KDU - Umzüge... Alles rund um Wohnungs Ein-, Um- und Auszüge, Erstausstattung, Renovierungskosten... |
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#1 |
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Registriert seit: 25.01.2007
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Beiträge: 15
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Hallo zusammen!
Ich arbeite seit über einem Jahr als Leiharbeiter. Mein Vertrag läuft demnächst aus. Nun könnte ich bei der Firma bleiben, der Vertrag würde verlängert werden, ich müsste dafür allerdings umziehen, weil ich dann für eine andere Niederlassung der Zeitarbeitsfirma (in einer anderen Stadt) arbeiten würde. Ich würde das gern tun (umziehen und in der anderen Stadt weiterarbeiten), bin mir aber nicht sicher ob ich mir die Umzugskosten (ca. 600 Euro) leisten kann. Nun meine Frage: Würde das Arbeitsamt in diesem Fall die Umzugskosten übernehmen? Dafür spräche, das ansonsten Arbeitslosigkeit droht. Dagegen steht allerdings, das ich ja noch nicht mal arbeitslos gemeldet bin. Tran |
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#2 |
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Registriert seit: 21.09.2006
Beiträge: 644
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Hallo.
Ja, kann vom AA übernommen werden. (6) Als Umzugskostenbeihilfe können die Kosten für das Befördern des Umzugsguts im Sinne des § 6 Abs. 3 Satz 1 des Bundesumzugskostengesetzes von der bisherigen zur neuen Wohnung übernommen werden, wenn der Umzug innerhalb von zwei Jahren nach Aufnahme der Beschäftigung stattfindet und der Umzug durch die Aufnahme einer Beschäftigung bedingt ist, die außerhalb des nach § 121 Abs. 4 zumutbaren Tagespendelbereichs liegt. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__54.html 1) Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, können durch Mobilitätshilfen gefördert werden, soweit dies zur Aufnahme der Beschäftigung notwendig ist. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__53.html
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Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen. Nobody is perfect. |
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#3 |
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Beiträge: 15
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Hallo Lopo!
Das hört sich ja gut an, dann brauch ich mir keine Sorgen machen. Vielen Dank! Tran |
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