KDU - Miete / Untermiete Hier sollen Themen erstellt werden die sich auf Kosten der Unterkunft von gemieteten Objekten beziehen. |
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#1 |
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Guten Tag,
die ARGE hat irrtümlicher Weise die Miete für April auf das Bankkonto meines alten Vermieter überwiesen. Nun habe ich ein Problem mit dem neuen Vermieter der lässt mich nämlich erst in die neue Wohnung sobald die Miete für April bezahlt wurde. Nun meint die ARGE ich müsste mich drum kümmern das mein alter Vermieter die Miete zurücküberweist, muss ich mich wirklich drum kümmern ? Gruss Michael |
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#2 | |
Gast
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Mit der Stornierung kann die ARGE die Miete auf das Konto des neuen Vermieters anweisen. Da hat sie dann keinen "Verlust". |
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#3 |
Gast
Beiträge: n/a
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Du hast die Miete nicht an Deinen ehemaligen Vermieter überwiesen, sondern die ARGE, und Du hattest auch rechtzeitig die Kontoveränderung mitgeteilt?
Dann ist es Aufgabe der ARGE dafür zu sorgen, dass die Überweisung rückgängig gemacht wird und die Miete unverzüglich auf das richtige Konto überwiesen wird. Also zügig persönlich zur ARGE und ggfs. mit dem Teamleiter reden. |
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#4 |
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Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 17.196
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Zurückholen geht nur solange wie die Überweisung noch nicht beim Gegenüber verbucht worden ist
Danach geht das Ganze nur noch mit Einwilligung des Kontoinhabers auf der Gegenseite. |
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#5 | |
Gast
Beiträge: n/a
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nicht sehr glaubwürdig. Selbst da würde die 14 Tage-Regel gelten und bis dahin können Stornos auch ohne "Einwilligung" vollzogen werden. |
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#6 |
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Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 17.196
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Unsinn der Vermieter muss das zu Unrecht erhaltene Geld natürlich herausrücken, die Bankbelege sind ja eindeutig
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#7 |
Gast
Beiträge: n/a
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#8 |
Gast
Beiträge: n/a
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Wie auch immer.
Es ist nicht das Problem von Michael, sondern ein Problem welches nun die ARGE hat. |
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#9 | |
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Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 17.196
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Es ging mir nur darum klarzustellen das man nicht einfach alles zurückholen kann, aber das ist das Problem der ARGE |
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#10 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 07.06.2007
Ort: NRW Essen
Beiträge: 3.565
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Vorausgesetzt er hat die Bankverbindung vom neuen Vermieter rechtzeitig mitgeteilt.
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#11 |
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Die neue Adresse inkl. Mietsvertrag und Vermieterbescheinigung konnte ich erst am 26.03 abgeben, da habe ich auch gefragt ob mein neuer Vermieter rechtzeitig das Geld auf seinenn Konto hat. Wurde mit Ja bestätigt !
Was aber leider nicht geschah, ich komme nicht in meine Wohnung und muss nun doch noch länger bei einem Freund wohnen ( schon seit dem 10.03 ) Habe in letzter Zeit schon mehrere schwierigkeiten mit der Arge gehabt. Siehe Thread hier |
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#12 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 07.06.2007
Ort: NRW Essen
Beiträge: 3.565
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Am 26.03. war das Geld für April bestimmt schon von der ARGE angewiesen. Das hätte man anders regeln müssen.
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#13 |
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Ja leider wurde das Geld am 26.03 schon für April angewiesen. Doch leider ändert dies nichts an meiner jetzigen Situation. Gespräche mit der Leistungsabteilung und Sachbearbeiter brachten nicht die haben mir gesagt ich muss mich drum kümmern.
Würde den gerne eine email schicken das die das machen sollen/müssen leider kenn ich mich mit den Paragraphen und son Zeug nicht aus. Kann jemand ein Musterbrief posten ? |
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#14 |
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Registriert seit: 05.09.2005
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Ich würde da gar nichts mailen sondern hingehen und alles klären, leider wird es jetzt tatsächlich etwas dauern, da die Bankverbindung ziemlich spät bekanntgegeben wurde
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#15 |
Registriert seit: 10.01.2007
Beiträge: 4.189
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Wie wäre es wenn man sich einfach mal das deutsche Recht hier anschaut.
Der neue Vermieter hat die Nutzung der Wohnung zuzulassen. Es gilt der Mietvertrag. Wird nicht gezahlt, hat der Vermieter die Möglichkeit der Kündigung mit Schadensersatzforderung usw. Wird die erste Miete nicht gezahlt, droht ein Strafverfahren wg. Einmietbetrug. Die ARGE hat die bewilligte Leistung nicht erbracht. ARGE ist hier in der Pflicht. Die Überweisung stornieren geht nicht. Vgl. IKB und Lehman Brothers. Der alte Vermieter hat allerdings keine Rechte an dem Geld. |
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#16 | |
Gast
Beiträge: n/a
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Musste ich letztens auch und das Geld hatte ich sofort wieder zur Verfügung. |
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#17 | |
Elo-User/in
Registriert seit: 06.09.2006
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#18 |
Registriert seit: 10.01.2007
Beiträge: 4.189
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Geh zur Polizei.
Du hast einen Mietvertrag und damit das Recht die Wohnung zu nutzen. Mietzahlung ist da eine ganz andere Geschichte. |
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falsches, konto, miete, vermieter, Überwiesen |
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