KDU - Miete / Untermiete Hier sollen Themen erstellt werden die sich auf Kosten der Unterkunft von gemieteten Objekten beziehen. |
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#1 |
Elo-User/in
Registriert seit: 14.07.2017
Beiträge: 31
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Hallo Boardgemeinde,
habe heute ein Schreiben von meiner HV erhalten. Diese möchte die Grundmiete erhöhen, um ca. 16 % .... das Gebäude ist alt, nicht Wärmegedämmt und nicht renoviert. Die Wohnung an sich ist "neu" jedoch ist das Badezimmer auch nicht auf dem neusten Stand. Die Außenfassade sieht wie am ersten Tag aus alt schrecklich und fällt langsam auseinander. Die HV haben Drei Vergleichsmieten angegeben PLZ Gebiet 35576, jedoch sind diese renoviert bzw. modernisiert. Dürfen die einfach die Miete erhöhen ? Anbei das Schreiben der HV. Bitte um Hilfe vielen Dank und freundliche Grüße |
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#2 | |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 26.11.2012
Ort: örtlich
Beiträge: 4.698
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Gibt es einen Mietspiegel? Wenn du nicht im Mieterverein bist, wäre es empfehlenswert beim Amtsgericht einen Beratungsschein zu beantragen und damit einen Fachanwalt für Mietrecht zu konsultieren. |
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#3 |
Elo-User/in
Registriert seit: 30.08.2007
Beiträge: 4.336
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Hier mal diverse Hinweise, was bei Mieterhöhungsverlangen erlaubt und nicht erlaubt ist, welche genauen Voraussetzungen vorliegen müssen und welche rechtlichen Vorgaben zwingend einzuhalten sind ~> Die Mieterhohung bis zur ortsublichen Vergleichsmiete (SSSS 558 – 558 e BGB) (Aufsatz) - Mietrechtliche Anmerkungen | Berliner Mieterverein e.V.
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Die Kunst sich im Sozialrecht erfolgreich behaupten zu können beginnt schon damit, auf der Gegenseite möglichst nicht den Eindruck eines kausalen Zusammenhang zwischen eigener Persönlichkeit und eigenen wirtschaftlichen Verhältnissen entstehen zu lassen. ![]() |
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durchgeführt, jahren, mieterhöhung, rechtens, sanierung |
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