Schwerbehinderte / Gesundheit / Rente / Pflege Rat & Hilfe speziell für schwerbehindertenspezifische Probleme,/ Rente und Pflege im Zusammenhang mit Hartz IV |
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#1 |
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Registriert seit: 08.09.2005
Ort: Wolfsburg
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Huhu,
ich bin ja zu 100% Erwerbsunfähig. Zumindest noch bis zum 30.9.09. Jetzt aber mal eine dumme Frage. Kann ich eventuell trotzdem ein Gewerbe anmelden? Ich würde das Grundsicherungsamt halt bescheid sagen? Es sieht ja so aus das ich die Erwerbsunfähigkeit habe weil ich halt nicht unter Menschen etc. sein kann. Also Angststörung sozialephobie etc. Bei dem was ich vorhabe würde das alles von zu Hause aus gehen. Der Kontakt mit anderen Leuten würde sich auf Mails beschränken. Und damit hab ich kein Problem. Würde es gerne versuchen wenn es denn möglich ist. Weiß vielleicht jemand was darüber? |
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#2 |
Elo-User/in
Registriert seit: 15.11.2006
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Google doch einfach mal "Erwerbsunfähig und Gewerbe"!
Da findste u. a. das: http://www.brandenburg.de/~lsgbb/esgb/l2rj8-03.html Dort heißt es: "Erwerbsunfähigkeit liegt nicht vor, wenn eine selbständige Tätigkeit ausgeübt wird. Daher besteht die gesetzliche Verpflichtung, uns jede Aufnahme oder Ausübung einer selbständigen Tätigkeit unverzüglich mitzuteilen. Es wird dann geprüft, ob nach Wegfall der Rente wegen Erwerbsunfähigkeit eine Rente wegen Berufsunfähigkeit zu leisten ist." Damit sind wir wieder im Wald der Begrifflichkeiten (Erwerbs-, Berufs-, Arbeitsunfähigkeit). Eventuell wieder amtsärztliche Untersuchungen/Begutachtungen für dich??? |
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#3 |
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Registriert seit: 12.10.2006
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Beiträge: 332
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Bekommst du auch eine gesetzliche EU Rente zur Grusi ?
Dort gilt 350 Euro Zuverdienst im Monat, ansonsten kannst du echt Ärger bekommen, musst zu viel erhaltene Rente zurück zahlen und bekommst auch ggf. eine Rentenkürzung fd Zukunft. also: vorher alles genau checken. lese das gerade mit der Selbstständigkeit - also ich denke das Eisen ist heiß was du da vor hast. MM.
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Ich gebe hier lediglich meine persönlich Meinung und Erfahrungen wieder. Manchmal ist etwas PISA und Dummheit gar nicht so schlecht. Unvorstellbar was im Land los wäre, wenn die Leute endlich kapieren würden was um sie herum so passiert. (Volker Pispers) |
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#4 |
Emailadresse berichtigen!
Registriert seit: 05.11.2006
Beiträge: 1.733
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Ich hatte gehört daß man wenn man unter 3 Stunden arbeitet und unter 350 euro verdient zusätzlich zur EU Rente etwas verdienen darf. Wieso darf man dann in diesem Rahmen nicht auch selbstständig Geld verdienen?
Wie sieht denn da die aktuelle Rechtslage aus? Ich dachte das wäre früher so gewesen aber die Rechtslage hätte sich geändert... |
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erwerbsunfaehig, erwerbsunfähig, gewerbe |
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