KDU - Miete / Untermiete Hier sollen Themen erstellt werden die sich auf Kosten der Unterkunft von gemieteten Objekten beziehen. |
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#1 |
Emailadresse berichtigen!
Registriert seit: 28.09.2008
Beiträge: 7
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Erstmal ein Hallo in diese Runde hier !
![]() Ich habe eine Frage und zwar habe ich eine Wohnung genehmigt bekommen und bin natürlich nun auf Wohnungssuche und wer als ALG II auf Wohnungssuche geht wird festgestellt haben wie verdammt schwer das ist... Nun habe ich Freitag meine 2.Absage bekommen,weil ich wohl wieder so blöd war und mit der ALG II Mietbescheinigung ankam,gibt es da vielleicht auch andere Varianten um den Vermietern nicht gleich auf der Nase zu binden das ich ALG II Empfänger bin ? Habe gehört das man der ARGE auch den einfachen Mietvertrag vorlegen kann ? Ich hoffe ich habe es ein bisschen verständlich erklärt! Gruß! |
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#2 |
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Beiträge: 7
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Kann mir denn keiner helfen ?
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#3 |
Emailadresse berichtigen!
Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 17.196
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Es kommt darauf an wie Deine ARGE das möchte, wenn sie auf der Mietbescheinigung besteht wird es wohl schwer sein das zu umgehen
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#4 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 07.06.2007
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Herzlich Willkommen im Forum!
Du hast von der ARGE eine schriftliche Zustimmung zum Umzug? Bei Wohnungsgesellschaften bekommt man bei der Besichtigung i.d.R. ein schriftliches Angebot. Das kannst Du bei der ARGE vorlegen. Ein privater Vermieter wird Dir kaum den unterschriebenen Mietvertrag mitgeben. Wie man da am besten vorgeht, kann ich Dir leider auch nicht sagen. |
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#5 |
Emailadresse berichtigen!
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Beiträge: 7
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Ja also ich hatte einen Termin mit meiner fallmanagerin und da habe ich dann die zusage bekommen und dann auch gleich ein paar Mietbescheinigungen erhalten und die Frau hat gemeint die solle ich vom Vermieter ausfüllen lassen und dann bei der ARGE einwerfen um zu sehen ob die Wohnung angemessen ist und wenn ich die Mietkaution weiß ich nochmal mich erkundigen soll wie das dann abläuft...
Soweit alles klar... Aber was meinst du mit schriftliches Angebot ft60user? Das müsste ich doch dann eigentlich sofort unterschreiben weil die Bude ja dann eventuell an einen anderen Interessenten geht ? Gruß ! |
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#6 | ||
Forumnutzer/in
Registriert seit: 07.06.2007
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Beiträge: 3.565
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Wie ich es geschrieben habe. Ein Angebot ist kein Mietvertrag. Dort stehen alle Daten zu der Wohnung. Das legst Du der ARGE vor. In der schriftlichen Zustimmung muss Dir die ARGE dann erlauben, dass Du den Mietvertrag unterschreiben darfst. |
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#7 | ||
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Gruß! ![]() |
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#8 |
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Beiträge: 7
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Kann mir keiner helfen ?
Ich brauche dringend eine eigene Wohnung |
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#9 | ||
Forumnutzer/in
Registriert seit: 01.04.2008
Beiträge: 3.235
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- Du darfst keinesfalls einen Mietvertrag unterschreiben -Hast Du die Umzugsgenehmigung schriftlich ? Wenn das nicht der Fall ist kann es passieren das Du denen ins offene Messer läufst. Und wenn Du einen unterschriebenen Mietvertrag vorlegst könnte es noch dicker kommen. 1. ) Ablehnung der Umzugsbewilligung 2.) Wenn Die KdU nicht stimmig sind dann mußt Du die für die Differenzen einstehen. - Ein Mietangebot enthält folgende Positionen : Kaltmiete, Nebenkosten, Heizkosten -Eine solche Aufschlüsselung ist sinnvoll und das wirst Du der Arge kaum verweigern können - |
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#10 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 07.06.2007
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Beiträge: 3.565
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Wieso sollte man bei einer Wohnungsbesichtigung eine Entscheidung treffen?
Bei den meisten Wohnungsgesellschaften bekommt man bei der Besichtigung ein schriftliches Angebot. Das kannst Du dann beim Jobcenter vorglegen. Bei einem Umzug spielt das Jobcenter immer auf Zeit. |
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ALG II, bezüglich, frage, mietbescheinigung, mietvertrag |
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