KDU - Heiz-, Energie- und Nebenkosten Hier kommt alles zu jeder Art Wohnungsnebenkosten hinein. |
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#1 |
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Registriert seit: 29.06.2007
Beiträge: 4
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Hallo, wie verhält es sich denn eigentlich mit den Stromkosten für einen Warmwasser-Boiler? Ich bekomme im Badezimmer Warmwasser "aus der Wand". In der Küche jedoch muß ich mir dieses über einen Elektro-Boiler erhitzen. Kann man eine eventuelle Pauschale zu den Stromkosten beantragen und wenn ja, wie würde diese berechnet werden? Vielen Dank im Voraus!
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#2 |
Forumnutzer/in
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Beiträge: 23.605
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Im Moment ist das so, dass die Kosten für die Warmwasserbereitung Privatvergnügen sind. Gibt aber schon Klagen dagegen, die dann zugunsten des Hilfeempfängers ausgegangen sind. Aber ohne Klage wird es da nichts geben, denke ich mal.
Zu den Heizkosten, warum bekommst Du nur anteilig Heizkosten? Heizkosten müssen voll übernommen werden.
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§1 Eine EGV nie sofort unterschreiben, Du hast das Recht die zur Prüfung mitzunehmen. Falls der SB mit einem Verwaltungsakt droht, ist das auch nicht schlimm, denn gegen den kannst Du Widerspruch einlegen. Das Nichtunterschreiben eine EGV kann nicht sanktioniert werden. §2 Möglichst immer mit einem Beistand nach § 13 SGBX zum Jobcenter gehen. Das kann jeder machen, der braucht nur zuzuhören und Protokoll schreiben. Einen Beistand können die nur schriftlich ablehnen. |
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#3 |
Gast
Beiträge: n/a
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Entscheidungen Warmwasser und Heizung
Es gibt noch mehr, aber die hatte ich gerade bei der Hand. 1.) Hartz-IV-Empfängern dürfen die Energiekosten für warmes Wasser nicht von den Unterkunftszahlungen abgezogen werden. Das entschied das Landessozialgericht in Chemnitz. Ebenso wie Heizkosten seien die Ausgaben für warmes Wasser aus der Leitung zusätzlich zu den Regelleistungen zu zahlen, urteilten die Richter. Anders sei für die Hilfsbedürftigen ein menschenwürdiges Dasein nicht gesichert. 2.) LSG NRW L 1 B 49/06 AS Pauschalierung der Heizkosten rechtswidrig Aber auch: 3.) LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.06.2006, Az. L 25 B 459/06 AS ER, Versorgung eines Haushalts mit Energie gehört zum sozialhilferechtlichen Mindeststandard in Deutschland.
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#4 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 20.06.2005
Ort: Hamburg
Beiträge: 23.605
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Guckst Du hier:
http://www.elo-forum.org/hartz-iv-wa...en-t10882.html LSG Chemnitz passt doch, ist doch auch Sachsen, oder?
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§1 Eine EGV nie sofort unterschreiben, Du hast das Recht die zur Prüfung mitzunehmen. Falls der SB mit einem Verwaltungsakt droht, ist das auch nicht schlimm, denn gegen den kannst Du Widerspruch einlegen. Das Nichtunterschreiben eine EGV kann nicht sanktioniert werden. §2 Möglichst immer mit einem Beistand nach § 13 SGBX zum Jobcenter gehen. Das kann jeder machen, der braucht nur zuzuhören und Protokoll schreiben. Einen Beistand können die nur schriftlich ablehnen. |
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