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#1 |
Redaktion
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Ort: Bonn
Beiträge: 22.305
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Sozialrichterin sauer: Hartz IV-Behörde nimmt Beschluss nicht ernst 27.03.2007 Vestische ARGE Dorsten verweigert trotz Eilbeschluss weiterhin die Zahlungen
Dorsten/Bonn. Trotz eines Eilbeschlusses des Sozialgericht Gelsenkirchen (15.03.2007)weigert sich die ARGE hartnäckig einem 61jährigen Hartz IV-Empfänger seine zustehenden Leistungen auszuzahlen. Die zuständige Richterin zeigte sich darüber gestern erbost und gab dem Mann die Empfehlung, dass er heute nochmals mit dem Beschluss zu dem zuständigen Sachbearbeiter gehen sollte und ihm erklären sollte, dass der Beschluss ernst zunehmen sei und unverzüglich umzusetzen wäre. Der Sachbearbeiter zeigte sich unbeeindruckt und schickte ihn wieder unverrichteter Dinge nach hause und versprach anzurufen. Auf diesen Anruf wartete der Hartz IV-Betroffene vergeblich. „Dass ich schon eine fristlose Kündigung meiner Wohnung erhalten habe und seit Tagen nichts mehr zu essen habe, nahm der Sachbearbeiter nur lächelnd zur Kenntnis", so Dorstener, der sich an das Erwerbslosen Forum Deutschland wandte. weiter geht es hier: http://www.erwerbslosenforum.de/nach...0327_162_3.htm
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#2 |
Gast
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Ja das ist wahr das die Behörden so reagieren.
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#3 |
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Beiträge: 22
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also da kann ich ja nur hoffen das bei alles gut geht.... bin auch bei dieser ARGE und musste vor kurzem folgeantrag stellen.
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#4 |
Emailadresse berichtigen!
Registriert seit: 29.07.2006
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Beiträge: 162
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Das zeigt uns wieder mal, dass sich die ganze Sache schon verselbstständigt hat. Die ARGEn fühlen sich als Herrscher "am längeren Hebel" über die "Bittsteller".
"Wenn die auf ihrem Recht bestehen, hungern wir sie eben aus." Und die Justiz kann nichts dagegen tun, weil die ARGE wohl ihre Befehle von den Politikern bekommen, die ihrerseits von den Lobbyisten aus der Wirtschaft gesteuert werden. Prost Mahlzeit!
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------------------------------------------------------------------------------- :: VORSICHT! :: Alle meine Beiträge können satirisches Material enthalten! :: Müssen aber nicht... © Syndrom "Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht." Berthold Brecht "Armut ist die grausamste Form der Gewalt." Mahatma Gandhi "Winkt das Geld der Lobbyisten, sind Politiker Statisten" (Auf einem Plakat gegen die 3. Startbahn des Flughafen FJS) |
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#5 |
Gast
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Kann man den SB nicht wegen unterlassener Hilfeleistung oder sowas anzeigen? Oder auf Schadenersatz verklagen? Da muss es doch irgend etwas geben.
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#6 |
Redaktion
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Ort: Bonn
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DIE WAZ ist da jetzt schon dran und hat auch schdon den Pressesprecher der ARGE Recklinghausen (ist die übergeordnete Behörde) kontaktiert. Ich denke, da wird sich morgen wie von Geisterhand was bewegen.
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#7 | |
Gast
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Kurze Frage dazu. Kann ein Hilfeempfänger (seine) solche gesicherten Ansprüche nicht an jemand abtreten der Geld hat und sich selbiges dann (nebst Zinsen) bei der Arge wiederholt!? Der HE hätte sein Geld und diese Art der HE-Vergewaltigung seitens der Argen liefe ins Leere ![]() Gruß, Anselm |
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#8 | |
Redaktion
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#9 |
Gast
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"Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar."
Der Gerichtsvollzieher wird in die Spur geschickt und die Pfändung verläuft fruchtbar. Die Kosten trägt das Amt |
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#10 | |
Elo-User/in
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#11 |
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das ist ja ein starkes Stück!
Es kann doch wohl nicht angehen, daß sich ein SB oder die ARGE über das Gesetz stellt! Gegen solche Machenschaften muß man doch angehen können. Also wenn man dagegen nichts tun kann, für was sind dann überhaupt noch Richter und Gesetze da? |
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#12 |
Gast
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Richter und Gesetze sind systemdienlich.
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#13 | |
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Man trifft sich im Leben immer zweimal |
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#14 |
Gast
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Sicherlich. Genau solche Entscheidungen federn die Entwicklung ab und machen den Verfall demokratischer Grundrechte annehmbar.
In dem Siebzigern hatte man das Bild: Das System umarmt die APO. Man kann damit demokratische Gesinnung demonstrieren. Die Entwicklung wird verlangsamt aber nicht gestoppt. |
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#15 |
Emailadresse berichtigen!
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Und? Wie ist Dein Rezept? Wir schaffen die Gerichte ab?
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Man trifft sich im Leben immer zweimal |
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#16 |
Gast
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Zugrunde legend, daß das politische System das ihm angemessene Rechtssystem hat, wird grundlegende Lösung wohl von der politischen Entwicklung abhängen.
So erfreulich demokratische Rechtsintervention für den Einzelfall auch seien mag, kennen wir ja auch das Gegenteil in zunehmendem Maße. Leider. |
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#17 |
Redaktion
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#18 |
Gast
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Hi ,
mich wundert es nur , dass da noch keiner ausgetickt ist. Man hört doch oft von Amokläufern. Das soll aber jetzt blos keiner als Aufforderung dazu auffassen. Nachvollziehbar fände ich es aber schon ?! Ich glaube fast , die verstehen keine andere Sprache mehr als rohe Gewalt , welche ich aber verachte , noch !!! Im Mittelalter wurde sowas gesteinigt , heute lachen die uns einfach frech ins Gesicht. Da kommt einem echt die Galle hoch. Das ist doch eindeutig Amtsmissbrauch und das noch vorsätzlich und beweisbar. Gruß kochender Rüdiger |
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#19 |
Redaktion
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Mich erschreckt an dieser besonders perfiden ARGE, was so etwas mit den Menschen, den Bittstellern, uns ALG-II-Empfängern macht. Da hat jemand schon die Stärke, sich gegen völlig falsche Unterstellungen zu wehren, geht den mühsamen Rechtsweg, bekommt auch noch Recht - und dann wird es ihm nicht erteilt. Also, das ist doch nur noch unglaublich! Es kann doch wohl kaum erlaubt sein, dass für ALG-II-Bezieher die Rschte überall dereart als Schikane und Abschreckung ausgehöhlt werden dürfen. Ich bin total empört, besonders bei der Vorstellung, dass dies LEIDER kein Einzelfall ist!!!!
Kaleika |
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#20 | |
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"Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz PeNG! Aktive Erwerbslose und Geringverdiener e.V. Hamburg |
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#21 |
Gast
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in diesem Zusammenhang mal die §§ 175, 199 SGG anschauen.
Der direkt betroffene bedürftige Mensch ist sofort darauf angewiesen, die "Almosen" zu bekommen, bedeuten sie doch für ihn das Überleben. Deshalb gibt es die Gerichtsvollzieher als selbständiges Organ der Rechtspflege, heute bisher noch nicht privatisiert. Denn die besten Urteile nützen niemanden, wenn sie nicht auch vollzogen werden. Auch diese Möglichkeit ist gegeben: Vollstreckung aus Verpflichtungsurteil § 201 SGG VG Bremen S3 Z 438/07 - Zwangsgeldfestsetzung gegen Arge wegen Nichterbringung von Leistungen |
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#22 |
Gast
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Zitat:
"Vielfach sorgt auch behördeninterner Druck, beispielsweise durch Weisungen zu rechtswidrigem Handeln, Sparvorgaben, Konkurrenz oder einfach nur die Unsicherheit des Arbeitsplatzes für Unzufriedenheit und Verunsicherung der Mitarbeiter. Gemäß den Gesetzen der Schwerkraft wird dieser Druck natürlich nach „unten” an die Leistungsbezieher/-innen weitergegeben. Mit den Folgen werden wir allzu oft in der Beratung konfrontiert." Sozialgericht Berlin klagt über rechtswidrige Praktiken der Berliner Jobcenter |
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