KDU - Umzüge... Alles rund um Wohnungs Ein-, Um- und Auszüge, Erstausstattung, Renovierungskosten... |
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#26 |
Elo-User/in
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Danke für die weiteren Antworten! :)
Hier die finale Version: ******, 15.04.2018 Masel Maselson Maselstr. 0 00000 Masel FAX Jobcenter Maselstadt Maselweg 0 00000 Masel BG-Nummer: *******//**** Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich die Zustimmung zum Wechsel unserer aktuellen Wohnung zum 1.5.2018, mit Verweis auf das Mietangebot vom ****.2018, *******. Dieser Wohnungswechsel ist nötig, aufgrund der Tatsache, dass unsere beiden Kinder ******, geb. ******* (10 Jahre alt), sowie ******, geb. ***** (2 Jahre alt), sich aktuell ein Zimmer teilen müssen, da unsere Wohnung nur über zwei Schlafzimmer verfügt. Die angebotene Wohnung verfügt über drei Schlafzimmer. Da prinzipiell jedem Kind ein eigenes Schlafzimmer, bzw. Ruhezimmer zusteht und insbesondere der große Altersunterschied von 8 Jahren, sowie der Geschlechtsunterschied besteht, ist es für die beiden Kinder nicht zumutbar, sich ein Zimmer teilen zu müssen. Unser Sohn ******* wird ab August dieses Jahres das *********-Gymnasium besuchen. Da er in seinem Zimmer auch Schul-, und Hausarbeiten erledigen, sowie Referate, Plakate usw. vorbereiten muss, würden seine schulischen Leistungen sehr darunter leiden, wenn er dafür keine angemessene Ruhe haben könnte. Mit einer 2-jährigen, die sich im gleichen Zimmer aufhält, wäre diese Ruhe und die dafür nötige Ordnung nicht gewährleistet und damit nicht nur seine Konzentrationsfähigkeit stark eingeschränkt. Verschiedene Zubettgehzeiten, Tagesrhytmen, Aufstehzeiten, Spielzeuge, Platz für Schreibtische, ein weiteres Bett, uvm. sind weitere Gründe, die gegen eine gemeinsame Nutzung eines Zimmers sprechen. Bei einem Altersunterschied von 8 Jahren kann ein Kinderzimmer, auch abgesehen von den schulischen Gegebenheiten, nicht sinnvoll geteilt werden. Den Umzug beantragen wir zum 1.5.2018, mit Bitte um schnelle Rückantwort. Da die Wohnung sehr kurzfristig frei geworden ist, war eine frühere Beantragung leider nicht möglich. Die Wohnung aus dem Mietangebot liegt, wie Sie der Adresse entnehmen können, im selben Haus. Umzugskosten entstünden damit keine und die Übernahme selbiger würde infolgedessen auch nicht beantragt. Mit freundlichen Grüßen *********** Anlage: Mietangebot vom *******, ******. So werde ich es heute abend per FAX abschicken, falls kein Veto mehr von hier kommt. @Caramell: Alter hinzugefügt, danke. @Farina: Werde ich machen. Heute abend kann ich sie ausmessen, da die aktuellen Mieter heute ausziehen. Danke euch allen! |
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#27 |
Elo-User/in
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Beiträge: 87
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So, hier nun die Rückmeldung:
Der Umzug wurde bereits genehmigt. Anscheinend habe ich der neuen SB aus der Leistungsabteilung Unrecht getan. Sie hat den Umzug, laut Datum auf dem Brief, innerhalb eines Tages genehmigt. Danke nochmal an alle für die Hilfe! |
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