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Hallo ihr Lieben :-)
beim heutigen Stöbern im Netz bin ich auf eine sehr interessante Seite gestoßen: JobRotation - Die Methode des lebenslangen Lernens Auszug aus der Methode: [..] Die Sicherung des Unternehmenserfolges durch die Förderung der Weiterbildung und die Integration von Erwerbslosen während dieser Zeit - das ist JobRotation. Auf Erfahrungen anderer europäischer Länder beruhend, werden seit 1996 auch in Deutschland JobRotation-Projekte mit Erfolg umgesetzt. Mit Beginn des Jahres 2002 wurde JobRotation als Instrument der aktiven Arbeitsmarktpolitik im Sozialgesetzbuch (SGB III) als Bestandteil des Job-AQTIV-Gesetz verankert. JobRotation kann flexibel eingesetzt werden. Wie kein anderes arbeitsmarktpolitisches Instrument passt sich JobRotation innerbetrieblichen Strukturänderungen an und entspricht sowohl Qualifizierungsansprüchen von Angestellten als auch dem Wunsch nach Unterstützung für die Wiedereingliederung von Erwerbslosen. Die Umsetzung Die klassische Form dieses Instrumentes sieht vor, dass ein/e Beschäftigte/r für einen Zeitraum von maximal einem Jahr eine – häufig außerbetriebliche – Weiterbildung wahrnimmt und für diesen Zeitraum von einem/einer geeigneten Arbeitslosen vertreten wird. In der Praxis wird dies kaum in Anspruch genommen. [..] Vielleicht mal etwas, wo man seinem geneigten Sachbearbeiter bei der Arge zum Thema "Fördern" mal auf die Spünge helfen kann? Gesetze zu JobRotation Die rechtliche Grundlage für die Durchführung von JobRotation in Deutschland wurde mit den Veränderungen im Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) - Arbeitsförderung durch das Inkrafttreten des Job-AQTIV-Gesetzes zum 01.01.2002 geschaffen. Grundlage des Prinzips der Jobrotation bilden folgende Paragraphen: § 229 Grundsatz Arbeitgeber, die einem Arbeitnehmer die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung ermöglichen und dafür einen Arbeitslosen einstellen, können einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt des Vertreters erhalten..... § 230 Umfang der Förderung Der Einstellungszuschuß wird für die Dauer der Beschäftigung des Vertreters in Höhe von mindestens 50% bis höchstens 100% gewährt... (Einzelfallprüfung durch das Arbeitsamt) Die Dauer der Förderung an einen Arbeitgeber darf 12 Monate nicht überschreiten. § 231 Arbeitsrechtliche Regelungen Im Sinne der Vertretung eines Arbeitnehmers, der sich beruflich weiterbildet, liegt ein sachlicher Grund vor, der die Befristung des Arbeitsvertrages mit dem Vertreter rechtfertigt. § 232 Beauftragung und Förderung Dritter Das Arbeitsamt kann Dritte mit der Vorbereitung und Gestaltung der beruflichen Weiterbildung durch Vertretung beauftragen... Grüßlies, Windsbraut
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Man kann ein ganzes Volk eine Zeit lang belügen, Teile eines Volkes dauernd betrügen, aber nicht das ganze Volk dauernd belügen und betrügen. Abraham Lincoln (1809 - 1865) |
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