KDU - Heiz-, Energie- und Nebenkosten Hier kommt alles zu jeder Art Wohnungsnebenkosten hinein. |
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#1 |
Emailadresse berichtigen!
Registriert seit: 20.01.2006
Beiträge: 2
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Hallo liebe Leidensgenossen und - genossinen !
Ich hätte da mal eine spezielle Fachfrage in Bezug auf Übernahme der Heizkosten durch die ARGE . Vorweg : Ich bin / musste aufgrund zu hoher Mietkosten umziehen . Einige kennen das Prozedere " Minderung der Mietkosten" ja wohl auch . So weit , so gut . Aufgrund der Absenkung der Mietkosten durch die ARGe war ich gezwungen umzuziehen . Gescheite Wohnung gefunden , ARGE sagt ok , Umzug wurde durch die ARGE voll übernommen...keine Beschwerden meinerseits . Jetzt das Problem : In dieser Wohnung haben vor mir vier Personen gewohnt , die einen relativ hohen Betrag an Heizkosten an den Energieversorger gezahlt haben . Wir ( meine Tochter und ich ) sind nur zu zweit . Problem : Ich soll 150.- € Abschlag für die Harzenergie ( Versorger ) zahlen ( 100.- Gas , 50.- Strom ) mit der Begründung man gehe halt vom Verbrauch des Vormieters aus..interessanterweise spielt bei denen die Anzahl der in der Wohnung befindlichen Personen keine Rolle . Vo der ARGE bekomme ich für die 70 qm große Wohnung 56.- € mit dem Hinweis , mehr stünde mir nicht zu . Jetzt die Frage : Nach § 22 Abs. 1 heißt , Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Soweit die Aufwendungen für die Unterkunft den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, sind sie als Bedarf des allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft so lange zu berücksichtigen, wie es dem allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate. Fachfrage : Da ich nix für die derzeit hohen Aufwendungen der Energiekosten kann , die ARGE meine neue Wohnung und den Umzug genehmigt hat ....müsste sie mir da nach dem derzeitigen Gesetz nicht auch die kompletten Gas(kosten) für die ersten 6 Monate übernehmen ? Natürlich abzüglich der 18% Minderung für Kosten der Warmwasseraufbereitung . Wäre über eine fachkundige Antwort sehr dankbar , da von der ARGE bisher nichts Gescheites kommt ( wir überprüfen das , sieht aber schlecht aus blablabla ) . |
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#2 |
Redaktion
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Ort: Bonn
Beiträge: 22.305
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Du bist ja durch die ARGE zum Umzug veranlasst worden. Somit müssen sie auch alle Folgekosten, die damit verbunden sind tragen. Dazu gehört auch die tatsächlichen Heizkosten, wenn es keinen alternativen Anbieter gibt. Eventuelle Erstattungen bekommt ja auch in diesem Fall die ARGE. Mit scheinen allerdings 56 EUR Heizkosten bei 76 qm etwas niedrig angesetzt.
Also den Heikosten widersprechen und eine kurze Frist (7 Tage) setzten. Halt uns über den Stand der Dinge auf dem Laufenden
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#3 |
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Beiträge: 2
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Hi martin .
danke für deine Antwort . Bin der gleichen Meinung wie du das es eigentlich übernommen werden müsste . ich geh morgen noch mal zur ARGE und schreib dir dann was daraus geworden ist . Gruß Marcus |
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#4 | |
Emailadresse berichtigen!
Registriert seit: 19.06.2005
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Beiträge: 795
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Das läuft auch überall anders...
In den fachlichen Vorgaben der FHH heist es dazu:
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"Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz PeNG! Aktive Erwerbslose und Geringverdiener e.V. Hamburg |
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