Schwerbehinderte / Gesundheit / Rente / Pflege Rat & Hilfe speziell für schwerbehindertenspezifische Probleme,/ Rente und Pflege im Zusammenhang mit Hartz IV |
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#1 |
Emailadresse berichtigen!
Registriert seit: 08.07.2009
Beiträge: 14
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Guten Morgen an Alle,
gestern war ich bei einem neurologischen Gutachter, da ich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente beantragt habe. Meine Leidensgeschichte begann vor 12 Jahren und bisher habe ich auch keine Ausbildung deswegen beenden können (Bin jetzt 29 Jahre jung). Ich weiß natürlich, dass die ersten Male die Rente überwiegend abgelehnt wird, davon bin ich bei mir auch ausgegangen. Aber der Gutachter gestern war ja wohl die Krönung (im negativen Sinne). Kurze Beschreibung wie alles ablief:
Was haltet ihr davon? Wie gehe ich weiter vor? Soll ich erstmal abwarten, bis der Bescheid der RV kommt, oder soll ich gleich mich dort melden und mich über den Arzt beschweren? Vielen Dank! LG |
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#2 |
Gast
Beiträge: n/a
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Warte erst einmal ab, was weiter passiert. Gezielte "Provokationen" können manchmal auch nur Gutachtertricks sein, um zu sehen, wie jemand darauf reagiert.
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#3 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 06.11.2007
Beiträge: 1.118
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Auf jeden Fall würde ich sofort Mitglied im SOVD oder VDK werden, damit die dir im Falle einer gerichtlichen Klage durch ihre Fachanwälte helfen können.
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#4 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 15.12.2008
Beiträge: 11.385
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So wie bei dir, sind meine Gutachtertermine auch abgelaufen. Du solltest dir erst einmal das Gutachten schriftlich bei der RV anfordern (ein Zweizeiler genügt) . Dann weißt du erst schon einmal, wohin der "Hund" läuft. Mir hat der Rentengutachter eine Reha empfohlen. Das habe ich durch das Gutachten erfahren.
Ich bin nach diesem Vorfall VdK-Mitglied und das ist für mich eine Riesenberuhigung. Wenn dir die Mitgliedschaft zu teuer seien sollte, würde ich empfehlen mit dem Gutachten und allen Unterlagen zur Verbraucherzentrale zu gehen (vorher Termin machen). Die führen eine Rechtsberatung schon für 9 Euro durch. Ich weiß nicht, ob es in Rentensachen auch so ist. Mich haben sie für 9 Euro in einer normalen zivilrechtlichen Angelegenheit beraten. Für 12 Euro haben sie dir ganze Sache durchgezogen. |
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#5 |
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Beiträge: 14
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Ich war gestern bei meiner "Stamm-Neurologin" und die sagte auch, dass ich auf jeden Fall die Rentenversicherung informieren soll. Desweiteren möchte ich denen die Berichte mitschicken, die der Arzt von mir nicht annehmen wollte. Sind nämlich ein paar neue und sehr aussagekräftige Berichte dabei.
Wie teuer ist denn die Mitgliedschaft im VDK? LG |
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#6 |
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Registriert seit: 29.05.2009
Beiträge: 74
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....Rechtsbeistand ist immer richtig und auch wichtig, ohne wird es ganz schwer.
Es wird meiner Meinung nach mit hoher Wahrscheinlichkeit ein negativer Bescheid bei rauskommen, hiergegen ist Widerspruch einzulegen. Wer gab diese Begutachtung in Auftrag? Sollte es ein Sozialgericht gewesen sein ist ein Widerspruch nicht möglich. Es sei zu prüfen ob eine Beschwerde möglich sei, dieses kannste aber nicht alleine. Suche Dir Hilfe bei einem Sozialverband ( VdK o. ähnliches ). Viel Glück.........
__
Krempel nicht die Hose hoch bevor Du den Bach gesehen hast... |
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#7 |
Elo-User/in
Registriert seit: 26.02.2009
Ort: Dahoam
Beiträge: 148
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Die Mitgliedschaft im VDK kostet 57,60 Euro/Jahr.
Allerdings werden im ersten Jahr bei Rechtsvertretungen noch 2 Jahresbeiträge extra fällig um Mißbrauch zu vermeiden. |
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#8 |
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Registriert seit: 08.06.2009
Beiträge: 14
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Hallo Stups,
kontaktiere auf jeden Fall mal eine Patientenstelle, die Beratung ist auf jeden Fall kostenlos. Willkommen bei der BAGP Falls keine in Deiner Nähe ist, kannst Du dich auch telefonisch beraten lassen. Die können Dir auch einen Anwalt für Medizin- und/oder Sozialrecht nennen. Dann beantrage beim Amtsgericht einen Beratungsschein. Ich bin auch einmal von einem "fähigen" Mitarbeiter (Ironie) des MDK für gesund erklärt worden, obwohl ich mit Krebs im Krankenhaus lag. Dies erfolgte nach Aktenlage, bei einer späteren Begutachtung (immer noch krankgeschrieben), hat eine Ärztin, die KEINE Fachärztin für meine Krankheit war, Blutdruck gemessen, mehr nicht. Und gehe nie mehr allein zu so einem Termin, Du kannst einen Beistand mitnehmen, der Protokoll führt! Viel Erfolg Cantik |
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#9 |
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Beiträge: 14
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Hätte ich echt einen Begleiter mitnehmen dürfen? Habe gelesen, dass man alleine zu dem Gutachter rein muss.
Mein Mann saß die ganze Zeit im Wartezimmer :-((( Hätte ihn echt gerne dabei gehabt. |
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#10 |
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Registriert seit: 19.12.2005
Beiträge: 19
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Hallo!
Ich war auch vor zwei Monaten (mal wieder) bei einem Gutachter. Hatte eine EM/EU-Rente beantragt, die im ersten Durchgang trotz Gutachtens einer EM abgelehnt wurde. Der letzte Termin bei mir war auch unter aller Kanone- sämtliche schlechten Dinge, die einem in einer Arztpraxis passieren können, kamen vor. Der Gutachter benahm sich oberflächlich und war nicht besonders freundlich, er äußerte Zweifel an der Behandlung und der Medikation, die immerhin einen Stillstand geschafft hat, nachdem es mehrere Jahre bergab ging. Unglaublich. Und nach dem Termin gings mir richtig bescheiden. Unglaublicher war, daß ich in dieser Woche Nachricht erhalten habe, daß ich eine volle EU-Rente (medizinisch) mit der max. möglichen Befristung bewilligt bekommen habe, keine Arbeitsmarkt-Rente. Das Ergebnis steht in krassem Gegensatz zu dem, was das Ergebnis hervorgebracht hat. Was will ich Dir sagen? Schalt erstmal ab und nimm Abstand davon. (ich weiß, daß das schwer ist) Gut ist, daß Du Dir die Dinge, die bei der Begutachtung auffällig waren, notiert hast. Das kannst Du ggf. noch brauchen. Lass Deine Kanonen eingepackt und nutz lieber die Munition, die die Rentenversicherung verschießt. Nicht unnötig Futter liefern. Hinsichtlich der Vertretung durch Juristen, Verbände weißt Du Bescheid. Nutz Deine Zeit nun lieber für Dich, anstatt auf die Mühlen zu starren, die drehen sich auch so... Halt Dir die Daumen und nicht persönlich nehmen. (die ganzen Vorteile während des Antragsverfahrens kennen wir zur Genüge...) Viele Grüße!! |
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#11 |
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Beiträge: 14
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huhu
![]() ich wollte euch kurz berichten, dass ich gestern post von der rv bekommen habe. ich war ja zu 99,9% davon überzeugt, dass der antrag abgelehnt wird, aber da lag ich falsch! ICH HABS GESCHAFFT!!!! bin ich froh, ist zwar befristet, aber immerhin... |
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#12 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 15.12.2008
Beiträge: 11.385
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Der VdK Jahresbeitrag ist landesweit unterschiedlich geregelt. Mir wurde 54 Euro abgebucht.
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#13 |
Forumnutzer/in
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Beiträge: 23.605
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Stimmt, ich zahle in HH 4x15€ Für Widersprüche 14€ und Klagen 28€ in der ersten Instanz
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§1 Eine EGV nie sofort unterschreiben, Du hast das Recht die zur Prüfung mitzunehmen. Falls der SB mit einem Verwaltungsakt droht, ist das auch nicht schlimm, denn gegen den kannst Du Widerspruch einlegen. Das Nichtunterschreiben eine EGV kann nicht sanktioniert werden. §2 Möglichst immer mit einem Beistand nach § 13 SGBX zum Jobcenter gehen. Das kann jeder machen, der braucht nur zuzuhören und Protokoll schreiben. Einen Beistand können die nur schriftlich ablehnen. |
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#14 | |
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Beiträge: 8
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glückwunsch.wie lang ist die rente denn bewilligt worden?nehme mal an für 2 jahre... |
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#15 |
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Beiträge: 14
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Die Rente ist erstmal für 1,5 Jahre bewilligt worden.
Mich wundert es, dass es beim ersten Mal gleich bewilligt wurde. Hatte fest mit einer Ablehnung gerechnet. |
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