Schwerbehinderte / Gesundheit / Rente / Pflege Rat & Hilfe speziell für schwerbehindertenspezifische Probleme,/ Rente und Pflege im Zusammenhang mit Hartz IV |
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#1 |
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Registriert seit: 13.05.2009
Beiträge: 49
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Hallo zusammen,
ich bin noch recht neu hier und weiß nicht, ob dieses Thema schon mal vorher hier behandelt wurde oder in einem anderen Thema schon mal abgehandelt wurde. Also, ich bin seit April08 wegen schwerer Depression und Persönlichkeitsstörung krank geschrieben. Bislang hat mich meine KK auch soweit in Ruhe gelassen. Nun bin ich derzeit in einer psychiatrischen Tageklinik. Obwohl das Programm dort recht stressfrei ist, bin ich ziemlich gestresst und auch etwas überfordert, weil selbst dies z.T. für mich schon zu viel ist. Da mein Krankengeldbezug bald ausläuft, habe ich jetzt eigenständig einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente über den Vdk gestellt. Bald wird sicherlich auch ein Gutachtertermin einberufen werden. Wer hat Erfahrung mit den Begutachtungen w/Depressionen? Danke für die Hilfe Klusil |
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#2 |
Gast
Beiträge: n/a
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Hallo bei mir war es so erst musste ich eine reihe von voruntersuchung machen so wie Hirnströme messen und und dein Gehör Wirt mit irgendwelchen lauten tönen belastet.So und zuletzt musste ich dann mit dem Arzt sprechen der hat mir haufenweise fragen gestellt aber das ist alles halbsowild.Ich hoffe ich konnte dir einbissen helfen gruß Christof
PS: Was mir an der ganzen Sache gestört hat das hat stunden gedauert ![]() |
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#3 |
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Registriert seit: 06.03.2007
Beiträge: 76
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Hallo klusil
Ja, die erfahrung habe ich auch, allerdings habe ich mit der krankheit 30 jahre zu schaffen. Das erste gespräch beim gutachter hat knapp 2 stunden gedauert, ohne irgendwelche messungen, wie griese schrieb. Das zweite für die dauerrente 15 min. Es kann halt sehr unterschiedlich sein und hängt sehr oft vom arzt ab! Lg mario |
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#4 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 15.12.2008
Beiträge: 11.393
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Gehe nicht allein zum Gutachter. Ich kann das aus eigener Erfahrung sagen, weil mir das in beiden Fällen geholfen hat.
Bei mir wurden noch Tests in Form von Fragebögen durchgeführt. Es ist überhaupt nicht sicher, ob du zum Gutachter musst. Wenn du stichhaltige Vorgutachten hast, wird nach Aktenlage entschieden. |
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#5 |
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Beiträge: 49
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Hallo,
danke für die Antworten. Jetzt habe ich meinen Termin beim Gutachter. Mit welchen Fragen muß ich denn so rechnen? Darf ich denn jemanden mitnehmen, auch in das Gespräch? Danke Für die Hilfe! Gruß Klusil |
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#6 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 20.06.2005
Ort: Hamburg
Beiträge: 23.605
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Ich denke mal ja.
Und Du kannst Dich ja mal hier einlesen. http://www.elo-forum.org/schwerbehin...tenantrag.html Ich habe damals meinen Tagesablauf aufgeschrieben.
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§1 Eine EGV nie sofort unterschreiben, Du hast das Recht die zur Prüfung mitzunehmen. Falls der SB mit einem Verwaltungsakt droht, ist das auch nicht schlimm, denn gegen den kannst Du Widerspruch einlegen. Das Nichtunterschreiben eine EGV kann nicht sanktioniert werden. §2 Möglichst immer mit einem Beistand nach § 13 SGBX zum Jobcenter gehen. Das kann jeder machen, der braucht nur zuzuhören und Protokoll schreiben. Einen Beistand können die nur schriftlich ablehnen. |
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depression, erwerbsminderungsrente, klusil, schwerer |
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