KDU - Miete / Untermiete Hier sollen Themen erstellt werden die sich auf Kosten der Unterkunft von gemieteten Objekten beziehen. |
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#1 |
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Im Juli 2009 erhielt ich von meinem Vermieter die Betriebskostenabrechnung:
Betriebskosten: 959,65€ (Kosten) 888,00€ (Vorauszahlung) =71,65€ (Nachzahlung) Wärmewersorgung: 380,19€ (Kosten) 600,00€ (Vorauszahlung) =219,81€ (Guthaben)71,65€ - 219,81 € = 148,16€ (Guthaben) -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Hier das heutige Schreiben von der Arge (gleiches Schreiben hat mein Sohn auch erhalten) Wärmebersorgung: Rechnungsbetrag: 380,19 abzüglich Warmwasseraufbereitung (inkl. MwSt.19%) 126,66 253,53 gezahlt vom Jobcenter: 492,00 Guthaben 238,47 Betriebskosten: Rechnungsbetrag: 959,65 gezahlt vom Jobcenter 888,00 Nachzahlung Betriebskosten 71,65 Guthaben Wärmeversorgung: 238,47 abzüglich Nachzahlung Betriebskosten: 71,65 ergibt ein zu anrechnendendes Guthaben: 166,82 Nun frage ich mich echt wie die auf 166,82 Euro kommen, obwohl in meiner Betriebskostenabrechnung nur 148,16 Euro stehen???? |
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#2 | |
Forumnutzer/in
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Beiträge: 13.371
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Du hast monatlich 50 € Heizkostenabschlag inkl. Warmwasseraufbereitung an den Vermieter gezahlt, also 600 € im Jahr ... Heizkostenabschlag inklusive Warmwasseraufbereitung. Die ARGE hat an Dich 41 € monatlich für die Heizkosten ohne Warmwasseraufbereitung gezahlt, also insg. 492 €. Die ARGE interessieren die von Dir an den Vermieter gezahlten 600 € nicht, sondern nur die tatsächlichen Heizkosten laut Abrechnung, das sind 380,19 €. Da die Kosten für die Warmwasseraufbereitung aus dem Regelsatz zu zahlen sind, wenn das Wasser über das Heizsystem erhitzt wird, zieht die ARGE diese von den Jahresheizkosten (darin enthalten: WW-Aufbereitung) laut Rechnung Vermieter ab, um die reinen Heizkosten zu erhalten und den von der ARGE gezahlten reinen Heizkosten (492 €, also 41 x 12 Monate, die Du erhalten hast) gegenüberzustellen. Das wären dann eben 253,53 €, die als Heizkosten (also ohne Warmwasseraufbereitung) übrig bleiben. Davon werden dann die bereits gezahlen 492 € abgezogen, ergibt -238,47 €, ein Guthaben, somit hat die ARGE Dich überzahlt. Die 126,66 € für Warmwasseraufbereitung machen mich zwar stutzig, weil es von Seiten des Vermieters nach Abrechnung nach Heizkostenverordnung § 9 (oder so ähnlich) "riecht" und die ARGE unzulässig diesen Betrag für die Berechnung herangezogen hat (stattdessen hätte sie Pauschalen nehmen müssen), aber ich habe durchgerechnet, dass ihr mit den Pauschalen für den Warmwasserabzug wohl noch ein geringfügig höheres Guthaben hättet, also egal ... Pauschalen letzte Seite hier: http://www.arbeitsagentur.de/zentral...LUnterhalt.pdf
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#3 |
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Wieso soll ich aber mehr Guthaben zurückzahlen, als ich vom Vermieter erstattet bekomme?
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#4 |
Forumnutzer/in
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Wobei es für die von biddy zitierte Festlegung des BMAS keine Rechtsgrundlage gibt. Das BSG rechnet unverändert mit etwas geringeren Sätzen (€ 6,47 statt € 6,79), sind immerhin € 3,84 pro Jahr. Ich würde deshalb klagen, einfach aus Prinzip, auch ein Ministerium hat sich an Gesetze zu halten.
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Macht korrumpiert, absolute Macht korrumpiert absolut.(Lord Acton) |
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#5 | |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 06.05.2007
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Nachtrag: Oder besser gesagt: Weil Du an den Vermieter auch die Warmwasseraufbereitungskosten zahlen musst, die ARGE aber nicht an Dich. Ich weiß, ziemlich verworren
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#6 | |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 13.371
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Ich überlege mir, das Prob mit in meine Signatur aufzunehmen, denn jedesmal, wenn es um Heizkostenabrechnungen geht, finde ich das Thema und die Auseinanderrechnerei an sich schon oft verworren genug, als dass ich auch noch auf die von Dir (natürlich zu Recht!!) erwähnte Problematik bzw. Rechtswidrigkeit hinweisen könnte bzw. wollte. Ich denke, wenn ich (als die, die nur "in Bandwurmsätzen" kann ... *verzweifelt-lach*) das Thema auch noch mit hineingebracht hätte, würde der ein oder andere nur noch "???????" sehen, wenn er nicht schon ein bisschen mit dem ganzen vertraut ist. Aber ganz klar: das von Dir Angesprochene ist wichtig!
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