KDU - Umzüge... Alles rund um Wohnungs Ein-, Um- und Auszüge, Erstausstattung, Renovierungskosten... |
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#1 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 24.01.2008
Ort: im schönen Ahrtal, in meinem Blockhaus direkt am Bach, mitten im Wald...
Beiträge: 1.419
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hallo zusammen,
heute bitte ich euch mal um eine einschätzung...: wird es möglich sein, der arge als grund für einen notwendigen umzug zu nennen, dass sich das asthma meines bengels verschlechtert hat --- im hinblick darauf, dass unsere wohnung noch kohlenheizung hat? ein ärztliches attest darüber zu bekommen, dürfte kein problem werden... einen schwerbehindertenstatus über gdb 70 eben wegen dieses asthmas hat er bereits seit geburt bescheinigt. btw: meine jetzige wohnung hat ca. 82 qm, die arge übernimmt davon den standard-75-qm-anteil. eine aufforderung zur kostensenkung habe ich noch nie erhalten, lediglich mal einen mündlichen hinweis, dass ich mich mal mit diesem gedanken befassen sollte (das ist aber schon 15 jahre her...). wie seht ihr die lage --- wäre das ein argument? vielen dank für eure antworten und mfg ingo s.
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. mfg ingo s. ______________________________________________ Man sollte sich im Flugzeug nach Möglichkeit stets einen Platz in den vorderen Reihen suchen... (Im Falle eines Absturzes kommt dann immer noch mal der Getränkewagen vorbei...) |
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#2 |
Gast
Beiträge: n/a
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Ob ein Umzug erforderlich ist, bestimmt sich danach, ob für ihn ein plausibler, nachvollziehbarer und verständlicher Grund vorliegt, von dem sich auch ein Nichthilfeempfänger leiten lassen würde (SG Lüneburg 19.8.2005 - S 24 AS 472/05 ER; OVG HB 24.11.2008 - S2 B 558/08). Dies ist in Fallkonstellationen der Fall (s.a. Frank in GK-SGB II § 22 Rn 58, in denen der Umzug
z.B. erforderlich wird, weil: die Benutzung der Kohleheizung dem Hilfebedürftigen schwerfällt (OVG Hamburg vom 16.1.1990 - Bs IV 256/89; LSG Berlin-Brandenburg vom 25.3.2009 - L 25 AS 470/09 B ER: Luftnot wegen Kohleheizungsluft). (Quellen: Berlit in LPK-SGB II (Münder) zu § 22, Rn 84 und Geiger in Leitfaden zum Arbeitslosengeld II, S. 258) und auch: die Wohnung sehr ungünstig geschnitten und schlecht beheizbar ist (SG Berlin vom 16.12.2005 - S 37 AS 11501/05 ER). |
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#3 |
Emailadresse berichtigen!
Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 17.196
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Gesundheitliche Gründe die vom Arzt attestiert werden, sollten ein guter Grund sein
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#4 | |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 01.04.2008
Beiträge: 3.235
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#5 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 07.06.2007
Ort: NRW Essen
Beiträge: 3.565
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Gegen die Kürzung der Miete hätte ich mich schon längst gewährt. Die ARGE hat dich bis heute zu keiner Kostensenkung aufgefordert. Die Kürzung ist rechtswidrig! Wieviel Geld musst du dafür überhaupt aus der Regelleistung bezahlen? Auch wenn die Notwendigkeit gegeben ist, stellt sich die ARGE bei einem Umzug oft quer.
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#6 | |
Forumnutzer/in
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Beiträge: 1.419
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hallo kikaka, das ist genau der hinweis, den ich brauchte... die frage ist nur, ob die arge dieses vorhaben auch finanziell unterstützt... mfg ingo s.
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#7 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 01.04.2008
Beiträge: 3.235
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- Also, auf geht`s :
- Angemessene Wohnung suchen, Mietangebot einreichen, schriftlichen Antrag auf Umzugsbewilligung und Kostenübernahme stellen , Attest beifügen |
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#8 | |
Elo-User/in
Registriert seit: 04.06.2006
Beiträge: 1.571
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Wenn die nicht wollen, Vorgesetzte der AREG bis zur beschwerdestelle. Dann damit zum SG. Gut das kann jetzt um einiges dauern, ich schlage vor du machst wegen der Eilbedürftigkeit, entsprechend. Kontoauszüge vorlegen. wenn sie gewisse Not ausdrücken. Volker |
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#9 |
Elo-User/in
Registriert seit: 26.09.2005
Ort: Sachsen
Beiträge: 552
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dauert die Eilbedürftigkeit net auch ne gewisse Zeit ???
Weiss jemand wie lange im Schnitt ?
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"Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du." Mahatma Gandhi Der Moderne Satzbau: Subjekt, Prädikat, Beleidigung, Alter! |
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#10 |
Emailadresse berichtigen!
Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 17.196
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da wäre nur der Gesundheitszustand ein Eilgrund
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