Schulden Diskussionen, Rat & Hilfe rund um Überschuldung - Privatinsolvenzthemen im eigenen Unterforum. -> Achtung <- In diesem Forenbereich können nur zugelassene Helfer in jedem Thread/Thema schreiben, Hilfesuchende nur im jeweils eigenen Thema/Thread! Schuldnerberater, Anwälte und ähnlich in diesem Bereich qualifizierte Helfer wenden sich bitte, bei Interesse für erweiterte Schreibrechte, per Kontaktformular an die Redaktion. |
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#1 |
Emailadresse berichtigen!
Registriert seit: 17.03.2006
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 221
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Ich mache es ganz kurz, soeben war der Gerichtsvollzieher bei mir und fragte ob ich noch das Auto fahre....ich sagte ja .
Das Auto gehört meiner Schwester sie steht im Fahrzeugbrief und ist auch Halter und gemeldet im anderen Landkreis mit anderen Kennzeichen da meine Schwester hier garnicht wohnt. Jetzt meinte der Gerichtsvollzieher es könnte trotzdem Probleme geben(tzwecks Pfändung)da ich ja das Auto fahre ??? das verstehe ich nun garnicht. Kennt sich jemand damit aus ??? ich brauche das auto hier auf dem dorf |
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#2 |
Redaktion
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: NRW
Beiträge: 2.549
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Bei Pfändungen von Kraftfahrzeugen sind neben dem Fahrzeug selbst auch immer der Fahrzeugschein und der Fahrzeugbrief einzuziehen und genau das kann dann für den Gerichtsvollzieher ein Problem werden.
Aber der GV wollte sicher darauf hinaus,das er auch versuchen kannGegenständezu pfänden,die nur im Gewahrsam des Schuldners sind. Dies wäre jedoch nur sinnvoll,wenn ihm die Eigentumsverhältnisse nicht nachgewiesen werden können.Ansonsten fällt er auf die Nase damit,weil der Eigentümer eine Drittwiderspruchsklage erheben wird,die in einem solchen offenkundigen Fall sicher erfolgreich sein wird.
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Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 "Die Ausschaltung der Schwachen ist der Tod der Gemeinschaft. " Dietrich Bonhoeffer(1906-1945) |
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#3 |
Emailadresse berichtigen!
Registriert seit: 19.04.2006
Beiträge: 647
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Nebst Schadenersatz versteht sich, die der Eigentümer durch Nutzungsausfall der gepfändeten Sache, eben durch Ausfall der Selben, erleidet. Kann bei manchen Leih-Fahrzeugen gewisser Aufsichtsräte recht teuer werden :pfeiff:
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Dies ist meine private Meinung konform Artikel 5 GG. |
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