Schwerbehinderte / Gesundheit / Rente / Pflege Rat & Hilfe speziell für schwerbehindertenspezifische Probleme,/ Rente und Pflege im Zusammenhang mit Hartz IV |
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#1 |
Forumnutzer/in
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Ich habe Mitte September einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der Rentenversicherung gestellt.
Jetzt aber bin ich offiziell für erwerbsunfähig erklärt worden, da ich eine Feststellungsmaßnahme durchlaufen habe und die zu dem Ergebnis gekommen ist. Werde also in der nächsten Zeit Post vom JC bekommen, dass ich Grundsicherung beantragen soll. Beziehungsweise werden die mich wohl zu einen Gespräch bitten um mit mir die Sachen zu klären. Muss ich jetzt bei der Rentenversicherung mich melden und selber einen neuen Antrag auf EU Rente stellen oder wie läuft das jetzt ab?
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Meine Biografie ist das beste Beispiel, dass die Karriereleiter nicht immer nur nach oben führt ![]() Realschulabschluss, kaufmännische Ausbildung, Hartz IV, Behindertenwerkstatt, Erwerbsunfähigkeit - ENDE |
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#2 |
Forumnutzer/in
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Von wem war die Feststellungmaßnahme? Vom Jobcenter? Damit hat die Rentenversicherung nichts zu tun und das Rentenverfahren läuft so weiter. Und wenn die Rentenversicherung was anderes entscheidet, hat sich das Jobcenter daran zu halten. Weiß das Jobcenter von dem Rentenantrag?
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§1 Eine EGV nie sofort unterschreiben, Du hast das Recht die zur Prüfung mitzunehmen. Falls der SB mit einem Verwaltungsakt droht, ist das auch nicht schlimm, denn gegen den kannst Du Widerspruch einlegen. Das Nichtunterschreiben eine EGV kann nicht sanktioniert werden. §2 Möglichst immer mit einem Beistand nach § 13 SGBX zum Jobcenter gehen. Das kann jeder machen, der braucht nur zuzuhören und Protokoll schreiben. Einen Beistand können die nur schriftlich ablehnen. |
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#3 |
Forumnutzer/in
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Nein, die Maßnahme kam vom Rehadienst der Agentur für Arbeit. Es sollte die Frage beantwortet werden, ob ich für den allgemeinen Arbeitsmarkt in Betracht gezogen werden kann oder ich in eine WfbM sollte um dort zu arbeiten.
Es wurde dabei festgestellt, dass ich nicht in der Lage bin einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nach zugehen und daher die Werkstattempfehlung für mich ausgesprochen wurde. Damit einhergehend, gelte ich laut Aussage meines Rehaberaters als nicht erwerbsfähig und würde jetzt vom JobCenter in der nächsten Zeit die Aufforderung bekommen die Grundsicherung zu beantragen.
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#4 |
Forumnutzer/in
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Wie schon gesagt, Dein Rentenantrag läuft weiter, der hat nichts mit dieser Feststellungsmaßnahme zu tun. Und das letzte Wort hat die Rentenversicherung und nicht die AfA. Solange der Rentenantrag läuft, glaub ich nicht, dass die Dich in die Grundsicherung abschieben können. Dazu muss aber noch jemand was schreiben.
Weiß das Jobcenter von dem Rentenantrag?
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§1 Eine EGV nie sofort unterschreiben, Du hast das Recht die zur Prüfung mitzunehmen. Falls der SB mit einem Verwaltungsakt droht, ist das auch nicht schlimm, denn gegen den kannst Du Widerspruch einlegen. Das Nichtunterschreiben eine EGV kann nicht sanktioniert werden. §2 Möglichst immer mit einem Beistand nach § 13 SGBX zum Jobcenter gehen. Das kann jeder machen, der braucht nur zuzuhören und Protokoll schreiben. Einen Beistand können die nur schriftlich ablehnen. |
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antrag, erwerbsunfähig, gestellt, offiziell, rente, voll |
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