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#1 |
Emailadresse berichtigen!
Registriert seit: 09.11.2005
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 547
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Leider weiß ich nicht, in welchem Forum ich diese Frage unterbringen kann.
Mein Mann hat zum 01.08.09 wieder eine feste Arbeit (mit Fördermitteln für den Arbeitgeber) bekommen. Früher bekam man 6 Monate die Fahrtkosten bezahlt. Leider ist der § 53 des SGB III aufgehoben. Gibt es noch Fahrkosten bei Arbeitsaufnahme? Wenn ja, wo kann ich nachlesen, evtl §?
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Als Mensch geboren, als Sklave gelebt, am Ende verscharrt! |
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#2 |
Elo-User/in
Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 12.346
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Gibt es so explizit nicht mehr. Dennoch empfehle ich, sich weiterhin an den Regelungen der alten Mobilitätshilfen zu orientieren. Viele ARGEn verfahren noch ähnlich. Auf jeden Fall vor Entstehen der Kosten diese dem Grunde nach geltend machen. Konkretisieren kann man das später noch. Hatte neulich dazu ein paar Links eingestellt, suche mal in meinen aktuelleren Beiträgen.
Mario Nette
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Im Süden, im Osten, im Norden, im Westen, es sind überall dieselben, die uns verpesten. Ca' canny! Ich bin durch Kaufhof gegangen - und das war für mich wie ein Museumsbesuch. (Frank Schwalm) Fehlende Tagesstruktur? Quatsch! Ich lebe in Gleitzeit. Bescheiß das Elend! Wer hat uns verraten? Sozialdemokraten.
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#3 |
Emailadresse berichtigen!
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Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 547
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Danke erst einmal. Ich werde mal suchen!
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Als Mensch geboren, als Sklave gelebt, am Ende verscharrt! |
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#4 |
Gast
Beiträge: n/a
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Stelle doch mal den Antrag! Die Mobilitätshilfen gibt es noch, aber nur auf Antrag, und nur wenn die ARGE es zahlen möchte. Es ist eine Ermessensleistung. Man müssten den Antrag evtl. begründen, dass der gesamte Job sich ohne Mobilitätshilfen nicht lohnt, weil der Verdienst so gering ist.
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#5 |
Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Bienchen,
der § 53 "Mobilitätshilfen" und der § 54 "Mobilitätshilfen bei Aufnahme einer Beschäftigung" wurden aus dem SGB III gänzlich gestrichen und durch den § 45 "Förderung aus dem Vermittlungsbudget" ersetzt. Quelle Du kannst Dich nur an bestehende Gesetze orientieren und solltest daher den Ratschlag von "Hildegard von Bingen", unter Hinweis auf SGB III § 45, in die Tat umsetzen. ![]() |
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#6 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 13.371
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Ergänzung:
Geschäftsanweisungen zum § 45 SGB III http://www.arbeitsagentur.de/zentral...-Anlage-GA.pdf
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#7 |
Gast
Beiträge: n/a
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Tipps zum Umgang mit dem Vermittlungsbudget
von Ulrich Stascheid Hilfen_bei Aufnahme_einer_Beschaeftigung |
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arbeitsaufnahme, dringend, fahrtkosten |
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