KDU - Miete / Untermiete Hier sollen Themen erstellt werden die sich auf Kosten der Unterkunft von gemieteten Objekten beziehen. |
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#1 |
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Registriert seit: 02.11.2005
Beiträge: 3
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Als neues Mitglied sage ich allen ein freundliches :Hallo...!
Frage: in meinem Mietvertrag ist die Benutzung bzw. Anmietung von Stellplätzen aufgeführt. Nun möchte die ARGE wissen, welcher Betrag sich dafür in der Grundmiete findet... Wie wird sich dieser Betrag X in der Leistungsberechnung auswirken? Positiv oder negativ? Ich glaube die Antwort eben selber gefunden zu haben: Da meine Grundmiete 'noch' über der angemessenen KdU liegt, wird versucht eine Rückforderung der Summe x über die Stelplätze zu erreichen... |
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#2 |
Redaktion
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Bonn
Beiträge: 22.305
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Wenn der Stellplatz Bestandteil des Mietvertrages ist und sich nicht kündigen lässt, müssen die Kosten übernommen werden. Sollte dies ein Zusatz sein, den man nicht extra mieten muss, werden die Kosten nicht übernommen.
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Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 IBAN: DE95 3705 0198 1900 0573 06 BIC: COLSDE33XXX Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland ![]() |
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Aufschlüsselung der Grundmiete durch den Vermieter - Hilfe ? | redfly | KDU - Miete / Untermiete | 5 | 22.02.2008 12:13 |
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