KDU - Miete / Untermiete Hier sollen Themen erstellt werden die sich auf Kosten der Unterkunft von gemieteten Objekten beziehen. |
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#1 |
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Registriert seit: 02.10.2009
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Hallo, zuerst hoffe ich mald as ist das richtige Unterforum. Also: Die Ausgangssituation. Ich wohne im Haus meiner Eltern und zahle ihnen Miete. Da sie nun mal meine Eltern sind erledige ich diverse Sachen für sie, etwa Getränkekästen holen oder Bestellungen im Internet erledigen. Diese Ausgaben schieße ich vor und sie werden mir mit der Miete verrechnet. Das passiert nicht immer unbedingt jeden Monat, manchmal zahle ich dann eben die Schulden mehrere Monate zusammen. So weit so gut. Die Arge hat nun frühere Kontoauszüge kontrolliert (von denen sie höchstens drei pro Halbjahr hat) und kam zu dem Schluß das ich keine Miete zahlen würde weil weder eine Abbuchung noch eine Barauszahlung in jener Höhe zu finden sei. Ich solle mich dazu äußern sonst wird das Thema weitergeleitet. Ich habe also den Hergang beschrieben und eine Bestätigung meines Vermieters/Vaters beigelegt, das die Miete bezahlt sei. Kontoauszüge habe ich keine beigelegt da ich nicht einsehe hier einen finanziellen Striptease hinzulegen. Daraufhin habe ich einen Monat nix gehört, jetzt aber flattert mir eine Vorladung des Zollamtes wegen Verdachts auf Betrug in den Briefkasten. Dort soll ich nächste Woche erscheinen. Ich weiß jetzt nicht so recht wie es weitergeht. Ich hatte eigentlich vor mit der Beschreibung der Mietzahlungsmodalität, der Bestätigung durch den Vermieter das keine Schulden bestehen, einer Auflistung der Soll- Seite meines Kontos plus aller Kontoauszüge für den entsprechenden Zeitraum dort hinzugehen. Ich kann auch noch eine Liste machen wann ich jeweils die Miete beglichen habe. Irgendwelche Tips? Vielen Dank, der Pixelschieber
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#2 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 23.08.2009
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Hi, Pixelschreiber...
Wie es aussieht, hast Du ein Ermittlungsverfahren am Hals. Jetzt wird von der zuständigen Behörde ermittelt. Meiner Meinung nach musst Du Dich drauf einstellen, dass alles hinterfragt und in Zweifel gezogen wird (Mietvertrag -siehe Vertragsfreiheit, Einkommenssteuererklärung des Vermieters etc.) Frag beim Zoll nach, was Dir vorgeworfem wird und bitte um Akteneinsicht. MfG |
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#3 |
Elo-User/in
Registriert seit: 13.12.2007
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@alvis
Es steht im Betreff, was ihm vorgeworfen wird: § 263 StGB Betrug - ferner steht im Text: "Verdacht auf Betrug" @Pixelschieber Ich denke, du hast dir hier zumindest mehr Arbeit gemacht, als notwendig gewesen wäre. § 60 SGB I ist ja nun eindeutig, sodass dein Spielraum der Verweigerung der Auskunft (hier: Kontoauszüge) nicht sonderlich clever war. Selbst wenn das Zollamt also feststellt, dass letztendlich kein Betrug vorliegt, so kann die ARGE dir noch an den Wagen pinkeln, weil du deiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen bist - und dann gibt's eine blöde Sanktion obendrein. Mario Nette
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Im Süden, im Osten, im Norden, im Westen, es sind überall dieselben, die uns verpesten. Ca' canny! Ich bin durch Kaufhof gegangen - und das war für mich wie ein Museumsbesuch. (Frank Schwalm) Fehlende Tagesstruktur? Quatsch! Ich lebe in Gleitzeit. Bescheiß das Elend! Wer hat uns verraten? Sozialdemokraten.
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#4 |
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Registriert seit: 05.09.2005
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Und demnächst bitte die Mietzahlungen vom Vermieter quittieren lassen, auch wenn es Deine Eltern sind
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#5 |
Forumnutzer/in
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Hi..
@ Mario.. meiner Meinung nach hat er gegenüber der ARGE alle erforderlichen Angaben gemacht. Warum sollte er Kontoauszüge vorlegen, wenn daraus die Mietzahlungen eh nicht ersichtlich sind? @ Pixelschreiber die Ermittlungen des Zolls werden weiter gehen, als Du bislang glaubst, oder meinste jetzt wird vor Bank- und Steuergeheimnis halt gemacht? Deswegen mein Tip, nachzuhaken, was und wo ermittelt wird und Akteneinsicht zu verlangen. Es besteht der Anfangsverdacht auf Betrug, aber es kann immer noch was dazukommen. Würde mich nicht wundern, wenn die Bankdaten und Steuererklärung des Vermieters schon vorliegen. Hier kann es aber auch sein, dass nur einem Rechtsanwalt Akteneinsicht gegeben wird. Eine Sanktion seitens der ARGE wird wohl erst nach einer Verurteilung erfolgen. MfG |
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#6 |
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Ganz einfach, die Vorlage gehört zu den Mitwirkungspflichten , ob da nun etwas ersichtlich draus ist oder nicht, sogar schlimmer das nichts ersichtlich ist
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#7 |
Redaktion
Registriert seit: 16.06.2005
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So hier gehört jetzt unbedingt ein Rechtsanwalt eingeschaltet und zwar jemand der sich neben Sozialrecht auch mit Strafrecht auskennt. Also vorranig darum kümmern. Eine Aussage brauchst Du beim Zoll nicht zu machen. Also kümmere dich darum - auch mit der Frage, ob du Aussagen machen sollst oder besser gewartet wird, bis die Staatsanwaltschaft sich meldet. erst dann Akteneinsicht in die Akte der Staatsanwaltschaft genommen werden.
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Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 IBAN: DE95 3705 0198 1900 0573 06 BIC: COLSDE33XXX Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland ![]() |
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#8 | |||
Redaktion
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@ Pixelschieber Mit dem RS kann HE tun und lassen was er will, die bewilligte KdU muss dagegen wie angegeben eingesetzt werden. Mit einer selbstgefertigten Soll- und Habenaufstellung nur mit Betragsangaben wird sich der Zoll ganz sicherlich nicht zufrieden geben, da das als Beweis nicht zählt. Da Du die Kontoauszüge dort allerdings zur Einsichtnahme und Bestätigung der Angaben vorlegen willst, dürfte das m.E. i.O. gehen.
Viel Glück und :daumendrück: Gruß gerda52 Nachtrag: Martin's Beitrag habe ich gerade erst gelesen. Um wirklich kein Risiko einzugehen, befolge besser seinen Rat.
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#9 | |
Elo-User/in
Registriert seit: 18.09.2009
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Bitte KEINESFALLS ohne Rechtsbeistand irgendwelche Einlassungen machen. |
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#10 |
Elo-User/in
Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 12.346
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Stimmt gerda, ich habe "Sanktion" und "Leistungsversagung" vermengt. Danke für die Korrektur.
Mario Nette
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Im Süden, im Osten, im Norden, im Westen, es sind überall dieselben, die uns verpesten. Ca' canny! Ich bin durch Kaufhof gegangen - und das war für mich wie ein Museumsbesuch. (Frank Schwalm) Fehlende Tagesstruktur? Quatsch! Ich lebe in Gleitzeit. Bescheiß das Elend! Wer hat uns verraten? Sozialdemokraten.
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#11 |
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Huhu,
geh doch einfach in ein Schreibwarengeschäft und kauf die einen Quittungsblock. Den füllt ihr gemeinsam für ALLE MOnate aus, wo du Geld von der ARGE für die Miete bezogen hast. Da dein Vater sicherlich die Mieteinnahmen beim Finanzamt mit eingetragen hat würde ich beides zusammen einreichen! So hast du zumindest schonmal einen Nachweis und einwenig mehr Luft und kannst alles weitere in Ruhe mit dem Rechtsanwalt klären. LG |
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#12 |
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Danke erstmal für die Antworten, aber es war wohl falscher Alarm. Ich habe heute die Sachbearbeiterin der Arge angerufen ob sie die Sache weitergeleitet hat, aber sie hat das verneint und gesagt das meine Ausführungen ausreichend waren und die Sache zu den Akten gekommen sei. Geld ist für den Monat ja auch bekommen. Scheint wohl was anderes zu sein, und es ist nur ein zeitnahes Zusammentreffen. Vielleicht nur eine "Lapalie" wegen dem Nebengewerbe oder so. Da bin ich mal gespannt.
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#13 |
Forumnutzer/in
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Beiträge: 3.565
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Das Telefonat mit der ARGE bitte nicht überbewerten. Solche Angelegenheiten sind unbedingt nur schriftlich zu erledigen. Ich würde das Schreiben vom Zollamt nicht auf die leichte Schulter nehmen. Mach es erstmal so wie Schneckchen es geschrieben hat, auch für die Zukunft. Ich hoffe nur deine Eltern haben die Mieteinnahmen angegeben.
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#14 | |
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#15 |
Forumnutzer/in
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Haben deine Eltern die Mieteinnahmen beim Finanzamt angegeben? Falls ja, kann auch nichts passieren.
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#16 |
Forumnutzer/in
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Hallo,
Martin hatte dir den richtigen weg schon mit auf den Weg gegeben. Desweiteren wiegt eine Strafverfolgung schwerer als eine Mitwirkungspflicht. Solange das Strafverfahren läuft mußt du wohl erstmal nichts vorlegen was inhalt der Strafsache ist. Die Eltern mussen bestätigen das die Miete von ihnen eingenommen ist und Ende. Bedenke das die behörde bei einer Einstellung des Verfahrens dir gegenüber Schadensersatzpflichtig ist. Das ist ein schweres Gebiet aber hier wäre auch zu prüfen inwieweit der SB deine Kontoauszüge angefordert hat. Ist es wie schon bei einem Ortnungswidrigeitenverfahrenso , das der SB dich auf dein Schweigerecht hinzuweisen hat ? klaus |
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#17 |
Registriert seit: 10.01.2007
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Vorlage der Kontoauszüge kann von ARGE nach dem Vorwurf § 263 StGB nicht mehr verlangt werden.
§ 65 SGB I sowie StPO. Da das Vertrauensverhältnis zum Vermieter/Eltern jetzt wohl nachhaltig gestört ist, würde ich mir von ARGE einen schnellen Umzug bezahlen lassen. |
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#18 |
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So, kurzes Update: also das Verfahren des Hauptzollamtes bezieht sich sehr wohl auf den Vorwurf der Arge, oder besser der Optionskommune. Die Mitarbeiterin des Zolls tat es zwar als Banalität ab und tat so als wenn das Verfahren wohl eingestellt würde, aber nach der Erfahrung mit der Sachbearbeiterin der Arge bin ich da skeptischer. Ich frage mich aber schon wie da die rechtliche Basis ist. Die Arge macht mir zum Vorwurf von mir geschädigt worden zu sein, auf meine Antwort stellt sie das Verfahren ein und gibt ja damit zu nicht geschädigt worden zu sein, und trotzdem landet die Sache beim Zoll. Warum haben sie es weitergegeben wenn sie die Sache eingestellt haben? Hätte die Arge einen Bescheid erlassen hätte ich widersprechen könnnen und weitere Belege beigelegt. PS: und natürlich sind die Mieteinnahmen beim Vermieter/Eltern als Einnahme in der Steuererklärung angegeben. Sollte mich der Staatsanwalt sehen wollen kann ich die ihm gern zeigen, zusammen mit einer kompletten Eingaben/Ausgaben- Rechnung des Zeitraumes. Wenns nicht so traurig wäre könnte man drüber lachen.
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#19 |
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Nun dann: ab zum Anwalt
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