KDU - Umzüge... Alles rund um Wohnungs Ein-, Um- und Auszüge, Erstausstattung, Renovierungskosten... |
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#1 |
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Hi Leuts
Ich stells mal einfach hier rein, da es keine konkrete Fragestellung ist ... Ich beziehe aufgrund einer Umschulung zur Zeit einen Zweitwohnsitz in Essen. Man könnte es als Hotelzimmer bezeichnen. Dieses wird über Reha durch die AFA bezahlt. Jedoch ist man natürlich sehr eingeschränkt, da es u.a. keine richtige Kochmöglichkeit gibt und die auswärtige Verpflegung sehr teuer ist. Ebenso benötige ich aus allergischen Gründen spezielle Bettwäsche, zumal die dortigen Matratzen ebenso nicht geeignet sind. Dazu kommt, das auf dem Gebäude, bzw. im Unterrichtsgebiet mind. 9 Handyantennen stehen, wobei ich vermute, das die elektronische Abstrahlung dieser schädlich auf mich einwirkt, zumal ich dieser quasi 24 Stunden am Tag ausgesetzt bin. Die Entfernung beträgt nur ca. 20 meter, zu den Unterrichtsräumen ist es etwas mehr. Von daher bin ich jetzt am Überlegen was ich machen soll. Pendeln ist nicht möglich, von den reinen Benzinkosten her würde es zwar noch gehen, aber der Verschleiß und die Nebenkosten wären zu groß. Normalerweise "könnte" ich ja komplett umziehen, jedoch geht mir dadurch mein Elternwohnsitz verloren und da man nicht weis, was in Zukunft kommt, würde ich diesen gerne behalten. Die Wohnung sollte wegen Stauballergie auch ein getrenntes Schlafzimmer haben. Eine möblierte Wohnung zu kriegen ist schwierig und auch sehr teuer ... aber Möbel fehlen mir halt, ich besitze nämlich keine eigenen (außer einem Schreibtisch). Außerdem dürfte es schwierig werden als (wegen momentan verweigertem)ALG2 Bezieher überhaupt eine Wohnung zu bekommen. Bin jetzt am Überlegen was ich machen soll, bzw. was ich (wegen der Behörden) überhaupt machen darf ... Was würdet Ihr mir raten ? Erstwohnsitz verlegen und Erstausstattung beantragen ? Gibts eventl. noch andere Möglichkeiten bzgl. Zeitwohnsitz ? MFG Marco |
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#2 |
Redaktion
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Hallo mbc,
die totale Absicherung wird es nicht geben,da bleiben immer etliche Faktoren, die unsicher sind. Einen Zweitwohnsitz wird das Amt nicht fördern. Die Chance etwas zu bekommen,gäbe es für Dich nur,wenn Du Dich"selbständig" machst und die Wohnung Deiner Eltern verlässt. Ich weiß,leider nichts was neu ist..ber so ist die derzeitige Situation nun mal. Und solltest Du den o.g. Schritt wagen,dann bitte vorher alles schön absegnen lassen. Gruß Silvia
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Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 "Die Ausschaltung der Schwachen ist der Tod der Gemeinschaft. " Dietrich Bonhoeffer(1906-1945) |
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#3 | |
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Dann wird das wohl die einzige Möglichkeit bleiben. Mit wem muß ich das denn Absprechen wenn ich mich selbstständig machen wollte ? Mit der Arge hier in Kleve, oder mit dem Amt in Essen (wer ist da denn dann mein Ansprechpartner ? Einwohnermeldeamt ? ) Kleve kann doch im Grunde genommen froh sein, wird einen Arbeitslosen los ... Ist ja in dem Sinne kein normaler Umzug, nur um die Kosten zu senken ... Gibt es da eventl. ne Quelle wo man die Vorgehensweise inkl. aller Nebenbehördengänge nachlesen kann ? Eine angemessenen Wohnung zu finden ist ja auch schwer, erstmal schauen was für Essen denn angemessen ist ... Bei wem müßte ich da ALG2 dann beantragen, bzw. im Moment wird es ja anoch verweigert, weil ich hier zuhause bei den Eltern wohne, ab dem Umzug wäre das ja nicht mehr der Fall, müßte ich neu beantragen, oder übergibt Kleve die Unterlagen ? MFG Marco |
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#4 |
Redaktion
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Du solltest Dich erstmal an die AfA in Essen wenden, schließlich machst Du dort ja eine Umschulung. Die Kosten der umschulung müssen bis zur Beendigung von der Arbeitsagentur deines Wohnortes getragen werden (Dies gilt aber nur für die Kosten, die unmittelbar damit zusammen hängen).
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