KDU - Miete / Untermiete Hier sollen Themen erstellt werden die sich auf Kosten der Unterkunft von gemieteten Objekten beziehen. |
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#1 |
Elo-User/in
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Hallo Foris,
heute bekam ich das Protokoll meiner WW Klage,der ich selbst nicht beiwohnen konnte da das Gericht die Kosten für meine Anreise nicht tragen wollte.Somit hat mich die Gewerkschaft,die sich meiner Meinung nach keine Mühe gibt,vertreten. Auf mein Schreiben das die Berechnung der WW Aufbereitung nach § 9 Heizkostenverordnung grundsätzlich unzulässig ist,wurde gar nicht eingegangen. Hier das Protokoll: Die Vorsitzende weist darauf hin,dass die Beklagte im streitgegenständlichen Zeitraum für Nebenkosten und Heizung insgesamt 932,38 € bezahlt hat.Davon entfallen auf die Heizung 303,86 € und auf die kalten Nebenkosten 628,70 €. Tatsächlich sind der Klägerin ausweislich der Aufstellung der Nebenkosten und heizug für den Zeitraum von- bis Kosten i.H. von 1176,15 € entstanden.Davon sind die Kosten für die WW Aufbereitung i.H. 280,37 € abzuziehen.Es entspricht der ständigen Rechtsprechung,dass die tatsächlichen Kosten der WW Aufbereitung abgezogen werden.Eine Pauschale ist nur dann anzusetzen,wenn sich die tatsächlichen Kosten nicht ermitteln lassen. Folglich ergibt sich daraus eine von der Beklagten zu übernehmende Differenz i.H. von 895,78 €.Da diese bereits 932,58 € geleistet hat,liegt sogar eine Überzahlung vor. Daher hat die Klage offentsichtlich keinen Erfolg.Vor diesem Hintergrund weist die Vorsitzende darauf hin,dass sie beabsichtigt,Mutwillenskosten nach § 192 Abs. 1 Nr. 2 SGG zu erheben.....und zwar in Höhe von 150 € Da es der Klägerin insgesamt um die Zahlung von 96,15 € geht,sollte über die Fortführung nachgedacht werden. Die Verhandlung ging genau über 16 Minuten und die Abweisung stand meiner Meinung nach von vornherein fest. Würdet ihr die Klage unter dieser Androhung fortsetzen? LG Cosima |
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#2 | |
Forumnutzer/in
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Entscheidend ist nicht ob Warmwasserkosten separat ausgewiesen werden, sondern wie diese ermittelt werden. |
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#3 | |
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fG Horst
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"Hartz IV ist offener Strafvollzug. Es ist die Beraubung von Freiheitsrechten. Hartz IV quält die Menschen, zerstört ihre Kreativität." G. Werner/Inh. DM Die ARGEn, die Berechnung des Lebensunterhaltes, die Kopplung an die Renten, alles verfassungswidrig. Das BVerfG Alle ARGE-Mitarbeiter dienen diesem asozialen, illegalen und illegitimen System. Sie beteiligen sich z.T. sogar an kriminellen Machenschaften und beklagen, statt sich gemeinsam mit Elo´s zu wehren, ihr eigenes "Schicksal". |
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#4 |
Elo-User/in
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Die WW Kosten sind als Teil der Heizkosten,aber extra ausgewiesen
und abgerechnet einmal nach Verbrauch und einmal nach m² wie steht es aber damit? Zitat: Das Bundessozialgericht hat in seiner ständigen Rechtsprechung zu den Warmwasserkosten entschieden, dass die Berechnung dieser Kosten nach § 9 Heizkostenverordnung (HKV) im SGB II grundsätzlich unzulässig ist. Dabei ist es egal, wer diese Berechnung vornimmt. Stattdessen ist die im Regelsatz enthaltene Pauschale für die Warmwasserbereitung von den Gesamtheizkosten abzuziehen. Das gilt immer dann, wenn Heizung und Warmwasser über eine gemeinsame Anlage erwärmt werden und keine getrennte Messung der tatsächlichen Brennstoffverbrauche erfolgt. Nur wenn eine getrennte Messung des tatsächlich nur zur Warmwasserbereitung verbrauchten Brennstoffs erfolgt, dürfen die so ermittelbaren tatsächlichen Kosten abgezogen werden. Da dies in Deutschland aber absolut unüblich ist, eben weil Heizung und Warmwasser i.d.R. über eine gemeinsame Anlage erwärmt werden, kommt das in der Praxis so gut wie nie vor. So u.a. BSG vom 27 Feb 2008, Az. B 14/7b AS 64/06 R und B 14/11b AS 15/07 R. Die Warmwasserkosten mindern damit in den o.g. Fällen die Heizkosten. Zur Beurteilung der Angemessenheit der Heizkosten müssen in diesen Fällen davon zuvor die im Regelsatz enthaltenen Pauschalen abgezogen werden . Demnach dürften die bei mir auch nur die Pauschale abziehen |
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#5 | |
Elo-User/in
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Beiträge: 21
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Das scheint der neueste Trick der SG's zu sein, die Kläger zu schreddern und kein Urteil fällen zu müssen. Rechtsstaat? ![]() Es wiird immer mehr wie DDR hier oder davor oder davor .... |
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#6 |
Forumnutzer/in
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Nicht Warmwasserkosten, Warmwasserbereitungskosten!!!. Und die dürften in den seltesten Fällen meßbar sein.
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§1 Eine EGV nie sofort unterschreiben, Du hast das Recht die zur Prüfung mitzunehmen. Falls der SB mit einem Verwaltungsakt droht, ist das auch nicht schlimm, denn gegen den kannst Du Widerspruch einlegen. Das Nichtunterschreiben eine EGV kann nicht sanktioniert werden. §2 Möglichst immer mit einem Beistand nach § 13 SGBX zum Jobcenter gehen. Das kann jeder machen, der braucht nur zuzuhören und Protokoll schreiben. Einen Beistand können die nur schriftlich ablehnen. |
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#7 |
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![]() BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 27.2.2008, B 14/11b AS 15/07 R
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Ein Vorteil der Intelligenz besteht darin, dass man sich mühelos dumm stellen kann. Umgekehrt wird es schon schwieriger. |
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#8 | |
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Horst
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"Hartz IV ist offener Strafvollzug. Es ist die Beraubung von Freiheitsrechten. Hartz IV quält die Menschen, zerstört ihre Kreativität." G. Werner/Inh. DM Die ARGEn, die Berechnung des Lebensunterhaltes, die Kopplung an die Renten, alles verfassungswidrig. Das BVerfG Alle ARGE-Mitarbeiter dienen diesem asozialen, illegalen und illegitimen System. Sie beteiligen sich z.T. sogar an kriminellen Machenschaften und beklagen, statt sich gemeinsam mit Elo´s zu wehren, ihr eigenes "Schicksal". |
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#9 |
Elo-User/in
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Meine Heizkosten betragen 263,44 €
Kosten für Warmwasser 280,37 € aufgeteilt nach Verbrauch 194,24 € nach Wohnfläche 86,13 € ich habe höhere WW Kosten als Heizkosten ![]() die 303,63 € hat mir die Arge angeblich für Heizkosten im voraus bezahlt,deshalb ist ja auch eine Überzahlung entstanden. Die 280 € sind niemals für WW Aufbereitungskosten ![]() Ich blick da nicht mehr durch |
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#10 |
Forumnutzer/in
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Natürlich sind das keine Wasserbereitungskosten.Das wird wohl mit einem Warmwasserzähler gemessen worden sein und der misst den Durchfluss an Wasser, ob das nun kalt ist oder warm, spielt keine Rolle. Was das gekostet hat, das Wasser warm zu machen geht daraus nicht hervor.
Die Richterin hat keine Ahnung.
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§1 Eine EGV nie sofort unterschreiben, Du hast das Recht die zur Prüfung mitzunehmen. Falls der SB mit einem Verwaltungsakt droht, ist das auch nicht schlimm, denn gegen den kannst Du Widerspruch einlegen. Das Nichtunterschreiben eine EGV kann nicht sanktioniert werden. §2 Möglichst immer mit einem Beistand nach § 13 SGBX zum Jobcenter gehen. Das kann jeder machen, der braucht nur zuzuhören und Protokoll schreiben. Einen Beistand können die nur schriftlich ablehnen. |
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#11 |
Elo-User/in
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Das BSG ist eindeutig. Laß dich nicht unterkriegen.
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#12 | |
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Liebe Frau Richterin, das macht sich nicht gut in ihrer Personalakte. Die nächste Beförderung dürfte damit in etwas weitere Ferne gerückt sein. Übrigens nicht weil sie so urteilt, sondern weil sie sich dabei erwischen lässt. ![]() fG Horst
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"Hartz IV ist offener Strafvollzug. Es ist die Beraubung von Freiheitsrechten. Hartz IV quält die Menschen, zerstört ihre Kreativität." G. Werner/Inh. DM Die ARGEn, die Berechnung des Lebensunterhaltes, die Kopplung an die Renten, alles verfassungswidrig. Das BVerfG Alle ARGE-Mitarbeiter dienen diesem asozialen, illegalen und illegitimen System. Sie beteiligen sich z.T. sogar an kriminellen Machenschaften und beklagen, statt sich gemeinsam mit Elo´s zu wehren, ihr eigenes "Schicksal". |
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#13 |
Forumnutzer/in
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Aber wie macht nun Cosima die korrekten Ansichten aus dem Forum der Richterin klar??
**** Dass die gewerkschaftlichen Rechtsreferenten aus der DGB Rechtsschutz GmbH nicht selten bei Erwerbslosen mehr als schlampig arbeiten, kommt m.W. häufiger vor - wir Erwerbslosen sind halt keine Standard-Arbeitnehmerfälle und wenn wir nach der Entlassung bei "unserer" Gewerkschaft bleiben nur geringzahlende Mitglieder. (Meine absurde Story mit denen - wenn auch etliche Jahre vor HartzIV - erzähle ich gern immer wieder , würde aber hier den Thread sprengen. ![]()
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Viele Grüße aus Berlin ----------------------------------------------------------
-------------------------------------------------------- N.B. Meine Beiträge sind meine persönlichen Meinungen und keine Rechtsberatung. |
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#14 | |
Forumnutzer/in
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Das kann man eventuell schon an der Abrechnung sehen, wenn da Kubikmeter bei Warmwasser stehen. Dann schreiben, dass man nur die Warmwasserbereitungskosten selbst zahlen muss, diese sich aber nicht messen lassen.
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#15 | |
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Horst
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#16 |
Elo-User/in
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Mit der Gewerkschaft und deren Null Bock zu helfen habe ich auch meine Erfahrung gemacht.Ich hatte denen alles erläutert und aufgeschrieben,nur hat sie es nicht richtig angewandt und sich abspeisen lassen.
Meine anderen Klagen gegen die Arge HN kann ich auch in KI einreichen,bin dann jedenfalls anwesend und kann mich selbst verteidigen. Hier mal die WW Abrechnung... |
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#17 |
Forumnutzer/in
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gelöscht
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#18 |
Forumnutzer/in
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Aus der Abrechnung geht eindeutig hervor, dass die Aufbereitungskosten nach § 9 ermittelt wurden. Also gerechnet sind und nicht gemessen.
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#19 |
Elo-User/in
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Genau so habe ich es meiner Gewerkschaftstussi übermittelt und ihr alles schriftlich hinterlegt.
Wer nun was nicht begriffen hat und ob es überhaupt zur Sprache gekommen ist weiß ich nicht,im Protokoll steht jedenfalls nichts darüber. Mal eine Frage,wenn ich die Klage nun zurückziehen würde,könnte ich dann nochmals einen Überprüfungsantrag stellen? Der würde wieder abgelehnt,klar...doch die Klage zum zweiten Mal einreichen könnte ich in Kiel und ich wäre dann bei der Verhandlung dabei. |
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#20 | |
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Falsch ist aber auf jeden Fall die Einbeziehung des Kaltwassers mit 1497,85 €. Gerechnet auf Basis der angegebenen Formeln mit dem korrekten Wert ergibt das 186,67 €. Der Beschluss ist also schon rein rechnerisch falsch. Nicht berücksichtigt sind dabei die diversen Urteile die sowohl § 9 (Heizkosten -VO) als auch die Grundkostenanteile ablehnen. Dennoch wäre es auch interessant, ob in den Nebenkosten auch der sonstige Wasserverbrauch aufgeführt wird, denn man verbraucht ja schließlich nicht nur Warmwasser und wie hoch der m³-Preis ist. fG Horst
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"Hartz IV ist offener Strafvollzug. Es ist die Beraubung von Freiheitsrechten. Hartz IV quält die Menschen, zerstört ihre Kreativität." G. Werner/Inh. DM Die ARGEn, die Berechnung des Lebensunterhaltes, die Kopplung an die Renten, alles verfassungswidrig. Das BVerfG Alle ARGE-Mitarbeiter dienen diesem asozialen, illegalen und illegitimen System. Sie beteiligen sich z.T. sogar an kriminellen Machenschaften und beklagen, statt sich gemeinsam mit Elo´s zu wehren, ihr eigenes "Schicksal". |
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#21 | |
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fG Horst
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#22 |
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In den Nebenkosten sind die Kaltwasserkosten enthalten
m³ Preis = 4,6373009 € |
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#23 |
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darüber ist die Richterin dann vermutlich gestolpert, die Kaltwasserkosten beim Warmwasser glatt übersehen.
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#24 | |
Elo-User/in
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Mario Nette
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Im Süden, im Osten, im Norden, im Westen, es sind überall dieselben, die uns verpesten. Ca' canny! Ich bin durch Kaufhof gegangen - und das war für mich wie ein Museumsbesuch. (Frank Schwalm) Fehlende Tagesstruktur? Quatsch! Ich lebe in Gleitzeit. Bescheiß das Elend! Wer hat uns verraten? Sozialdemokraten.
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#25 |
Elo-User/in
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Meinem Gefühl nach hat die Richterin sich das gar nicht angesehen,sondern nur auf das Gelaber der Arge gehört und das die Arge mir 40 € zuviel gezahlter Heizkosten "schenken" will
![]() Das muss sie so toll gefunden haben das sie alles weitere ignoriert hat. Dabei hat sie auch übersehen das ich selbst auch etwas dazu bezahlt habe und das die 10 € Nebenkostenerhöhung,die ich 1 Jahr getragen habe, von der Arge bis heute nicht übernommen worden sind. Das läuft jetzt gesondert. Ich würde den Fall lieber noch mal von vorn aufrollen,ohne mein dabeisein läuft es eh schief. |
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