Schwerbehinderte / Gesundheit / Rente / Pflege Rat & Hilfe speziell für schwerbehindertenspezifische Probleme,/ Rente und Pflege im Zusammenhang mit Hartz IV |
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#1 |
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Guten Tag,
ich (40 Jahre) habe gestern Bescheid bekommen, daß meine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in eine volle Arbeitsmarktrente umgewandelt wird. Befristet bis 2012. Der Arbeitsmarkt ist für mich verschlossen, heißt es im Schreiben. Eine Rehamaßnahme muß ich nicht antreten. Meine Frage ist nun: Bin ich jetzt trotzdem noch in den Fängen der Arge und muß ich trotzdem noch an Maßnahmen (Schulungen usw.) teilnehmen? Finanziell liegen mein Mann und ich jetzt mit unseren Einnahmen bei 1487,88 Euro. Damit wären wir aus der Grundsicherung raus und eigentlich "frei". Wenn ich aber trotzdem noch bei der Arge vorstellig werden muß, nützt mir die Arbeitsmarktrente gar nichts. Ich halte das ständige Mobbing der Arge seelisch nicht mehr aus! Wie läuft das bei einer Arbeitsmarktrente genau ab? Viele Grüße |
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#2 | |
Forumnutzer/in
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Wie das genau mit einer Arbeitsmarktrente läuft, weiß ich jetzt auch nicht.
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§1 Eine EGV nie sofort unterschreiben, Du hast das Recht die zur Prüfung mitzunehmen. Falls der SB mit einem Verwaltungsakt droht, ist das auch nicht schlimm, denn gegen den kannst Du Widerspruch einlegen. Das Nichtunterschreiben eine EGV kann nicht sanktioniert werden. §2 Möglichst immer mit einem Beistand nach § 13 SGBX zum Jobcenter gehen. Das kann jeder machen, der braucht nur zuzuhören und Protokoll schreiben. Einen Beistand können die nur schriftlich ablehnen. |
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#3 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 15.12.2008
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Bis 2012 ist die DRV dein zuständiger Leistungsträger. Wenn Mätzchen in der Zwischenzeit kommen, dann nur von der DRV.
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#4 |
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Habe vorhin ein Gespräch mit der Arge gehabt......
Ich muß weiterhin vorstellig werden, es ändert sich angeblich nichts. ![]() Begründung: Der Arbeitsmarkt könnte sich jederzeit wieder für "mich öffnen" und darauf muß ich vorbereitet werden. Die BfA zahlt zwar meine Rente und meine Familie bekommt keine Grundsicherung mehr aber trotzdem ist die Arge für mich zuständig. Ich versteh das nicht und kann das gar nicht glauben. Ich soll jetzt sogar laufend Krankenmeldungen einreichen und zwar durchgehend bis 2012. Mein Arzt wird sich bedanken! |
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#5 |
Elo-User/in
Registriert seit: 23.04.2009
Beiträge: 1.141
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Nicht von der ARGE veralbern lassen. Du beziehst keinerlei Leistungen von dort, bist NICHT erwerbsfähig. Damit ist die ARGE für Dich auch nicht mehr weiter zuständig.
Zeige Ihnen die kalte Schulter. Was könnten sie Dir denn jetzt noch antun? Eine Sanktion verhängen? Wie denn....? Krankschreibungen bei voller EU Rente? Bei denen piept es wohl... |
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#6 |
Elo-User/in
Registriert seit: 18.08.2009
Beiträge: 74
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Hallo
Bei einer Teil-EU Rente bist du weiterhin 3-6 h arbeitsfähig, d.h bist du den Jobcenter nicht los. Bei einer vollen EU-Rente wäre dies anderst, aber eben nur da. Wenn es nicht so spät wäre suche ich noch die §§ im SGB |
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#7 | |
Elo-User/in
Registriert seit: 23.04.2009
Beiträge: 1.141
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Gerade meinen Fehler bemerkt.
Hier wären der SOVD und der VdK zu nennen. |
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#8 |
Elo-User/in
Registriert seit: 15.11.2006
Beiträge: 118
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Die Sache ist (leider) glasklar:
... aus dem Infoblatt "ALG II & Renten" der BA ... Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung kann auch dann geleistet werden, wenn Sie drei bis sechs Stunden täglich erwerbstätig sein können, aber der Teilzeitarbeitsmarkt nach Feststellung des Rentenversicherungsträgers für Sie verschlossen ist (sog.Arbeitsmarktrente). Bei dieser besonderen Form der vollen Erwerbsminderungsrente liegt Erwerbsfähigkeit im Sinne des SGB II vor. ... also weiterhin der ArGe zur Verfügung stehen ... |
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#9 |
Forumnutzer/in
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Beiträge: 23.605
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Wenn man Anspruch auf ALGII hat, dann ist das schon richtig, aber was soll ich bei der ARGE, wenn ich keinen Anspruch auf ALGII hab?
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§1 Eine EGV nie sofort unterschreiben, Du hast das Recht die zur Prüfung mitzunehmen. Falls der SB mit einem Verwaltungsakt droht, ist das auch nicht schlimm, denn gegen den kannst Du Widerspruch einlegen. Das Nichtunterschreiben eine EGV kann nicht sanktioniert werden. §2 Möglichst immer mit einem Beistand nach § 13 SGBX zum Jobcenter gehen. Das kann jeder machen, der braucht nur zuzuhören und Protokoll schreiben. Einen Beistand können die nur schriftlich ablehnen. |
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#10 |
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Genau das verstehe ich auch nicht!
Ich bzw. meine Familie (2 Kinder und Ehemann) haben mit knapp 1500 Euro Gesamteinkommen keinen Anspruch mehr auf Grundsicherung. Erhalten keinen Cent von der Arge oder vom Sozialamt. Ich will nicht mehr der Willkür der Arge ausgesetzt sein und ich kann aus gesundheitlichen Gründen nicht 3-6 Stunden arbeiten (ich habe Krebs und diverse andere Erkrankungen). Werde jetzt Widerspruch gegen den Rentenbescheid und gegen die Gutachten einlegen. Und, bei teilweiser Erwerbsminderungsrente stand ich mir finanziell sogar noch besser. Arge und BfA haben sich den Betrag geteilt und ich habe noch Gelder für Schulbücher, Klassenfahrten und Mehrbedarf auf Grund der Erkrankung, von der Arge erhalten. Auch von der Nebenkostenabrechnung wurde ein Teil der Heizkosten übernommen. Dieses entfällt, laut Aussage der Arge, jetzt alles komplett. Muß weiterhin der Arge zur Verfügung stehen aber die zusätzlichen Gelder erhalte ich nicht mehr. 1.500 Euro für 4 Personen sind sehr wenig. 550,00 Euro gehen schon für Kaltmiete weg. Avacon, Telefon, Müllgebühren und und und kommen noch dazu. Für Lebensmittel, Kleidung, Schulbedarf usw. bleiben uns im Monat 410,00 Euro. |
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#11 |
Forumnutzer/in
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Wenn Du aus medizinischen Gründen erwerbsunfähig bist, also weniger als drei Stunden arbeiten kannst, dann erhälst Du ebenfalls die Arbeitsmarktrente und dann kann die ARGE nur immer wieder prüfen, ob sich daran etwas geändert hat. Hierzu dient ausschließlich die medizinische Untersuchung.
Die DRV fordert in diesem Fall die ARGE in zeitlichen Abständen sogar auf, dies zu prüfen. Für andere Maßnahmen stehst Du daher nicht zur Verfügung. Eine volle Erwerbsminderungsrente gibt es nicht mehr (außer Bestandsschutz). Es gibt nur noch die teilweise Erwerbsminderung. Ist jemand noch erwerbsfähig für 3 - 6 Std., ist ihm der Arbeitsmarkt jedoch verschlossen, erhält er die "Arbeitsmarktrente". Diese wird aber auch gezahlt, wenn medizinisch die volle Erwerbsunfähigkeit vorliegt. (was bei Dir eigentlich der Fall sein sollte). Diese Kombi-Rente wird immer nur befristet für drei Jahre gewährt, längestens aber nur neun Jahre... erst dann tritt gesetzlich die volle Erwerbsunfähigkeit ein. Also lasse erst mal feststellen, ob Du die Arbeitsmarktrente zusätzlich wegen medizinischer Gründe erhältst und erwerbsfähig unter drei Stunden bist. Dann stehst Du der ARGE nur für medizinische Überprüfung zur Verfügung. (ich hoffe, dass ich die Gesetzesänderung richtig verstanden habe... ist nicht so einfach ![]() |
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#12 |
Elo-User/in
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t'schuldigung ... gedankenfehler
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#13 |
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Vielen Dank für die Antworten.
In der Begründung steht: " Sie haben Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit. Der Rentenanspruch ist zeitlich auf drei Jahre begrenzt, weil die volle Erwerbsminderung nicht ausschließlich auf Ihren Gesundheitszustand, sondern auch auf den Verhältnissen des Arbeitsmarktes beruht." Und somit teilte mir die Arge mit, daß ich weiterhin an Schulungen usw. teilnehmen muß. |
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#14 | |
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in eine volle Arbeitsmarktrente umgewandelt? Steht das genau so da?
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--------------------------- Ich möchte Mensch sein dürfen und keine Marionette die nur Anweisungen anderer befolgt. |
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#15 |
Forumnutzer/in
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Die DRV hat mir auch eine befristete volle Eu-Rente bewilligt. Mir kann es auch blühen, dass die DRV mir eine berufliche Reha auf das Auge drückt, was bedeutet , dass ich zum Integrationsfachdienst darf und die dann meine Bewerbungsmappen überprüfen.
Wir als Eu-Rentner haben den Spaß noch lange nicht hinter uns. Aber wenn bei dir so eine ulkigige Schulung tatsächlich anstehen sollte, dann kannst du deinen HA fragen, ob du gesundheitlich dazu in der Lage bist. |
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#16 | |
Forumnutzer/in
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@Hajo.
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§1 Eine EGV nie sofort unterschreiben, Du hast das Recht die zur Prüfung mitzunehmen. Falls der SB mit einem Verwaltungsakt droht, ist das auch nicht schlimm, denn gegen den kannst Du Widerspruch einlegen. Das Nichtunterschreiben eine EGV kann nicht sanktioniert werden. §2 Möglichst immer mit einem Beistand nach § 13 SGBX zum Jobcenter gehen. Das kann jeder machen, der braucht nur zuzuhören und Protokoll schreiben. Einen Beistand können die nur schriftlich ablehnen. |
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#17 | |
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In der Begründung steht: " Sie haben Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit. Der Rentenanspruch ist zeitlich auf drei Jahre begrenzt, weil die volle Erwerbsminderung nicht ausschließlich auf Ihren Gesundheitszustand, sondern auch auf den Verhältnissen des Arbeitsmarktes beruht." Auf Seite 4 steht "Arbeitsmarkt verschlossen........" Sie sind verpflichtet uns jede Änderung an Ihren wirtschaftlichen und gesundheitlichen Verhältnissen mitzuteilen. Die Rente wegen voller Erwerbsminderung kann wegfallen, wenn eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit ausgeübt wird. Sie sind verpflichtet, uns die Aufnahme oder Ausübung einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit unverzüglich mitzuteilen. Außerdem wird die Rente wegen voller Erwerbsminderung nicht oder in verminderter Höhe gezahlt, wenn durch Einkommen die für diese Rente maßgebende Hinzuverdienstgrenze überschritten wird. Daher sind Sie verpflichtet, uns den Bezug von Einkommen unverzüglich mitzuteilen....." Und genau so hat mir der BfA Mitarbeiter das auch erklärt: Arbeitsmarktrente heißt Arbeitsmarkt verschlossen=volle Rente auf 3 Jahre. Zu meinen Pflichten bezügl. Arge hat er mich an die Arge verwiesen. |
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#18 |
Forumnutzer/in
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Mochery!
Hat die DRV geschrieben, dass du dich bei der Arge melden musst? Ich würde mich an deiner Stelle wirklich mit deiner Rente ruhig in den Sessel zurück lehnen. Weißt du, du bekommst keine Leistungen von der Arge mehr, da strengen die sich auch nicht mehr besonders an. Das war bei mir als Nichtleistungsbezieherin so. Ich habe einen Vermittlungsvorschlag nach 3 Jahren erhalten. |
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#19 | |
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Obiges steht unter "Rentenart". Meiner Meinung nach ist das ein Standardsatz, der wenn man richtig interpretiert sich auf die zeitliche Begrenzung bezieht und nicht auf ne evtl. Arbeitsmarktrente. Sieht das jemand auch so oder liege ich falsch?? Was mich interessiert ist: Was steht auf der 1. Seite unter Bescheid? Hattest du "vorher" eine Teil-EU oder gleich die volle EU Steht bei dem einen oder anderen von euch der so einen Bescheid bekommen hat, auf der 1. Seite ein Hinweis wenn es eine Arbeitsmarktrente ist oder ...volle Erwerbsminderung..., wenn es die unter 3h ist?? Steht irgendwo in diesen Bescheiden ein Hinweis wie jemand eingeschätzt wird? Also <3 oder 3-6 Dann wäre es nämlich klarer.
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#20 |
Forumnutzer/in
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Arbeitsmarktrente wird gewährt, wenn eine Erwerbsfähigkeit zwischen 3 und 6 h vorliegt und in einem Jahr kein Job beschafft werden kann.
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#21 |
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Hallo Muzel,
da hast du aber Glück gehabt, daß die Arge sich erst nach 3 Jahren gemeldet hat. Ich werde von der Arge gemobbt, es ist wirklich so und ich könnte ein Buch darüber schreiben. Zwischenzeitlich hatte ich mir sogar eine Anwältin genommen weil ich mir nicht mehr zu helfen wußte. Ich habe weinend vor meinem Fallmanager gesessen, doch er hat mich runtergeputzt. Ich mußte mir so Dinge anhören wie "es gibt Schlimmeres als wie ihre Krebserkrankung und sie können trotzdem arbeiten. Verweigern sie Jobangebote, kürze ich ihre Leistungen" Und dieses wurde dann auch getan....Kürzungen, Kürzungen ........ Ständig bekomme ich Einladungen, muß antanzen, soll Krankenberichte vorlegen und zum 100. ten Mal erklären warum ich nicht arbeiten kann. Habe schon 3 Mal, innerhalb von 3 Monaten, eine Mietbescheinigung unseres Vermieters vorlegen müssen. Warum? Keine Ahnung! Lege ich sie nicht vor, wird der Regelsatz gekürzt. Jede Woche habe ich einen Brief von der Arge im Briefkasten. Auf meine Beschwerde habe ich keine Antwort erhalten, dann habe ich mir einen Beratungsschein geholt und eine Anwältin eingeschaltet. Sie hat durchgesetzt, daß die Arge mir die gekürzte Leistung nachzahlen muß. Trotzdem geht die Schikane weiter. Vor 3 Wochen standen zwei Außendienstmitarbeiter der Arge vor unserer Tür und haben sich unsere Wohnung angeschaut. 1 Woche später habe ich einen Brief von der Arge erhalten, daß wir über unsere Verhältnisse leben weil beide Kinder einen kleinen TV und PC im Zimmer haben und im Elternschlafzimmer auch ein TV steht. Doch diese Dinge stammen noch aus besseren Jahren (als wir noch berufstätig waren), ebenso unser Flachbildfernseher im Wohnzimmer. Mein Mann hatte 2007 einen sehr schweren Unfall und erhält seit dem eine kleine Vollrente. Er hatte bis dato gut verdient und daher konnten wir uns einen Flachbildfernseher usw. leisten. Das das Ledersofa schon 8 Jahre alt ist, wollten sie uns auch nicht glauben. Sie waren der Meinung, wir hätten es uns neu angeschafft. Gottseidank hatte ich noch die Rechnung und konnte beweisen das es älter ist. Wir pflegen unsere Möbel und daher sehen sie teilweise noch wie neu aus. Sogar in meinen Kleiderschrank haben sie einen Blick geworfen. Nun soll ich zum 3.Mal (innerhalb von 11 Monaten) Kontoauszüge der letzten 3 Monate vorlegen. Die Arge vermutet ein Vermögen bei uns. Ferner mußte ich den KFZ Schein vorlegen....unser Auto ist Baujahr 1994!! Wir könnten ja einen Neuwagen fahren. Mein Mann hatte damals einen Firmenwagen. Heute reicht uns unser altes Auto, es fährt und ist uns bis jetzt immer "treu zu Diensten"gewesen. Ein neues Auto können wir uns gar nicht leisten. Wir haben kein Vermögen, ganz im Gegenteil. Könnt Ihr jetzt verstehen warum ich aus den Fängen der Arge raus will? Ich halte das nicht mehr aus. Mein Arzt sagt, solange ich nicht zur Ruhe komme, werde ich auch nicht gesund. Krebs hat auch viel mit der Seele zu tun und da hat er Recht. |
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#22 | |
Elo-User/in
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Hallo,
bei mir steht auf Seite 1 als letztes:
Auf Seite 2 unter Rentenart steht der Standardsatz: Sie haben Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit. Der Rentenanspruch ist zeitlich auf drei Jahre begrenzt, weil die volle Erwerbsminderung nicht ausschließlich auf Ihren Gesundheitszustand, sondern auch auf den Verhältnissen des Arbeitsmarktes beruht. Was bedeutet das für mich ? |
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#23 | |
Forumnutzer/in
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@BlueMK, wenn die Rente nicht für Deinen Lebensunterhalt ausreicht, bleibst Du weiterhin in den Fängen der ARGE.
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§1 Eine EGV nie sofort unterschreiben, Du hast das Recht die zur Prüfung mitzunehmen. Falls der SB mit einem Verwaltungsakt droht, ist das auch nicht schlimm, denn gegen den kannst Du Widerspruch einlegen. Das Nichtunterschreiben eine EGV kann nicht sanktioniert werden. §2 Möglichst immer mit einem Beistand nach § 13 SGBX zum Jobcenter gehen. Das kann jeder machen, der braucht nur zuzuhören und Protokoll schreiben. Einen Beistand können die nur schriftlich ablehnen. |
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#24 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 19.07.2005
Beiträge: 2.566
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Hallo Monchery,
ich würde klagen beim Sozialgericht. Der Bescheid der DRV ist nicht hinreichend bestimmt und deshalb muss die ARGE vor jedweser Maßnahme in Deinem Fall medizinisch klären, ob Du mehr als drei Stunden erwerbsfähig bist. Nur dann kann die ARGE Dich zu Maßnahmen einladen. |
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#25 |
Emailadresse berichtigen!
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Guten Morgen,
ich habe gestern einen Widerspruch eingereicht. Wird dieser abgelehnt, werde ich wohl klagen müssen. Obwohl ich keine Kraft dazu habe. Nein, der BfA Mitarbeiter wußte das ich bzw. wir keinen Anspruch mehr auf Grundsicherung haben. Er hat mir sogar noch den Rat gegeben, mich immer wieder krankschreiben zu lassen und prüfen zu lassen, ob uns Wohngeld zusteht. Bekommen Ärzte eigentlich auch irgendwann mal "Schwierigkeiten" wenn sie Arbeitslose oder Hartz Empfänger immer wieder krankschreiben? Mein Doc kann mich doch nicht durchgehend bis 2012 krankschreiben, das ist doch Schwachsinn! Wozu habe ich dann Rente?! ![]() |
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