Schwerbehinderte / Gesundheit / Rente / Pflege Rat & Hilfe speziell für schwerbehindertenspezifische Probleme,/ Rente und Pflege im Zusammenhang mit Hartz IV |
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#1 |
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Hi,
ich habe diesen Post gelesen muss aber sagen dass ich nicht wirklich durchblicke. http://www.elo-forum.org/urteil-zur-...te-t11218.html Zur Erklärung. Ich hatte vor einigen Jahren einen Arbeitsunfall und beziehe seitdem monatlich eine Rente (840 €) von der Berufsgenossenschaft. MdE von 60 v.H. In den folgenden Jahren habe ich versucht noch weiter zu arbeiten, man wollte ja nicht zu Hause sitzen. usw... Danach der Abrutsch in Hartz 4, zuwenig Geld zum Leben zuviel zum Sterben. Mir wurde diese Rente voll angerechnet, dH. die Rente plus Kindergeld, das Amt zahlt mir noch 400 € dazu. Bei einer Familie 2 Erwachsene und 2 Kinder, Haus ist das wie ich finde zuwenig. Die Sachbearbeiterin will nicht wirklich Auskunft geben und wird beim nachfragen frech und gibt patzige Antworten. Ist diese Anrechnung der Rente richtig, und wenn nicht was kann ich gegen machen? mfg |
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#2 | |
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Hallo,ich beziehe auch Unfallrente der Bg und sie wird bis auf die Versicherungspauschale voll angerechnet. Ich werde jetzt deswegen auch Klage einreichen,denn ich finde das ungerecht. Kann mir einer sagen,wie das ist wenn man aus selbständiger Tätigkeit noch positive Einküfte hat,ob das alles zusammen gerechnet werden darf. Meiner Meinung nach ist die Rente extra dann wenigstens um E 30,00 zu bereinigen,oder liege ich da falsch? Es bleibt einen nur der Klageweg,leider. Wenn das so weiter geht,muss ich demnächst Schuhkartons anziehen,mein Bein ist so geschwollen,dass ich in keinen normalen Schuh mehr passe,nur Unfallseite. Bei SGB II Leistungen kann man sich keine med Schuhe leisten,aber das interessiert anscheinend niemand. |
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#3 |
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Frischling21,gehe aber unbedingt in Widerspruch und weise auf ein noch anhängiges Verfahren beim Bundessozialgericht hin,habe ich auch so gemacht.
LG Luna |
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#4 |
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Hi,
das hat sich erstmal erledigt, meine Frau hat erstmal Arbeit und wir sind erstmal durch mit Hartz4. Nur jetzt kommt die nächste Frage: Da die Arbeit meiner Frau ziemlich weit weg ist ca. 350 km wollen wir dahin ziehen, aber durch die lange Arbeitslosigkeit und Hartz4 fehlt uns das nötige Kleingeld. Deswegen wollten wir eine Abfinden der Bg Rente beantragen. DH. wir bekommen einen bestimmten Betrag ausbezahlt und erhalten 10 Jahre 50% weniger Rente. Jetzt das problem: Was ist wenn wir die Abfindung haben bzw ausgegeben haben und kurz danach wieder in Hartz4 abrutschen. Da die Rente ja voll angerechnet wird könnte es sein das die sagen leben sie erstmal von der Abfindung die ja dann evt nicht mehr da ist ? mfg |
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#5 |
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Afaik kann man nur Renten bis 40 % abfinden lassen.
(kann man sicher nachgooglen) Ansonsten vllt. noch interessant: Versichertenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung teilweise anrechnungsfrei LSG Hamburg, Az: L 5 AS 5/06, U. v. 15.03.2007 |
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#6 | |
Forumnutzer/in
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Beiträge: 2.549
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Bevor Du das machst würde ich mich aber lieber ganz genau erkundigen, denn das wird das Amt bestimmt nicht mitmachen. Am Ende darfst Du in die Notunterkunft ziehen. Und mit ganz genau meine ich ganz bestimmt nicht hier.
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Alle von mir gemachten Aussagen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keine Rechtsberatung dar. |
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#7 | |
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Registriert seit: 05.05.2007
Beiträge: 216
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Das stimmt so. Ich meine das auch.
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Meinungsfreiheit ist ein eigen Ding. An jedem Schlagbaum versteht man etwas anderes darunter. Heil Zensur und Demokratie! |
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#8 |
Elo-User/in
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Habe gerade einen ähnlichen Fall; Ein Ehepaar, Er 52 Jahre, Ex-Bergmann, 20% Grad der Behinderung und Sie, 51 Jahre, 50% G. d. B.
Er bezieht über einen "Bergmannversorgungsschein" etwa 450,-- Rente. Unsere Frage: Ist es korrekt, dass die Zahlungen, die aus dem Bergmannsversorgungsschein resultieren zu 100% auf den Regelsatz angerechnet werden oder gelten hier nicht wenigstens die Hinzuverdienstregeln bzw. andere Freibeträge? |
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#9 |
Redaktion
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Die Bereinigung hat nach § 11 zu erfolgen, es sind also mindestens die Versicherungspauschale und falls KFZ vorhanden, die Haftpflichtbeiträge hierfür abzugsfähig.
Voraussetzung ist allerdings, dass der Rentenbezieher selbst über kein weiteres Einkommen verfügt.
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Private Mostrichfabrikation - Der Verzehr meiner gerne und oft verteilten Beitrags-Kostproben erfolgt auf eigene Gefahr. ![]() |
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