KDU - Miete / Untermiete Hier sollen Themen erstellt werden die sich auf Kosten der Unterkunft von gemieteten Objekten beziehen. |
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#1 |
Emailadresse berichtigen!
Registriert seit: 14.11.2009
Beiträge: 8
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Hallo wir gehören zu den Opfern der arge nur eben wir müssen nicht sondern wollen umziehen dürfen es aber nicht . Und zwar wohne ich mit meinem Sohn in einer 34qm wohnung die von grund her schon zu klein ist ( aber wie es dazu kam ist ne lange geschichte aber auch schlamperei der arge gewesen) ich hatte einen antrag auf umzug gestellt( für mein sohn und mich) mit allem was dazu gehört der wurde abgelehnt habe einen Widerspruch eingereicht der auch abgelehnt wurde mit der begründung , es gäbe keine veranlassung einen wohnungswechsel vorzunehmen. Nun habe ich vor 4 wochen einen erneuten antrag gestellt zum wohnungwechsel aaaaber ... diesmal das ich mit meinen freund zusammenziehen möchte habe in der eingangszone vorgesprochen und es mir schriftlich geben lassen das die wohnung angemessen ist und die bearbeitung BIS ZU 2 wochen dauern KANN wie schon gesagt am montag werden es 4 wochen und habe immer noch nichts gehört bzw bekommen wenn ich dort nachfrage heisst es " ES sei noch keine entscheidung getroffen" mein freund hat seine wohnung ordnungsgemäss zum 1.12.2009 gekündigt einen neuen mieter gibt es auch schon ....tja wie es aussieht sorgt die arge dafür das menschen obdachlos werden . wir sind allmählich am verzweifeln wir wissen nicht was wir noch tun können beim anwalt war ich schon selbst auf seinen briefen reagieren die nicht . weiss von euch vielleicht jemand weiter???
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#2 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 19.08.2005
Ort: Bonndeshauptstadt
Beiträge: 14.823
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noch einmal wg. Dringlichkeit schriftl. Frist von max.14 Tagen setzten,danach einfach umziehen.
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"10 Jahre Unrechtsregime Bundesrepublik Deutschland" Im Namen der BRD-Verbrechen gegen die Menschlichkeit mit Nebenwirkung Tot Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. |
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#3 |
Elo-User/in
Registriert seit: 12.10.2008
Beiträge: 22.606
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Und Beratungshilfesschein holen, damit zum Anwalt, denn ohne Umzugsgenehmigung keine Kostenübernahme!
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#4 | |
Redaktion
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Bonn
Beiträge: 22.305
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Dann mach Deinem anwalt Druck, dass er einen eilantrag bei Gericht stellt.
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Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 IBAN: DE95 3705 0198 1900 0573 06 BIC: COLSDE33XXX Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland ![]() |
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#5 |
Emailadresse berichtigen!
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Beiträge: 8
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ich war mittlerweile bei 2 anwälten der eine hat das sozialgericht angeschrieben die schreiben nur um den heissen brei und der andere meinte das er erst nach 3 monaten etwas machen kann , das er dann erst klage erheben kann weil die arge in dem falle NACH 3 Monate ihre arbeit nicht getan haben und dazu käme dann eine dienstaufsichtsbeschwerde . bin völlig am ende
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#6 | |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 20.06.2005
Ort: Hamburg
Beiträge: 23.605
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§1 Eine EGV nie sofort unterschreiben, Du hast das Recht die zur Prüfung mitzunehmen. Falls der SB mit einem Verwaltungsakt droht, ist das auch nicht schlimm, denn gegen den kannst Du Widerspruch einlegen. Das Nichtunterschreiben eine EGV kann nicht sanktioniert werden. §2 Möglichst immer mit einem Beistand nach § 13 SGBX zum Jobcenter gehen. Das kann jeder machen, der braucht nur zuzuhören und Protokoll schreiben. Einen Beistand können die nur schriftlich ablehnen. |
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#7 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 07.06.2007
Ort: NRW Essen
Beiträge: 3.565
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Klar, wird hier aber vermutlich kein Erfolg haben. Was ist denn jetzt so dringend, wohl doch nicht das Zusammenleben mit dem neuen Partner.
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#8 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 04.06.2009
Ort: Neutraubling-Regensburg
Beiträge: 1.699
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hallo karindxx
Das mit der 3 Monatsfrist, von der dir dein anderer Anwalt erzählt hat ist soweit schon richtig. Aber in Ausnahmefällen gehts auch über den Eilantrag schneller auch bei drohender Obdachlosigkeit. Ist alles verdammt knapp jetzt und schilder uns doch bitte auch mal: Ist Deine Wohnung ebenfalls schon zum 1.12. gekündigt? Wie schaut das mit der neuen Wohnung aus, die habt Ihr doch sicher schon (ich nehm mal an: ja - weil man kündigt nicht einfach zu eienr Frist wenn man noch keine andere Wohnung hat. Wohnungssuche kann ja auch dauern) Bezieht Dein Freund auch ALG2? Hier könntest Du nochmal ansetzen wegen einer schnellen bearbeitung und der ARGE das Zuckerl anbieten, ds die Unterkunftskosten bei Dir geringer ausfallen würden und ihr ebenfalls raus müsst aus deiner bisherigen Wohnung. Mehr fällt mir so auf die schnelle erstmal auch nciht ein, alles andere wurde schon gesagt. |
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