KDU - Heiz-, Energie- und Nebenkosten Hier kommt alles zu jeder Art Wohnungsnebenkosten hinein. |
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#1 |
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Beiträge: 173
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Hallo,
jetzt muss ich auch mal was fragen zu Strom u. Gaskosten. Ich habe eine Mischenergieversorgung. Strom, mit dem auch Warmwasser bereitet wird. Gas, mit dem ich koche und auch heize. Da ich die Koch- und Heizkosten nicht trenne kann da nur ein Gaszähler bekomme ich nur einen Abschlag für fiktive Heizkosten. Die Gaskosten sind aber enorm hoch da ich in einer Dachwohnung wohne in der man das ganze Viertel heizt, nur nicht die eigene Wohnung. Ich habe anfang des Jahres Widerspruch eingelegt wegen der Gaskostenübernahme, der liegt aber irgendwo in der Schublade. Habe bis jetzt keine Entscheidung darüber. Wie ist da eure Erfahrung? Gibt bestimmt noch mehrere Leute die so leben. MfG terri |
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#2 |
Redaktion
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Bonn
Beiträge: 22.307
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Setze bitte eine Frist von 2 Wochen zur Bearbeitung und drohe ansonsten mit einer Untätigkeitsklage beim zuständigen Sozialgericht.
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Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 IBAN: DE95 3705 0198 1900 0573 06 BIC: COLSDE33XXX Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland ![]() |
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#3 |
Emailadresse berichtigen!
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Danke Martin für die schnelle Antwort.
Mich würde noch interessieren ob es eine Richtlinie gibt wie die ARGE sich die Kosten für Gas bei meiner Konstellation dann zusammen setzt. Da konnte ich noch nicht dahinter kommen. Mein SB sagt dann immer, da gibt es eine Pauschale. Nur, wie die sich rechnet sagt er nicht, nach quadratmetern, Personenanzahl oder vielleicht nach der Windrichtung. Bitte noch mal schreiben. Danke schon mal terri |
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#4 |
Redaktion
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Bonn
Beiträge: 22.307
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verlange die Richtlinie. Darauf hast Du ein Recht. Wie sonst solltest Du es nachvollziehen können? Dazu sind sie übrigens verpflichtent und das bevor negative Bescheide erlassen werden.
"Nach § 33 SGB X muss ein Bescheid inhaltlich hinreichend bestimmt sein. Der Verwaltungsakt muss gem. § 35 I SGB X begründet sein. Die Begründungspflicht bei belastenden Verwaltungsakten entspricht dem rechtsstaatlichen Grundsatz, wonach der Bürger Anspruch auf Kenntnis der Gründe hat, weil er nur dann seine Rechte sachgemäß verteidigen kann (BVerfGE 6, 44; 40, 286; 49, 66; BSG, Urteil vom 10.06.1980 - 4 RJ 103/79)."
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#5 |
Gast
Beiträge: n/a
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Die Wohnkosten sind idividuell an die jeweiligen pers. Verhältnisse anzupassen, wird aber meist nicht gemacht und unbesehen und uberücksichtigt von den jeweiligen Verhältnissen mit "Angemessenheitspauschalen" gerechnet. Dies muss begründet sein. Oft stellt sich dann eben heraus, dass dies nicht zulässig ist/ war.
Zum Beispiel soll mehr gezahlt werden in klimatisch rauhen Gegenden oder wenn kleine Kinder in der Wohnung lebenoder Behinderte. Die sog. Pauschale, de man dir abzieht ist höchstwahrscheinlich der Warmwasseranteil, denn sie dir ÜBERHAUPT nicht abziehen dürfen, da du Warmwasser mit Strom aufbereitest, den die sowieso nicht zahlen, also gibts hier auch nichts abzuziehen von den Gaskosten. Da allerdings vom Gas auch gekocht wird, ist die Behörde vermutlich der Meinung, dies dehalb abziehen zu müssen, da dies keine Kosten der Unterkunft ( Heizkosten) sind und du bei einem Stromherd auch Strom hättest zahlen müssen. Dafür sind mir jedoch keine Pauschalen bekannt;.) |
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#6 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 20.06.2005
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Beiträge: 23.605
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Ich glaube mal gelesen zu haben, das bei Kochen mit Gas 5% abgezogen werden dürfen. Konnte aber so schnell nichts dazu finden.
Aber ganz wichtig, jetzt nicht erst auf die Richtlinie warten(Das kann ja wieder dauern) und dann erst was unternehmen, sondern mit einer Untätigkeitsklage drohen. Wenn Widersprüche nicht innerhalb von 3 Monaten bearbeitet wurden kann man die Untätigkeitsklage einreichen. Und die 3 Monate sind ja schon locker verstrichen. Gegen den dann eventuell abgelehnten Widerspruch kannst Du dann klagen. |
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#7 |
Gast
Beiträge: n/a
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Es gibt kein GESETZ, wo solche Pauschalen drin stehen. Das macht eh jede Kommune unterschiedlich. Bei uns wird z. B. einfach mal so PRO kOPF 5 Euro abgezogen.
Sie müssen es begründen. |
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