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#1 |
Emailadresse berichtigen!
Registriert seit: 06.12.2005
Beiträge: 18
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Hallo!
Besteht eigentlich ein Anspruch darauf,daß ein Inkassobüro alle Infos herausgeben muss,die es über den Schuldner vom Gläubiger bekommen hat ? Insbesondere denke ich da an Adressänderungen,die dem Gläubiger schon vor Entstehung der Schulden bekannt waren. Ich hab vor 2-3 Wochen ´nen Brief von ´nem Inkassounternehmen an meine akt.Adresse gekriegt,daß vor 16 Monaten (!) ein Vollstreckungsbescheid an meine alte Adresse zugestellt worden sei für Kosten,die erst nach der Meldung meiner Adressänderung entstanden sind. Oder kurz gesagt: Der Gläubiger weiß,daß ich umgezogen bin,meldet aber die alte Adresse ans Inkassobüro weiter. Deren Briefe kamen folglich natürlich nicht an. Das Mahnschreiben jetzt nach 16 Monaten kommt aber an die akt. Adresse. Am Format dieser Adresse ist ersichtlich,daß das Inkassounternehmen diese Adresse nur vom Gläubiger haben kann (nur kurz nach Umzug mitgeschriebener Ortsteil in der Adressangabe,d.h. keine offizieller Ortsname). Nun gibts 2 mögliche Erklärungen:Das Inkassounternehmen hat meine neue Adresse erst später vom Gläubiger bekommen und deshalb vorher bei der falschen Adresse gemahnt (halt ich für unwahrscheinlich,daß die Datenübergabe "stückchenweise" erfolgt). Oder aber das Inkassounternehmen hat absichtlich Mahnungen und Vollstreckungsbescheid an die alte Adresse geschickt,um die saftigen Zinsen noch etwas auflaufen zu lassen. Das erklärt,wieso sie sich 1.nach 16 Monaten plötzlich doch an meine neue Adresse "erinnern" und wieso sie 2. den Vollstreckungsbescheid noch nicht haben vollstrecken lassen. Besteht ein Anspruch drauf,daß mir das Inkassobüro mitteilt,wann sie welche Daten vom Gläubiger bekommen haben ? In dem Fall (absichtlich falsche Zustellung) könnte man sich doch weigern,die angelaufenen Zinsen zu zahlen,oder ? Der ganze Fall ist noch etwas komplexer,die Grundfassung hab ich aber wiedergegeben.Wenns interessiert,kann ich die ganze Sache auch ausführlich schildern. Marco |
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#2 |
Redaktion
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: NRW
Beiträge: 2.549
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Hallo Marco,
Du kannst Aukunft über die von Dir gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. Gruß Silvia
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Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 "Die Ausschaltung der Schwachen ist der Tod der Gemeinschaft. " Dietrich Bonhoeffer(1906-1945) |
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#3 |
Foren-Moderator/in
Registriert seit: 25.10.2005
Beiträge: 3.651
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Wenn vor 16 Monaten vom Inkassobüro ein VB an Deine Anschrift verschickt wurde wurum wurden Seitens des Inkassounternehmens nicht
weitere Schritte eingeleitet ? (z.b Pfändung) Das dürfte m.e. keine Absicht gewesen sein ?! Einschreiben : (!!) 1 Sie haben mir gegenüber unverzüglich offenzulegen, welche Daten außer den oben aufgeführten Adressen Sie über meine durch diesen Namen/diese Adressen identifizierte Person gespeichert haben, und aus welchen Quellen sämtliche mich betreffendeen Dateien stammen ( § 6 Abs 2, § 28 Abs 4, § 34 Abs 1 - 3 BDSG 2 Sie haben den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffenden Daten ebenfalls unverzüglich mir gegenüber offenzulegen (§ 34 Abs 1, § 43 Abs 3 BDSG) Hast Du schon die Vollmacht lt BGB vom inkassobüro eingefordert ? Wenn nicht : Nachholen zusammen mit den oben erwähnten Punkten ! Einschreiben und Fristsetzung ! gruß jürgen p.s Die Vollmacht ist nur rechtskräftig mit Orginalunterschrift ! Eine Kopie bzw eine eingedruckte Unterschrift ist keine Vollmacht gemäß BGB ! |
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