Kinder-, Elterngeld, Kinderzuschlag, BuT Alles rund um Eltern- und Kindergeld sowie Kinderzuschlag und zugehörige "Gelder" (BuT...) im Zusammenhang mit Erwerbslosigkeit. |
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#1 |
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Hallo, ich habe einige Fragen, die mich doch sehr beschäftigen.
Ich fange mal an... Meine Frau hat vor kurzem eine Beschäftigung auf 400€-Basis gehabt, bei der Absehbar war, das diese zeitlich nur im Januar erfolgt. Weiterhin war eindeutig ersichtlich, das die erarbeiteten Gelder erst Ende Feb. 2009 überwiesen werden. Nichts desto trotz hat man uns dennoch (auch wiedermal einfach pauschal) die vollen 400€ für Februar nicht ausgezahlt und uns statt dessen aufgefordert den fälligen Gehaltsnachweis bis zum 25.02.2009 zu erbringen, was auch pünktlich geschah. Nun haben wir März und die Arge hat wieder den Betrag nach Abzug der 400€ für den weder im Februar noch im März vorhanden Minijob ausbezahlt, auch wieder ohne den Freibetrag anzurechnen. ![]() Warum zieht die ARGE zum einen IMMER die vollen 400€ ab? Ist es nicht so, das man generell 160€ behalten darf und von dem Betrag der über den 160€ liegt prozentual einen Anteil erhält? Und warum wird IMMER im voraus der volle Betrag einbehalten, somit konnte ich im Februar leider erst keine Miete überweisen. Weiterhin erhielt ich in dieser Sache nach Abgabe des Gehaltsnachweises einen Änderungsbescheid für den Monat Februar, dieser lautet jedoch wieder auf die ausgezahlte Summe nach Abzug der 400€. Dabei müsste doch hier eine Nachzahlung seitens der Arge ausgewiesen sein, oder habe ich hierbei etwas falsch verstanden? Ich bin davon ausgegangen, bei einerm Satz von 1200€ werden mir 400€ abgezogen. Die Firma überweist mir dann 400€, aber die Arge überweist mir dann noch den Freibetrag. Auch hat man anhand des Nachweises von knapp 400€ gut 158€ als Freibetrag angerechnet. Ist dies formal richtig so? Wie rechnet sich das heute mit den Minijobs und dem Hartz4? Nächste Frage... Ich habe gehört, das es nun im März oder April eine Einmalzahlung von 100€ Kindergeld geben soll, stimmt das überhaupt wird das auf den Regelsatz angerechnet? Ich hoffe jemand versteht was ich hier verbrochen habe, bin schon ganz durcheinander und habe auch noch meine andere Fragen vergessen. ![]() ![]()
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#2 |
Redaktion
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Der Grundfreibetrag (GF) beträgt 100 Euro und nicht 160 Euro. Daher dürfte das mit dem aufgeführten Gesamtfreibetrag von 158 Euro im Bescheid passen.
Zur Anrechnung im März rate ich sofort Widerspruch einzulegen.
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#3 | |
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Danke für deine Antwort. Oh, dann hat sich das bestimmt geändert, ich dachte es wären 160€, gut zu wissen. Ist ja immer noch die Frage, warum auf dem Änderungsbescheid (der im übrigen genau am Tage der Abgabe des Gehaltsnachweises erstellt wurde!) auf der letzten Seite zu lesen ist, das uns zuerkannt wurde:
Leistungen zur Sicherung 440€ KdU 440€ = 880€ Sollte da denn nicht auch diese Summe von knapp 160€ (also der Verdienst vom Minijob) aufgelistet sein und somit ja auch ausgezahlt werden? Ich werde jedenfalls Widerspruch einlegen. Weiterhin bin ich mir nicht sicher, ob eine Beschwerde Aussicht auf Erfolg hätte in Bezug auf die zu niedrige Zahlung für den Monat März, da es eindeutig so war, dass das nur im Jan. galt. Zur Frage wegen der Einmahlzahlung konnte ich nun doch noch etwas finden, ist nur die Frage ob und inwieweit sich die ARGE daran hält...
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#4 |
Gast
Beiträge: n/a
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Nein, bei 400 € Einkommen, wäre das anzurechnende Einkommen dann 240 €. Um diesen Betrag wird dann dein ALG II gekürzt.
Im Berechnungsbogen müsste dieser Betrag unter "anzurechnendes Einkommen" stehen. |
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#5 | |
Redaktion
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#6 |
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Jetzt bin ich irgendwie ganz durch...
Man hat uns im Februar quasi auf Vorgriff 400€ NICHT ausgezahlt aufgrund der Tatsache, das Ende Februar eine Zahlung aufgrund eines Minijobs aus Januar zu erwarten war. Nun haben wir ende Feb. einen Änderungsbescheid bekommen, der den Zeitrum vom 01.-28.02. angibt, darauf steht aber wiederum nur der Betrag unter <b>Gesamtbetrag der monatlichen zustehenden Leistungen</b> den man uns ausgezahlt hat ohne die 400€. Von der Firma wurden uns knapp 400€ überwiesen, die wir auch der ARGE belegt haben. Somit fehlt aber doch nach wie vor bei uns die Summe des zu Behaltenden Einkommens? Gut 155€ die uns die ARGE doch demnach im März noch auszahlen müsste? Dazu kommt, das wir nun im März WIEDER einen Abzug i.H.v. 400€ hatten!!! Keine Ahnung wofür die nun sind, aber da lege ich nun Widerspruch ein.
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#7 |
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Könnte mir bitte jemand den normalen Ablauf bei der Aufnahme eines Minijobs sagen? Wie läuft das ab mit den Zahlungen? Behält die ARGE immer direkt die 400€ voll ein? Wie erfolgt dann die Auszahlung?
Selbst wenn die ARGE 400€ einbehält und man 400€ verdient, so ist man zwar von der Summe her gleich, aber wofür ist denn dann der Grundfreibetrag, der wird doch dann zusätzlich ausgezahlt, oder? Ich mein, wenn ich 1200€ von der ARGE bekomme und man behält nichts ein, und ich verdiene dann genau 100€, dann hätte ich für diesen Monat ja 1300€. Bei uns war es aber nun so, 1200€ weniger Abzug 400€ von der ARGE macht 800€, verdienst war 400€ somit sind es nun wieder 1200€. Aber da ist ja nichts bei "rum gekommen"? ![]() ![]() ![]()
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#8 |
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hallo erst mal ich hoffe das ich hier richtig bin mit meiner frage
meine Frau arbeitet und bekommt im Monat 710,25 Euro und hat einen Freibetrag von 216,97 Euro wir sind 4 Personen jetzt ist es aber so das die GFA einen fünften Anteil an der miete einbehält und auch keine Fahrtkosten übernimmt und auch keine Heizkosten mit der Begründung das die GFA einen Freibetrag von 280,00 Euro habe und die kosten da reingerechnet werden aber dann haben wir durch den Freibetrag den sich die GFA gibt ein minus von 63,03 Euro jetzt wollten wir wissen ob die das dürfen oder ob wir da betrogen werden ich hoffe ihr könnt uns helfen MFG hawk1970 |
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#9 | |
Forumnutzer/in
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Beiträge: 13.371
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Nein, eigentlich bist Du hier nicht richtig, denn Du hast keinen eigenen Thread eröffnet, sondern Dich an einen bestehenden angehängt ...
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![]() Bei 710,25 € netto (das wären ca. 900 € brutto?) müsste euer Freibetrag schon mal höher als ca. 217 € sein; ihr habt also, wie Du später erwähnt hast, einen Gesamtfreibetrag von 280 €? In den 280 € Freibetrag sind die Fahrtkosten enthalten (im Grundfreibetrag, der 100 € beträgt). Da Deine Frau allerdings über 400 € verdient, kann sie anstelle des Grundfreibetrags von 100 € die Kosten für berufliche Aufwendungen wie Fahrtkosten (0,20 €/Entfernungskilometer * Arbeitstage oder Kosten öffentl. Verkehrsmittel) und evtl. vorhandene Kfz-Versicherung nur dann absetzen, wenn sie gemeinsam mit der Werbungskostenpauschale (15,33 €) und der Versicherungspauschale (30 €) die 100 € Grundfreibetrag überschreiten. Zum Beispiel: 114 € Fahrtkosten + 30 € Kfz-Vers. + 30 € Vers.pauschale + 15,33 € Werbk.pauschale = 189,33 € --> anstelle des pauschalen 100-€-Grundfreibetrags können die wirklichen Kosten von 189,33 € abgesetzt werden. Warum wird 1/5 der KdU einbehalten? Gibt es ein Haushaltsmitglied, das nicht mehr zur BG gehört und somit seinen Miet-/Heizkostenanteil selbst aus seinem Einkommen bestreiten muss?
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#10 |
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ich bekomme Grundsicherung und die GFA rechnet sich selbst 280 Euro Freibetrag deshalb meine frage ob sich die GFA diesen Freibetrag machen darf
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