt. Deine Fachärzte werden sicher auch ohne zusätzliche AU-Bescheinigungen einschätzen können, ob sie dich aktuell und in nächster Zukunft für Arbeitsfähig halten oder eher nicht ... Den Rest (Beurteilung deiner gesamten Erwerbsfähigkeit) wirst du den Gutachtern und der DRV überlassen müssen ... Jetzt erst mal ruhige Feiertage ! MfG Doppeloma
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#55 |
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Meine Frau hat mich begleitet und durfte sogar mit rein. Der Gutachter diktierte alles sofort alles nach einer Art Vorgabekatalog auf Band. Die ganze Untersuchung lief nach diesem ab und dauerte circa 30 Minuten. Er hat mich ausgemessen von oben bis unten. Alle Ergebnisse wurden diktiert. So z.B. Ziffer 1.3 10 cm, bei Ziffer 4. 6 cm... (als Beispiel)
Nach meinen Unterlagen, die ich dabei hatte, Röntgenbilder und neue Befunde und so weiter fragte er gar nicht. und hatte auch nach meinem Eindruck keine Unterlagen vorliegen. Er wusste noch nicht mal das ich krank geschrieben bin und warum und weshalb ich Rente eingereicht habe. Ich erwähnte das ich wegen meiner Psyche auch in Behandlung bin das wusste er auch nicht. Die Psyche ist ja eigentlich das Hauptproblem bei mir. Zum Schluss diktierte er das ich in meinem Beruf nur noch unter 3 Std. arbeitsfähig bin und zum allgemeinen Arbeitsmarkt sagte er nur was sehr eingeschränkt. War alles etwas komisch dort. Habe natürlich zuhause ein Gedächtnisprotokoll erstellt. Nun kam die Ablehnung des Widerspruchs. Bisher wurden immer noch keine Ärzte von mir angeschrieben. Ich werde auf jeden Fall Klage mit dem VDK einreichen. Könnt ihr mir sagen wie das jetzt weitergeht? und auf was muss ich jetzt achten. Im Juni läuft mein ALG1 aus. Wie ist das dann mit meiner Krankenversicherung wenn ich kein ALG2 bekomme? Der VdK wird bestimmt die Gutachten anfordern oder muss/kann ich das selbst tun. Das nimmt mich alles sehr mit und ich weiß nicht mehr wo mir der Kopf steht. Hoffe ihr könnt mir hier etwas helfen. Bin total mutlos jetzt. Vielen Dank. |
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#56 | ||||||||||
Foren-Moderator/in
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Hallo Sammy1968,
Die aktuellen Gutachten wirst du im Zuge der "Akten-Einsicht" bekommen, ob der VDK vor Ort bei dir dafür der richtige Partner ist kann ich nicht beurteilen, den Widerspruch haben die auch schon begleitet ???
Wer Reha möchte ist oft zu krank dafür (= Ablehnung) und wer EM-Rente möchte ist zu "gesund" dafür (= Ablehnung), das muss also im Gutachter-Auftrag schon klar sein, welcher Bereich gerade zu beachten ist. Solche offensichtlichen Ungereimtheiten habt ihr sicher auch im Gedächtnis-Protokoll vermerkt und die Unterlagen (die ihr dabei hattet) werden sicher dann bei Gericht mehr Interesse finden (müssen) ...
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![]() Was dann noch so "begutachtet" wird (im Widerspruchsverfahren), dient meist nur der Bestätigung, dass die Ablehnung der EM-Rente zu Recht erfolgte ... Es passiert ziemlich selten, dass sehr gute Anwälte das im Widerspruch schaffen wenn sie der DRV klare juristische Schlamperei im Antragsverfahren nachweisen können, sehr oft habe ich das allerdings noch nicht lesen dürfen ... Mein Anwalt hat da fast 1 Jahr lang gekämpft (besonders gegen die mehr als fragwürdigen DRV-Gutachten) und dann wurde mein Widerspruch auch abgelehnt ... meine Ärzte waren allerdings seit der Antragstellung auch noch nie von der DRV angeschrieben worden.
Dieses mal allerdings nach gerichtlichem Fragen-Katalog und nicht mehr auf die vorrangigen DRV-Interessen "abgestimmt". ![]()
Die bereits erstellten Gutachten bekommst du dann über die Akteneinsicht direkt vom Gericht oder über deine Rechtsvertretung, so sollte es jedenfalls sein. Mit der DRV "verhandelt" man dann nicht mehr direkt sondern nur noch über das SG ... oder die Rechtsvertretung.
Dabei geht es nicht um irgendwelche "Kleinigkeiten", sondern besonders um die realen Erklärungen zu deinem medizinischen Zustand, denke daran, dass auch beim VDK keine Ärzte, das für dich machen werden. Mein Anwalt war sehr froh über meine Gedächtnis-Protokolle und meine Anmerkungen auf den / zu den fertigen Gutachten der DRV, zumal auch mein Männe immer mit gewesen ist und die Abläufe / Dauer zumindest bezeugen konnte. Mach dir von allen Unterlagen auch immer eigene Kopien und lass dich nicht von den "Stellungnahmen" der DRV aus der Ruhe bringen, die geben erst auf wenn ihnen gar nichts Anderes mehr übrig bleibt. Das ist meist erst nach gerichtlich beauftragten (und dann hoffendlich neutralen) neuen Gutachten der Fall. Denn der Richter ist auch kein Arzt und wird das bei vielen widersprüchlichen medizinischen Berichten / Befunden (deine Ärzte und die DRV-Gutachten / Reha-Berichte) durch (mindestens) ein eigenes Gutachten feststellen lassen, was denn nun stimmen kann und was eher nicht.
Dann kannst du in die Familienversicherung kostenfrei aufgenommen werden ... Letztlich wird das dann von deiner KK nur überprüft, denn du bist ja bereits in der KvdR "eingeplant", seit dem Antrag auf EM-Rente. Bist du NICHT verheiratet oder der Partner ist privat versichert, dann geht das so nicht und du musst den Beitrag für deine (gesetzliche) KK selbst bezahlen, für eine "freiwillige" Pflicht-Mitgliedschaft, klingt komisch ist aber so ... Der Mindestbeitrag liegt aktuell bei ca. 170 € im Monat ... das klärst du dann bitte möglichst nahtlos mit deiner KK ... wenn das ALGI beendet ist.
Bei mir waren es knapp 2 Jahre und dann wurde die EM-Rente aber nach den Gerichts-Gutachten (Internist und Psychiater) relativ schnell bewilligt, das Gericht hat der DRV wohl keine andere Wahl mehr gelassen. ![]() Ich hatte auch meine Zweifel das zu überstehen aber man staunt irgendwann selber, was man ALLES schaffen KANN wenn man keine andere Wahl mehr hat. Wenn du jetzt aufgeben würdest, war aber bis hier her auch schon alles umsonst, dann musst du bei "Null" wieder neu starten und das bedeutet nicht unbedingt, dass es dann besser laufen wird, also zieh das JETZT durch ... Du weißt doch "man darf immer wieder mal hinfallen im Leben" ABER man MUSS (nach dem Durchatmen) wieder aufstehen und weiter KÄMPFEN ... Erst wenn der Richter konkret meint, dass es keinen Sinn mehr ergibt solltest du sehr gut zuhören, denn ein verlorener Prozess gegen die DRV muss auch nicht in deine Renten-Akte ... das kann man dann (zur Not) noch mit Rücknahme der Klage verhindern. ![]() Mussten wir leider auch einmal machen aber darüber solltest du jetzt noch gar nicht weiter nachdenken, in der Regel gibt es am SG dann den Erfolg und die EM-Rente ... MfG Doppeloma
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#57 |
Elo-User/in
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Hallo Doppeloma,
Erst einmal Danke für deine aufmunternden Worte. Das macht mir etwas Mut. Wollte zitieren aber es klappt leider nicht. Deshalb versuche ich das so zu beantworten, Der VdK hat mir beim Widerspruch geholfen und ich glaube der ist hier ganz gut. Wegen meiner weiteren Krankenversicherung ist bei mir folgende Situation. Meine Frau ist krank (hat PG 2), das belastet mich natürlich auch, und bekommt EM Rente. Kann ich dann über Sie mitversichert werden? Kommt die KK von sich aus auf mich zu oder muss ich dann die Initiative ergreifen. Ich werde auf jeden Fall versuchen ALG2 zu beantragen den viel Rente bekommt meine Frau ja nicht. Evtl. klappt das ja. Gibt es hier im Forum Tips zu diesem Antrag? Zudem wurde bei mir auch festgestellt das ich Hautkrebs habe, weiß ja nicht ob das auch für die Rente relevant ist. Ich habe mir das Ablehnungsschreiben nochmal genau durch gelesen, das bezieht sich immer wieder auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, ich könnte ja noch leichte Tätigkeiten ausführen. Auf meinen Beruf wird gar nicht eingegangen. Wie ja schon erwähnt hat der Gutachter ja auch gesagt das ich für meinen Beruf nicht mehr arbeitsfähig bin. Ich dachte immer, es wird dann auch geprüft ob es überhaupt solche Jobs gibt, also der Arbeitsmarkt „verschlossen“ ist. Wegen Arbeitsmarktrente oder täusche ich mich da. Ich werde auf jeden Fall meine eigenen Bemerkungen zu den Gutachten machen und miteinreichen. hatten wir bei dem Widerspruch auch schon gemacht. Jetzt heißt es abwarten. Leider |
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#58 | ||||||||||||
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Hallo Sammy1968,
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https://www.elo-forum.org/technische...ml#post2017189
Es ist und bleibt DEIN Gerichtsverfahren, der VDK soll dich dabei unterstützen / beraten und begleiten, die Entscheidungen sind immer noch DEINE Angelegenheit ...
Es ist sehr wichtig das IMMER im Kopf zu behalten, du wirst keine EM-Rente bekommen, damit du deine Frau "entspannter" pflegen kannst ... ich weiß was Pflegegrad 2 etwa bedeutet, mein Männe hat den kürzlich auch bewilligt bekommen. Deine Frau kann dich allerdings über die EM-Rente (als Familienversichert) mit in ihre Versicherung aufnehmen lassen, sie ist ja bestimmt auch gesetzlich versichert. ![]()
Mit dem laufenden Antrag auf EM-Rente (auch während Widerspruch und Klage) bist du auch schon (theoretisch) in der KvdR (Krankenversicherung der Rentner) "erfasst". Man wird dich also nach Antragstellung auf "Familienversicherung" (ab Tag nach dem Ende des ALGI) informieren, dass deine Versicherung wie bisher (Beitragsfrei !!!) weiterläuft, weil eine Familienversicherung (bei deiner Frau) gesetzlich möglich wäre. Klingt kompliziert, ist es aber nicht, kläre das mit der KK am Besten zu Ende Mai, das genügt in der Regel ... man wird dir erforderliche Formulare geben / zuschicken und dir auch mitteilen, was du noch mit einreichen sollst. Ich weiß das gerade nicht mehr so genau, ob man den Aufhebungsbescheid zum ALGI dann benötigt ... es ist bei uns einfach schon zu lange her ... ich werde wohl langsam etwas vergesslich ... ![]()
Wer in das Klage-Verfahren muss, hat meist schon keine Ansprüche mehr auf andere Lohnersatz-Leistungen ... ![]()
Es geht zwar zunächst darum festzustellen, ob du zum Antragszeitpunkt schon so eingeschränkt warst, dass Erwerbsminderung vorgelegen hat, aber hinzutretende Krankheiten während des laufenden Verfahrens müssen natürlich zusätzlich mit einbezogen werden. Das Gericht weiß aber auch nur das, was mitgeteilt wird dazu an aktuellen / neuen Gesundheitsproblemen, besser zuviel als zu wenig medizinische Unterlagen einreichen, die sortieren das schon nach Relevanz für das Verfahren dann selber aus. Es mag dir kein besonderer Trost sein aber eine Bekannte von mir musste auch erst bis an das SG wegen der EM-Rente, bekam dann leider auch Krebs dazu und wurde dann relativ schnell berentet, wo es vorher noch nicht danach ausgesehen hatte. Persönlich wünsche ich dir natürlich, dass die Ärzte das gut in den Griff bekommen werden, damit du deiner Frau noch lange zur Seite stehen kannst und natürlich auch, damit es dir selbst bald wieder besser geht. ![]()
Nur sehr selten bekommen diese berechtigten Jahrgänge noch eine DRV-BU-Rente bewilligt und müssen dann trotzdem noch weiter VOLL arbeiten (können) am "allgemeinen Arbeitsmarkt". Diese DRV-BU-Rente (Betrag = 50 % einer regulären EM-Vollrente) soll dann nur den Einkommensverlust etwas "ausgleichen", weil man im (früheren) Beruf meist deutlich mehr verdienen konnte. Auf eine sogenannte "Arbeitsmarktrente" besteht dann übrigens gar kein Anspruch, man ist ja "nur" Berufs-Unfähig und für den sonstigen Arbeitsmarkt noch VOLL Erwerbsfähig.
Dann kann der erforderliche Teilzeit-Arbeitsmarkt (Teilzeitarbeit zur Teil-EM-Rente) als "verschlossen" angesehen werden und es wird die volle EM-Rente gezahlt als "Arbeitsmarktrente" ... obwohl man eigentlich gesundheitlich nur Teilweise erwerbsgemindert ist. Das passiert durchaus häufiger, weil es am aktuellen Arbeitsmarkt kaum die erforderlichen (leidensgerechten / versicherungspflichtigen) Teilzeit-Arbeitsplätze gibt, die ein Teil-EM-Rentner dann brauchen würde. Solange dich die DRV aber weiter für VOLL Erwerbsfähig hält (6 und mehr Stunden täglich Erwerbsfähig = Vollzeit nach Rentenrecht) gibt es keinen "verschlossenen" Arbeitsmarkt ... ob es die "passende" Arbeit irgendwo für dich geben könnte, interessiert die DRV dabei NICHT. Für die Arbeitsvermittlung ist die AfA zuständig, das hat man mir sogar wörtlich im Ablehnungsbescheid zur EM-Rente mitgeteilt. Ich hatte ja auch noch meine Arbeit, sollte das aber (auch lt. DRV-Gutachten) NICHT mehr machen (auch nicht Teilzeit zu einer Teilrente) ... Ich sollte mir eben was "Anderes" suchen (mit Mitte /Ende 50) bzw. die AfA sollte das tun (die mich zum EM-Renten-Antrag aufgefordert hatte, weil ich lt. AfA-ÄD gesundheitlich komplett NICHT mehr vermittelbar sei... ![]()
Die DRV lässt sich auch bei Gericht oft noch viel Zeit wenn sie Stellungnahmen abgeben soll für den Richter und sie muss ja auch (vom Gericht) in das Verfahren einbezogen werden. Wir hatten damals Niemanden der Bescheid wusste und uns weiterhelfen konnte (oder wollte), die (noch) "Gesunden" um uns herum meinten bald: "Wenn die keine Rente zahlen wollen, dann wird wohl keine nötig sein, die wissen schon, was sie machen"... ![]() Da haben wir bald den Mund gehalten und uns alleine durchgekämpft ... und die (KK / AfA / DRV / JC) wussten eben oft NICHT "was sie da mit uns machen" ... MfG Doppeloma
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Hallo Doppeloma,
und wieder Danke für deine Antwort. Es ist einfach toll von dir wie du den Menschen hier mit deinen Antworten hilfst. Du glaubst gar nicht wie mir das seelisch hilft. Zitieren klappt leider nicht. Ich war beim VDK und habe die Vollmacht für die Klage abgegeben. Alles weitere kommt jetzt von denen. Klar letztendlich treffe ich die Entscheidung. Meine Frau ist in der KvdR und da bin ich dann froh das ich mitversichert werden kann. Wenigstens eine Sorge weniger. Habe mich nochmal schlau gemacht ALG2 brauche ich nicht zu beantragen. Ich habe vor 2 Jahren ein wenig geerbt und wir wohnen im eigenen Haus. Trotzdem wird das eine „harte“ Zeit bis zur Entscheidung des SG. Werde aber versuchen zumindest Wohngeld/Lastenzuschuss zu beantragen. Wegen dem Hautkrebs. Ich bin mal wieder an eine richtige doofe Hautärztin geraten, die es auch nicht nötig hat einen richtigen Befundbericht zu schreiben, noch nicht mal an meinen Hausarzt, ich habe die jetzt mal schriftlich aufgefordert einen Befund zu schreiben. Sie hat mir damals nur einen Laborausruck in die Hand gedrückt wo die Hautproben untersucht wurden. Ich werde diese Ärztin mitangeben und, falls ich nichts anderes bekomme, diesen Laborzettel mitschicken. Wie muss ich mich jetzt der AFA gegenüber verhalten. Muss ich den Ablehungsbescheid dahin schicken. Muss ich denen mitteilen, das ich Klage eingereicht habe? Was kann von deren Seite jetzt kommen? Ich habe mal irgendwo gelesen, das man sich, auch nach Ablauf des ALG1 weiter „arbeitssuchend“ geführt werden soll, deshalb das man irgendwo weiter geführt wird? Wegen rentenrechtlichen Voraussetzungen. Oder auf jeden Fall ALG2 beantragen, das man dort geführt wird, auch wenn man weiß es wird abgelehnt? Ist sinnvoll. Ja und du hast recht ich bin Jahrgang 1968 deshalb habe ich keinen Berufsschutz. Ich habe richtig Angst was da kommt. Viele Grüße Sammy1968 |
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Hallo Sammy1968,
Wir hatten damals leider Niemanden, der uns da etwas weiterhelfen konnte, mussten uns alles selber zusammen suchen, wenn man uns nicht überall "unterbuttern" sollte.
![]() Aber es soll ja Ausnahmen geben, wo das gut funktioniert hat mit deren Hilfe, meine Daumen sind ganz feste gedrückt.
Bitte führe trotzdem unbedingt deine AU-Bescheinigung weiter, die wirst du brauchen so lange bis deine EM-Rente durch ist ... mach das bitte auch deinen Ärzten klar, auch (und gerade) gerichtliche Gutachter werden danach fragen, ob du AU geschrieben bist und wie lange schon. Wenn die Scheine erst mal Keiner mehr haben will, dann hebe die zu Hause gut auf, die KK sollte die eigentlich weiter registrieren müssen aber manchmal meinen die das sei nicht (mehr) nötig. AU-Zeiten sichern aber auch die Ansprüche auf EM-Rente weiter, dazu brauchst du diese Bescheinigungen unbedingt weiterhin, unseren Ärzten war egal ob wir noch Arbeit hatten oder von irgendwo Geld bekommen haben, die wollten erst den Bescheid zur EM-Rente sehen, dann wurde die AU beendet.
Bescheinigte AU-Zeiten müssen aber von der DRV dafür auch anerkannt werden, leider wissen das sogar viele Ärzte nicht und beenden dann die AU, weil sie ja "sowieso" Keiner mehr haben will.
Vielleicht solltet ihr auch mal über einen Antrag auf Pflegegeld nachdenken für deine Frau, du musst doch sicher viel übernehmen zu Hause wenn sie schon EM-Rente bezieht ??? Es gibt dafür neue Bewertungsrichtlinien seit letztes Jahr, sonst hätten wir den Antrag auch nicht gestellt, mein Männe hat nun Pflegegrad 2 bekommen, immerhin rund 300 € Pflegegeld im Monat ... das hilft uns sehr weiter ...
Ich denke nicht, dass die nun wieder Theater machen werden, zumal dein ALGI ohnehin bald abgelaufen sein wird. Mein Widerspruch wurde auch kurz vor dem Ablauf meiner Ansprüche an die AfA abgelehnt, das hat die nicht mehr sonderlich interessiert, als ich das (schriftlich / nachweislich) mitgeteilt hatte, wurde einfach weitergezahlt bis zum Schluss.
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Beim JC (ALGII) wird das NUR übernommen, wenn man dort auch Leistungen beziehen kann und muss. Aber auch dort wäre eine AU-Bescheinigung weiter erforderlich, sonst musst du auch zu Terminen / vielleicht in Maßnahmen und dich regelmäßig um Arbeit bewerben.
![]() Du musst immer daran glauben, dass auch wieder bessere Zeiten kommen werden und bis dahin versuchen aus dem was gerade ist, noch "das Beste" zu machen ... Wir haben versucht unsere "Träume" niemals ganz zu verlieren ... wir wollten immer nach Rügen umziehen (als "Altersruhesitz" ![]() ![]() MfG Doppeloma
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