KDU - Umzüge... Alles rund um Wohnungs Ein-, Um- und Auszüge, Erstausstattung, Renovierungskosten... |
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#1 |
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Würde gern ein paar Meinungen zu folgender " Idee " lesen:
Ich bekomme - noch - Alg 1, wohne in München. Bin Ü50 und realistischerweise nicht in der 1. Reihe bei der Jobvergabe, d.h., Alg 2 ist nicht soo weit weg. Aus Kostengründen wohne ich mit einer Freundin zusammen, seit ca. 3 Jahren. Der Vermieter hat nur einen gemeinsamen Mietvertrag akzeptiert. Bei einem Alg2 Antrag wäre es daher keine große Überraschung, " automatisch" als eäG eingestuft zu werden, unabhängig von der Tatsache, dass definitiv die Dauer des Zusammenlebens der einzige Punkt ist, den ich nicht einhalte aus der Palette der eäG-Kriterien ( sonst haben wir: keine Kinder, keine gemeinsamen Finanzen, getrennte Betten, Kassen...) Unabhängig von der Möglichkeit, die Sache vor Gericht durchzuziehen, habe ich nun folgende Frage: Was wäre , wenn ich dies der zuständigen Arge schon vor dem Antrag auf Alg2 so oder ähnlich mitteile, und quasi um Hilfe und Aufklärung bitte, wie ich am besten verfahre. Ich bitte die um Mitteilung, zu welchen Bedingungen ich eine eigene Wohnung anmieten könnte ( Mietspiegel, Größe, Umzugskosten?,oder so ), da ich auf Grund der aktuellen Rechtsprechung zu fast 100% mit einer Einstufung als eäG rechnen müsste - und einer dann drohenden Mittellosigkeit ( eben keine KV und usw) gerne mit einem Umzug in eine eigene Wohnung entgehen möchte. Kann ja sein, dass die garnicht reagieren, sondern erst nach dem Antrag auf Alg2?! Aber so ne Wohnungssuche dauert ja, ist in München besonders schwierig - und ich würde dann auf jeden Fall bei Ablehnung des Antrags auf Alg2 erst mal längere Zeit ohne alles dastehen. Oder hab ich, wenn ich mich nach dem Antrag ( und der zu erwartenden Ablehnung ) bereit erkläre, die WG aufzugeben, Zeit, mir ne Wohnung zu suchen ( die Freundin ja auch )- und bekomme solange Miete und Regelsatz? Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen - aber vielleicht ist ja die 1. Idee auch unrealistisch: Gibts ne Meinung oder Infos dazu?? |
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#2 |
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Ich würde erstmal ganz normal den Antrag abgeben, auch dazu angeben das Ihr keine eheähnliche Gemeinschaft seid, falls die ARGE Euch so einstuft hast Du mindest 6 Monate Zeit zum Umzug, wenn Du Komplikationen vermeiden willst, die es sicher geben wird, dann kannst Du natürlich auch sofort bei Abgabe des Antrags angeben das Du eine Wohnung suchst
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#3 |
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...und was passiert in diesen 6 Monaten?
Bekomme ich denn bei " Umzugswilligkeit " solange Mietanteil und Regelsatz ? |
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#4 |
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Also normalerweise müsstest Du natürlich alles bekommen was Dir zusteht, aber wie die zuständige ARGE für Dich drauf ist weiss ich leider nicht.
Also einen Untermietvertrag oder Mietvertrag wo beide eingetragen ist solltest Du schon vorweisen können, sonst sieht es von vorneherein schlecht aus, leider. Zu den Beträgen können Dir andere sicher mehr sagen |
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#5 | |
Gast
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Wenn die eine eäG annehmen, wird (meist) nicht gezahlt. Gruß aus Ludwigsburg |
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#6 |
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Hallo Paule31,
ich habe beim Erstantrag ALG II einfach untenstehende Widerlegung Bedarfsgemeinschaft abgegeben...und unsere 2er WG besteht schon über 10 Jahre. Es gab keinerlei Probleme oder Rückfragen. |
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#7 | |
Gast
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kann sich aber täglich ändern...das weißt du? Gruß aus Ludwigsburg |
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#8 | ||
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#9 |
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Mit der Begründung das sich die Rechtslage geändert hat, vielleicht ;)
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#10 |
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Hallo Blackdragon,
welche " untenstehende Widerlegung Bedarfsgemeinschaft " meinst du? gruß paule31 |
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#11 |
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das PDF-Dokument in seinem Post
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#12 | ||
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#13 | |
Gast
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Gruß aus Ludwigsburg |
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#14 |
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@Ludwigsburg:
Ach, komm! Das ist aber nicht die Regel. Ich könnte ja bei dem Sturm auch vom Baum erschlagen werden oder vielleicht mal ein Jobangebot der ARGE bekommen. :lol: Oder der Aussenprüfdienst steht vor der Tür... oder ...oder Alle diese Möglichkeiten sind derart gering, da mach ich mir echt keinen Kopf. Ansonsten kann ich mich adäquat wehren! |
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#15 | |
Gast
Beiträge: n/a
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das du dich zu wehren weißt, glaub ich dir...aber dummerweise ist es davon nicht unbedingt abhängig... manche Urteile beweisen das Gegenteil... da steht so ein Unsinn drin... vor gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand ;) Gruß aus Ludwigsburg |
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