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#1 |
Elo-User/in
Registriert seit: 12.10.2011
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Ich bin in folgender Situation:
Seit über 8 Jahren übe ich einen Nebenjob aus, der anfangs auf 400 Euro-Basis lief, während der letzten 3 Jahre auf über 400 Euro-Basis (versicherungspflichtig) war. Diesen Job übe ich zur Zeit immer noch aus und er macht mir immer noch Spaß, aber leider reicht es nicht zum Lebensunterhalt aus, so dass ich als "Aufstocker" noch Geld von JC in Anspruch nehme. Bis vor kurzem hatte ich geglaubt, dass ich diesen Job noch die wenigen Jahre bis zu meiner Rente ausüben kann mit vielleicht einigen finanziellen Steigerungen (Lohnerhöhungen). Dieses scheint mir nicht gegönnt zu sein. Mein Chef ist geizig, was die Lohnerhöhungen betrifft. Das Jobcenter ist in meinem Falle stark bestrebt meine Hilfebedürftigkeit zu verringern, was natürlich ganz im Sinne des Gestzes ist. Wenn ich den § 622 BGB richtig interpretiere unterliege ich einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende eines Kalendermonats. Mein Chef will mich nicht einfach ohne Einhaltung der Kündigungsfrist gehen lassen. Fast alle in Frage kommenden Jobangebote sind darauf ausgelegt, dass man sofort antritt. Meine SB schickt mir von dieser Sorte Unmengen an Jobangeboten zu, auf die ich mich bewerben muss. Viele AG laden mich zu einem Vorstellungsgespräch ein. Bisher kam überhaupt nichts in Frage, zum einen wegen dem Kündigungsschutz, den ich einzuhalten gedenke, zum anderen wegen erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen, an denen ich zu knacken habe. Unter diesem Gesichtspunkt stellt die Flut von Jobangeboten, die ich zugeschickt bekomme und als Folge davon die Vorstellungsgespräche, die ich mit dem JC abrechne (Kilometergeld) eine Verschwendung von Steuergeldern dar. Das könnte man doch vermeiden, wenn man ein wenig mehr Hirn besitzen würde. Wenn ich mir die §§ so anschaue, stelle ich einen Widerspruch zwischen § 622 BGB (Kündigungsfristen) und § 10 SGBII (Zumutbarkeit) fest. Auf dem einen Ende bin ich gehalten meine Bedürftigkeit zu verringern, dem steht die Kündigungsfrist von 3 Monaten gegenüber. Was ist denn in diesem Falle vorrangig zu sehen § 622 BGB oder § 10 SGBII. Sollte ich vielleicht ein freundliches Schreiben an meine SB richten und sie darum bitten, mir doch eine Erklärung zu geben, dass das Jobcenter im Falle, dass wenn ich mein derzeitiges Arbeitsverhältnis vorzeitig beende, die Schadensersatzansprüche meines Chefs begleichen wird? Ich glaube zwar nicht, dass mir irgendeiner vom JC eine solche Erklärung geben wird, aber interessant wäre es schon, wie sie sich verhalten würden. ![]() Spätestens dann, wenn mein freundliches Schreiben bei ihnen eingeht bin ich enttarnt und sie werden wissen wer ich hier bin. Denn ich gehe mal davon aus, dass sie hier mitlesen. ![]() |
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#2 | |
Forumnutzer/in
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Du hast einen Vertrag und den musst Du einhalten. Kannst ja den SB schriftlich fragen, ob er die von Dir genannten Kosten übernimmt.
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§1 Eine EGV nie sofort unterschreiben, Du hast das Recht die zur Prüfung mitzunehmen. Falls der SB mit einem Verwaltungsakt droht, ist das auch nicht schlimm, denn gegen den kannst Du Widerspruch einlegen. Das Nichtunterschreiben eine EGV kann nicht sanktioniert werden. §2 Möglichst immer mit einem Beistand nach § 13 SGBX zum Jobcenter gehen. Das kann jeder machen, der braucht nur zuzuhören und Protokoll schreiben. Einen Beistand können die nur schriftlich ablehnen. |
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#3 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 26.11.2010
Beiträge: 5.713
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Und wenn TE Pech hat, dann übernimmt das JC die Kosten und er darf sofort bei einer Leihbude anfangen.
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#4 | |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 11.06.2006
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Leiarbeit mit gesindheitlichen Einschränkungen?
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Viele Grüße aus Hannover |
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#5 |
Elo-User/in
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Bei einigen Leiharbeitsunternehmen hab ich mich schon vorgestellt. Es ist schon richtig. Bisher hat mich noch niemand gewollt.
Man kann unschwer an meinem Gang erkennen, dass ich gehbehindert bin. Meistens werde ich gleich zu Anfang darauf angesprochen - und dann hat sich der Fall erledigt. |
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#6 | |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 20.06.2005
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siehe § 10 SGBII
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§1 Eine EGV nie sofort unterschreiben, Du hast das Recht die zur Prüfung mitzunehmen. Falls der SB mit einem Verwaltungsakt droht, ist das auch nicht schlimm, denn gegen den kannst Du Widerspruch einlegen. Das Nichtunterschreiben eine EGV kann nicht sanktioniert werden. §2 Möglichst immer mit einem Beistand nach § 13 SGBX zum Jobcenter gehen. Das kann jeder machen, der braucht nur zuzuhören und Protokoll schreiben. Einen Beistand können die nur schriftlich ablehnen. |
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#7 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 22.09.2008
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@beob8er
Da Du auf dem sogenannten 1. Arbeitsmarkt sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist, also auch in die Sozialsysteme einzahlst, hat dieses Vorrang vor allem. Meine ich mal so. Und selbst evtl. Nebenjobs haben sich dem Hauptjob unterzuordnen. Zudem bist Du nicht verpflichtet, rechtswidrig zu handeln, nur weil das Amt Forderungen stellt.
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Wer mich zum Sparen auffordert, wird selbst der Erste sein, den ich mir einspare; sage er hinterher nicht, er hätte es so nicht gemeint.
Es ist respektlos, Dinge zu predigen, die man nicht selber lebt. |
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#8 | |
Elo-User/in
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Manchmal geht aus der Stellenbeschreibung aber nicht eindeutig hervor, ob ich wegen der gesundheitlichen Einschränkungen in Frage komme oder nicht. Manchmal kann ein Anruf bei dem entsprechenden AG erst die Klarheit bringen. ![]() Ich denke aber, vorausgesetzt man wendet seinen gesunden Menschenverstand an (ich weiß, das kann man nicht voraussetzen), dass man jemandem der nicht mehr als 5 kg heben darf keinen Job als Lagerarbeiter anbieten sollte. ![]() Aber was soll man machen, wenn die entsprechende Hirnmasse um zu solchen Einsichten zu gelangen einfach nicht vorhanden ist? ![]() |
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#9 | |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 11.06.2006
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Viele Grüße aus Hannover |
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#10 | |
Elo-User/in
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Auf dem einen Ende bin ich verpfichtet meine Bedürftigkeit zu verringern auf dem anderen Ende steht die Kündigungsfrist meines derzeitigen Jobs dagegen. Es sieht so aus als müsste ich gegen einen § verstoßen, aber welcher ist wichtiger? ![]() Gibt es hier vielleicht auch Sach-(Rechts-)kundige, die sich wenigstens ein wenig damit auskennen? ![]() Vermutungen anstellen kann ich selber so wie viele andere auch, aber was ist juristisch denn in diesem Falle angeraten? Ich möchte nicht ins offene Messer laufen (sanktioniert werden), wenn ich auf meine Kündigungsfrist bestehe. |
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#11 |
Forumnutzer/in
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Dann muss die ZAF aber sehr verzweifelt gewesen sein. Hier nimmt mich auch keine ZAF, haben mehrer unabhängig voneinander verkündet.
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#12 | |
Forumnutzer/in
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Viele Grüße aus Hannover |
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#13 |
Forumnutzer/in
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Das war eine ZAF, die gleichzeitig PAV macht. Ich wollte eigentlich nur in die Vermittlungskartei. Dass Rollstuhl und Zeiratbeit schwer zusammengeht, das wollten die irgendwie nicht beglreifen. Is allerdings auch schon 15 Jahre her.
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Viele Grüße aus Hannover |
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#14 | |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 23.11.2011
Beiträge: 2.477
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Hallo beob8er,
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gruss kaiserqualle Meine Meinung gehört mir, ich bin aber gerne bereit andere dran teilhaben zu lassen. ![]() |
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#15 |
Forumnutzer/in
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Das ist halt ein Dilemma, in dem sich viele Aufstocker befinden, die in Teilzeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.
Einerseits ist dieser Job evtl. sicher, andererseits kollidieren evtl. andere Teilzeit-Jobs mit dieser Beschäftigung, so daß man auf ergänzende Bezüge vom Amt angewiesen ist. Und wenn man aber aufhört, sich was anderes sucht, was evtl. sogar besser bezahlt werden würde, damit den bisherigen Job aufgibt, hat man im neuen Job wieder eine Probezeit und das Risiko, daß man innerhalb dieser ohne Angabe von Gründen wieder gehen darf. Dann hat man vom Amt die Sperrzeit drin, weil man den vorangegangenen Job ja selber beendete und steht evtl. sogar gleich wieder voll im ALG2. ![]()
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Wer mich zum Sparen auffordert, wird selbst der Erste sein, den ich mir einspare; sage er hinterher nicht, er hätte es so nicht gemeint.
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#16 |
Forumnutzer/in
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Das Probezeit-Risiko hat man bei jedem Jobwechsel.
Warum sollte es leine Sperrzeit geben, wenn man in der Probezeit gekündigt wird? Das kann nicht sein.
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Viele Grüße aus Hannover |
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#17 | |
Forumnutzer/in
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#18 | |
Elo-User/in
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Freiwillig wird sicher niemand einen relativ sicheren Job aufgeben zugunsten eines neuen (unsicheren?) zu dem er vom JC auch noch gedrängt wurde. |
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