Schwerbehinderte / Gesundheit / Rente / Pflege Rat & Hilfe speziell für schwerbehindertenspezifische Probleme,/ Rente und Pflege im Zusammenhang mit Hartz IV |
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#1 |
Gast
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Dieses Urteil könnte so manchem Behindertem von Nutzen sein.
http://www.my-sozialberatung.de/cgi-...cmd=all&Id=178 |
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#2 | |
Gast
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Genau so muss es mit dem Mehrbedarf von 17 % des maßgebenden Regelsatzes bei Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen „G" oder „aG" gehandhabt werden! |
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#3 |
Gast
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Ich finde dieses Urteil setzt einen Meilenstein in der Geschichte von HartzIV.Endlich wurde begriffen, das Behinderte und Betroffene die gleichen Rechte haben. :P
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#4 |
Gast
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Hallo,
wollte Euch nur mitteilen, dass ich beim Sozialamt Nürnberg letztlich Erfolg hatte mit der Genehmigung einer Haushaltshilfe. Habe als Schwerbehinderter 70 GdB und Merkzeichen G, eine Haushaltshilfe beim Sozialamt hier in Nürnberg beantragt. Diese wurde zuerst, wie erwartet, mit einem einfachen Schreiben abgelehnt, mit dem Hinweis auf die Zuständigkeit der ARGE und den "nicht zustehenden Leistungen für Bezieher von ALG II nach SGB II". Habe gleich eine einstweilige Anordnung beim Sozialgericht in Nürnberg beantragt, mit beigelegten Urteilen (SG und LSG). Im Antwortschreiben des Sozialamts Nürnberg an das Sozialgericht wird die Rechtsauffassung der Sozialgerichte bestätigt. Zwei Tage später hatte ich Besuch von der Außendienstmitarbeiterin des Sozialamtes und heute war schon das erste Mal meine neue Haushaltshilfe da. Endlich wieder eine saubere Wohnung! :daumen: |
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#5 |
Gast
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Ist doch klasse, wenn man hier auch etwas Positives liest. Ich freue mich für dich. :daumen:
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#6 |
Gast
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Das ist doch ein Super Erfolg für Dich. :D
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#7 |
Emailadresse berichtigen!
Registriert seit: 12.07.2007
Beiträge: 22
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Hallo,
gilt das auch für verheirateten. Denn ich bin Schwerbehindert, EU Rentner, GdB, 100; B, G, und aG. Kann ich auch so was beantragen. Danke im voraus. |
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#8 |
Gast
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#9 | |
Emailadresse berichtigen!
Registriert seit: 06.08.2009
Beiträge: 86
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Darauf kann man nicht pauschal mit Ja oder Nein antworten. Ich muss sagen : ich ärgere mich auch bisher nur mit der AOK herum. Da läuft der Film gerade in etwa so : - Die Ehefrau ist "erwerbsfähig" und ist "Haushaltsvorstand". - Der Ehemann ist "EW-Rentner" und Pflegestufe I nach Schlaganfall. - Die Ehefrau muss aus verschiedenen Gründen in eine Klinik und auch in OP. Der Ehemann kann folglich nicht den Haushalt mit einem Kind unter 12. Jahren führen. Es geht um ZWEI Verfahren / Anträge ! Nach den ersten Ablehnungen und viel Unsinn des MDK hat die AOK gerade auf die Zeit der Ehefrau in der Klinik eingelenkt. Mehr will sie nicht erstatten. In den Verfahren ist also : AntragstellerIN die "Frau" als haushaltsvorstand ! |
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