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#1 |
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Registriert seit: 30.01.2009
Ort: Erlensee , Nähe Hanau (Hessen)
Beiträge: 9
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Guten Tag zusammen,
ich bekomme z.Zt. anteilmäßig Hartz4 (130,-€) bezahlt, da ich seit Aug.2008, gegen den Main-Kinzig-Kreis Klage eingereicht habe (wegen Unterstellung einer Eheähnlichen Gemeinschaft ![]() ![]() Nun ist es so, das ich nun einen Job als Pfleger angeboten bekam,es ist die Tante einer sehr guten Freundin. Da die Tante in den Haus vom Vater der Freundin lebt, bot der Vater mir auch gleich ein Zimmer an - damit ich jederzeit bei der Pflegebedürftigen Tante bin. Also bot mir der Vater das an: Einstellung als Pfleger, Zimmer im Haus, Kost & Logie werden mit den Lohn verrechnet, Lohnvereinbarung. Vorteil: Job,Unterkunft,Lebensmittel (alles in einem) Nachteil: Ich verliere meinen Jungen und das soziale Umfeld (was mühsam aufgebaut wurde). Ich könnte den kleenen nur noch alle 2 Wochenenden "mal" nach absprache, besuchen kommen. Nur das will ich nicht,so. ![]() Ich habe nämlich hier in meinen Wohnort, schon mich in einer Baugenossenschaft (die Hilfe vom Amt bekommen) eingetragen und mich um eine kleine Wohnung beworben. Z.zt. ist aber keine Frei. ![]() Nun meine Fragen: ------------------ 1. Ab wann wird ein Führerschein denn Übernommen? 2. An wem muß ich mich dann wenden? 3. Wieviel könnte ich als Lohn vorschlagen (habe Schulden und strebe diese Privatinsolvens an)? 4. Was kann ich sonst noch alles beantragen? Ich weiß, das ich viele Fragen habe und hoffe, das Ihr mir hierbei helfen könntet und wenigstens einige dieser Fragen beantwortet. Danke schon einmal im voraus. Lieben Gruß, Thomas |
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#2 |
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Beiträge: 12.346
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Bleib doch mal bei einem Thread - das verkompliziert die Sache nicht noch mehr: http://www.elo-forum.org/allgemeine-...er-fragen.html
Mario Nette |
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Pfleger werden in Finnland zur Arbeit gezwungen | Schmarasit | Archiv - News Diskussionen Tagespresse | 3 | 18.11.2007 17:41 |