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#1 |
Emailadresse berichtigen!
Registriert seit: 01.05.2008
Beiträge: 297
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Hallo zusammen,
der Titel sagt ja schon einiges... Meine Partnerin war seit 05/2005 regelmäßig 1-2 Mal pro Jahr bei der ARGE...entweder zwecks EGV oder "wir wollen mit Ihnen über Ihre pers. Situation sprechen"... Bis dato hatte Sie nie die Fahrtkosten (mit eig. PKW) beantragt! ![]() Klar ein Fehler! Gibt's eine Möglichkeit, die auch noch nachträglich zu beantragen (Fahrtkosten sind > 6,00 EUR)? Wenn ja - muss Sie noch die jeweiligen Termine bzw. Gründe für die Fahrten zur ARGE kennen/nennen oder kann man so eine Art "pauschaler" Antrag stellen und die ARGE sucht dann die Termine raus? Noch was: Formloser Antrag oder gibt es ein Formblatt? Danke für Hilfe. Grüße Jochen ![]() |
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#2 |
Forumnutzer/in
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Beiträge: 14.823
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Formlos mit den jeweiligen Terminen beantragen,und ab damit
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#3 |
Emailadresse berichtigen!
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#4 | |
Forumnutzer/in
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Beiträge: 6.742
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versuche die termine zusammen zu bekommen, die arge wird nur zahlen wenn du die noch weist, kannst ja auf dummfang gehen und fragen "sagen sie mal an welchen tagen war ich eigentlich letztes jahr bei ihnen"... obs was bringt keine ahnung, aber ansonsten würde ich nur einreichen was auch wirklich satt fand. im gegensatz zu dir weis die arge ganz genau wann du dort warst ;) gruß physicus
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#5 |
Registriert seit: 10.01.2007
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Auffrischung der Erinnerung.
Wie wäre es mit Akteneinscht? Die Standardverjährungsfrist endet zum 31.12. eines Jahres, Also drei Jahre zum Ende des Kalenderjahres. Ist die Zeit knapp, dann kann man versuchen dem SB einen Beratungsfehler zu unterstellen. Hätte SB umfassend informiert, gäbe es das geschilderte Problem nicht. Kann man auch noch weiter auswalzen. |
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#6 |
Forumnutzer/in
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Beiträge: 6.742
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akteneinsicht bekommt man ja selber nicht, höchstens der RA, das liegt daran das sie es mit der datenschutzwahrung dritter begründen.
dann ist das nächste, das du weder eine akte kopieren noch aus der akte notizen ziehen darfst, dazu brauchst du eine richterliche anordnung damit das funktioniert. also ich denke SO gehts leider nicht... gruß physicus
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#7 |
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Also wir haben nur noch die Daten von 2008!
Pro Besuch der ARGE kommen wir auf 7,20 EUR (36km x 0,20 EUR) - da lohnt es sich nicht wirklich so ein riesen Faß, mit Anwalt und der gleichen, aufzumachen! Das wäre mit Kanonen auf Spatzen geschossen! Dann muss man sich eben mit weniger zufrieden geben. |
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