Schwerbehinderte / Gesundheit / Rente / Pflege Rat & Hilfe speziell für schwerbehindertenspezifische Probleme,/ Rente und Pflege im Zusammenhang mit Hartz IV |
![]() |
Themen-Optionen | Ansicht |
![]() |
#1 |
Elo-User/in
Registriert seit: 25.03.2017
Beiträge: 3
![]() |
![]()
hallo zusammen,
Vorgeschichte: Im Studium psychisch erkrankt, Studium abgeschlossen, danach weiter krankgeschrieben, ab in Hartz IV. Medizinischer Dienst entscheidet nach Aktenlage: 6 Monate nicht leistungsfähig. Weiteres Gutachten nach diesen 6 Monaten. Dieses Mal bekam ich eine Einladung zur Begutachtung. Es ging darum, ob ich eine Umschulung machen darf oder nicht, da ich aufgrund meiner psychischen Erkrankung in meinem Beruf nicht werde arbeiten können, da er psychisch sehr belastend ist. Tja, was soll ich sagen: nach nicht mal 2 Minuten stand für den Arzt fest, dass ich nicht mehr als 3-6 Stunden arbeiten kann und das auch nur mit diversen Einschränkungen, auf die ich der Anonymität wegen nicht eingehen möchte, da sie nicht so alltäglich sind. Mitte April hab ich nun einen Termin bei meiner SB, die mit mir darüber reden möchte. Habe ich die Möglichkeit, schon VORHER an die Unterlagen zu kommen? Und falls ja: es wird wohl darauf rauslaufen, dass aufgrund der Einschränkungen und der 3-6 Stunden keine Umschulung möglich ist. Ab wann läuft dann die Widerspruchsfrist? Kann ich überhaupt widersprechen, wenn daraus dann folgt, dass die Umschulung flachfällt? Falls ja: wie lang kann ich widersprechen? Und gleich noch eine Frage: darf der Amtsarzt diverse Einschränkungen an Behörden weitergeben, die z.B. dazu führen würden, dass ich meinen Führerschein los bin? Oder ist er an die Schweigepflicht gebunden? Tut mir leid, dass ich euch mit Fragen vollmülle, aber bin noch ziemlich daneben wegen diesem "Arzt". Der hat mir praktisch in ein paar Minuten die Zukunft versaut. Die Frage ist, ob ich überhaupt noch vermittelbar bin mit all den Einschränkungen. *grrrrrr* liebe Grüße |
![]() |
![]() |
![]() |
#2 |
Elo-User/in
Registriert seit: 02.09.2016
Ort: Bayern im Norden
Beiträge: 763
![]() ![]() ![]() |
![]()
Was sagt dein Hausarzt/Psychologe ?
Bist Du in Behandlung,könnte ja heilbar sein. Gut Du kannst in deinen jetzigen Beruf nicht arbeiten,also mach was anderes.
__
Installiere Winter. █████████░░░░░░░░░░░░ 39 % fertig Installation fehlgeschlagen! 404 Fehler: Winter wurde nicht gefunden. Versuche es bitte später nochmal. |
![]() |
![]() |
![]() |
#3 |
Elo-User/in
![]() Registriert seit: 25.03.2017
Beiträge: 3
![]() |
![]()
ich habe ein Attest vom Arzt, das besagt, dass ein geregelter Tagesablauf gut für meine psychische Erkrankung ist. Bin mir sicher, dass ich auch eins kriege, das sagt, dass 8 Stunden gehen.
Heilbar ist es leider nicht, da es chronisch ist. Nehme einen Berg an Medikamenten. Allerdings war ich nun 1,5 Jahre stabil und verstehe nicht, warum der Arzt vom ärztlichen Dienst das ignoriert. Man hat einfach gemerkt, dass er nicht der sein möchte, der eine Umschulung gut heißt. Geht wohl um die Kosten. Eine Ausbildung kann ich mir nicht leisten, da man vom Lehrlingsgehalt nicht leben kann. "irgendjemand" müsste mich also unterstützen. Ich hab die volle Unterstützung meiner SB, aber das bringt nun natürlich auch nichts mehr, wenn der ärztliche Dienst nicht mitspielt. Ich mache nebenbei einen 1Euro-Job - freiwillig, weil ich gehofft habe, dass ich da beweisen kann, dass ich nicht so schnell wieder krank werde. Macht auch Spaß, aber den ärztlichen Dienst hat das nicht sonderlich gejuckt "sind ja nur 4 Stunden" Bringt es was, wenn ich Atteste einsammeln geh bei meinem Psychiater und Psychologen? |
![]() |
![]() |
![]() |
#4 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 06.07.2011
Ort: Oldenburg
Beiträge: 8.981
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
![]()
Also
Gutachten Teil B bekommt das JC. Wenn du auch noch Teil A(ausführlicher) haben willst solltest du das bei dem Gutachter abholen. Atteste und Gutachten sollte man sich immer beschaffen. Also häng dich rein - du hast Anspruch darauf - sind schließlich deine Daten. |
![]() |
![]() |
![]() |
#5 |
Elo-User/in
![]() Registriert seit: 25.03.2017
Beiträge: 3
![]() |
![]()
danke, ja, mir geht es um Teil A.
Geh ich da einfach ohne Termin zum Arbeitsamt mit meinem Perso? Kann ich das jetzt schon vor dem Termin bei meiner SB? |
![]() |
![]() |
![]() |
#6 | |||||||||||||
Foren-Moderator/in
Registriert seit: 30.11.2009
Ort: Insel Rügen
Beiträge: 9.870
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
![]()
Hallo Stinkstiefel85,
Ist dir bekannt ob du dort bereits entsprechende Ansprüche erworben hast ? Hast du mal über eine medizinische Reha-Maßnahme nachgedacht, zusammen mit deinen behandelnden Ärzten z.B., dort werden auch mal Weichen für gesundheitlich notwendige Umschulungen gestellt ... beim JC eher NICHT. ![]()
Welche Fachrichtung war denn der Arzt vom ÄD, vermutlich auch nicht das, was in der Lage wäre deine konkreten Gesundheitsprobleme in 10 Minuten wirklich ernsthaft beurteilen zu können. Zumindest hat er schon dem Rentenrecht vorgegriffen und dich für "Teil-Erwerbsgemindert" erklärt, das darf er natürlich gerne tun, so lange dazu die DRV keiner anderen Feststellungen treffen würde (was schon in einer DRV-Reha passieren kann), dann wäre sein "Gutachten" nämlich nur noch Makulatur.
![]() Lass dich nicht abwimmeln, du hast einen Rechtsanspruch darauf, bei Bedarf erwähne § 25 SGB X und verweise ruhig auch auf weitere Rechte (gibt es im BGB / Patientenrechtegesetz) Einsicht in deine Gesundheits- und Untersuchungs-Unterlagen nehmen zu können.
Wenn daraus folgen sollte, dass du deswegen keine Umschulung bekommen wirst, dann musst du erst mal (schriftlich und nachweislich) einen Antrag auf Umschulung / Ausbildung XY bei ZZ zum Beruf ... stellen und sehr gut begründen, warum du dann deutliche bessere Aussichten hast als jetzt am 1. Arbeitsmarkt eine Stelle zu finden. Erst wenn man diesen Antrag ablehnt (mit Verweis auf das Gutachten vom XX), dann kannst du gegen diese Ablehnung Widerspruch einlegen, was man dir so "erzählt" zu deinen Aussichten und Möglichkeiten ist alles "nur heiße Luft" und hat keinerlei rechtliche Bedeutung. Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass man deinen Antrag dann einfach an die DRV weiterleiten wird als (vermeintlich) zuständigen Leistungsträger. Wenn die das dann ablehnen sollten, ist wenigstens das JC und der ÄD vom JC "total unschuldig", bis dahin wird man dir weiter das "Blaue vom Himmel" versprechen, so lange du das nicht schriftlich verlangst ... muss man sich ja auch nicht schriftlich dazu äußern. ![]()
Der Teil A unterliegt schon dem SB gegennüber der Schweigepflicht und darf auch nur mit deiner Kenntnis und Einverständnis an andere Behörden weiter gegeben werden, also achte besonders darauf für wen du später noch Schweigepflicht-Entbindungen unterschreibst und wer dann wo genau Zugriff bekommt. Du überschätzt allerdings die Wertigkeit dieser ärztlichen Stellungnahme maßlos, das hat außerhalb des JC in der Regel überhaupt KEINE Wirkungen, andere Behörden ( Sozial-AMT / DRV) machen lieber ihre eigenen "Gutachten" damit sie auch den eigenen (vorwiegend finanziellen) Interessen dienen werden.
Und DAMIT hätte er dir tatsächlich die Zukunft versaut, zumindest deine vorerst weitere "Zukunft" beim JobCenter ... wie immer die auch aussehen wird ... ![]() Ich fürchte beim JC bist du auch ohne Einschränkungen nicht "vermittelbar", ganz gleich für wie "Erwerbsfähig" der ÄD dich noch halten würde, es ist nur einfacher dir dafür selber "die Schuld" zu geben, weil du "ja leider so eingeschränkt bist" ... ![]() Deine Sorge um den Führerschein kann ich dir nehmen, ich habe ein sehr umfangreiches Gutachten von einem richtigen Gutachter des Sozialgerichtes (wurde für die EM-Rente gemacht), darin wird empfohlen, dass ich nicht mehr selbst einen PKW steuern sollte, meinen Führerschein habe ich trotzdem immer noch. Der Gutachter wollte damit nur ausdrücken, dass es nicht sehr gut für mich wäre täglich (zur Arbeit) mit dem Auto fahren zu müssen, schon wegen meiner gesamten "Einschränkungen" und der notwendigen Medikamente sei das nicht mehr "zumutbar" ... Das bedeutet aber nicht, dass ich nicht mehr fahren darf, wenn ich mich privat dazu in der Lage sehe und gut genug fühle, das nennt man "Eigenverantwortliches Handeln" und das traut man mir durchaus noch zu. ![]()
Aber es sieht natürlich viel "netter" aus, wenn man deinen Antrag dann hinter deinem Rücken an die DRV schickt, weil man sich selber sowieso nicht für zuständig hält.
Das sind weder "Erziehungs- noch Therapiemaßnahmen", das ist bereits "das ALLER-Letzte" was man machen sollte, wenn man noch eine Umschulung haben will, das soll ALLES VORHER kommen ehe man überhaupt in eine solche Maßnahme gesteckt werden darf ... Lies dir mal durch was da so VORHER zu kommen hätte ... § 16 SGB II Leistungen zur Eingliederung § 16d SGB II Arbeitsgelegenheiten
MfG Doppeloma
__
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder und bitte diese nicht als Rechtsberatung aufzufassen!
![]() |
|||||||||||||
![]() |
![]() |
![]() |
Themen-Optionen | |
Ansicht | |
|
|
||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Medizinisches Gutachten Spalte Eingeschränkt | Hopper | Schwerbehinderte / Gesundheit / Rente / Pflege | 5 | 23.06.2015 18:59 |
Zumutbarer 1€ Job ./. Medizinisches Gutachten | GKF1964 | Ein Euro Job / Mini Job | 6 | 30.11.2013 18:29 |
Einsichtnahme in Gutachten möglich? | SommerSonne | Schwerbehinderte / Gesundheit / Rente / Pflege | 3 | 20.05.2011 14:41 |
Medizinisches Gutachten hat inhaltliche Fehler | Joss | Schwerbehinderte / Gesundheit / Rente / Pflege | 5 | 13.02.2010 12:39 |
Medizinisches Gutachten - vom Vertragsarzt | Berenike1810 | ALG II | 7 | 30.10.2009 13:31 |