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#1 |
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Ich habe vor über zwanzig Jahren vor dem Arbeitsgericht
ein paar Hundert D-Mark zugesprochen bekommen. Mein damaliger Arbeitgeber hatte sein Geschäft an meinem Heimatort geschlossen und ist in eine andere Stadt umgezogen. Ich hatte damals versucht, den Betrag über das Arbeitsgericht/ Gerichtsvollzieher an seinem neuen Wohnort zu erhalten. Damals erhielt ich jedoch die Rückantwort, dass sich der Mann arbeitslos gemeldet habe. Ich habe daraufhin das Urteil beiseite gelegt und nicht weiter verfolgt. Ich habe jetzt ein paar Fragen hierzu: 1. Ist dieses Urteil heute überhaupt noch gültig/ vollstreckbar? Gilt im Arbeitsrecht ebenfalls die Verjährung nach dreißig Jahren oder nicht? 2. Ist mein Anspruch aus dem Urteil erloschen, falls er innerhalb der vergangenen rund zwanzig Jahre einmal privat oder geschäftlich Insolvenz angemeldet haben sollte? 3. Im Urteil werden keine Zinsen erwähnt. Könnte ich für den Zeitraum Zinsen geltend machen? 4. Ich habe jetzt natürlich keinerlei Kenntnis über den derzeitigen Aufenthaltsort der Person. Ich hätte nur den Vor- und Nachnamen. Auch der (vielleicht ehemaligen) Ehefrau. Aber weitere Angaben, wie der Geburtsort oder das Geburtsdatum, kenne ich nicht. Könnte man mit diesen wenigen Informationen überhaupt den Aufenthaltsort über das Melderegister (?) ausfindig machen? 5. Falls das Urteil überhaupt noch gültig ist: Wie komme ich hier weiter? Welche ungefähren Kosten würden durch einen Anwalt enstehen? Hätte ein Rechtsanwalt bessere Möglichkeiten Näheres in Erfahrung zu bringen? Vielen Dank im Voraus für jeden Beitrag! |
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#2 | |
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Paolo
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