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#1 |
Elo-User/in
Registriert seit: 01.08.2017
Beiträge: 9
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Was haltet ihr hiervon?
Ein Arbeitgeber bietet mir einen befristeten, projektgebundenen AV an, ca 3. Monate (d.h. bis das Projekt beendet ist). Nun beginnen die Probleme: Erstens verschiebt sich der Projektbeginn, und zwar zweimal, so dass ich erst über zwei Wochen später anfange. Im Vorfeld gab es mündliche Absprachen, und zwar 1. darüber dass die Verschiebung des Projektbeginns "hinten" angehängt wird; 2. darüber dass ich einen Teil der Projektarbeit zu Hause machen muss (da im Betrieb derzeit kein Büro/Arbeitsplatz für mich vorhanden). Auf diese Formulierung habe ich selbst gedrängt, denn ich habe ein häusliches Arbeitszimmer und möchte das Finanzamt an den Kosten desselbigen beteiligen. Im Gegenzug besteht für mich keine Anwesenheitspflicht im Betrieb (nach mündlicher Absprache). 3. darüber dass es eine Fahrtkostenpauschale zum Projektort gibt. Nach beschriebener längerer Verzögerung also liegt am ersten Arbeitstag der Arbeitsvertrag vor mir. Zu meiner Überraschung erscheint dort keiner der oben genannten Punkte, wobei mir natürlich besonders das Fehlen von Punkt 1 aufstößt. Einerseits wurde mir von Anfang eine weitere Zusammenarbeit in Aussicht gestellt, wenn das Projekt klappt (das hängt auch stark von Geldgebern bei Land und Bund ab). Zudem wird bei der Vertragsunterzeichnung vom Personalverantwortlichen selbst Wert darauf gelegt, dass es sich um einen professionellen Arbeitgeber handelt. Andererseits sehe ich einen solchen Vertrauensbruch. Es sei „vergessen worden, die Verlängerung des Zeitraumes hinten anzuhängen". Damit nicht genug. Es sei keine Zeit, den Fehler zu korrigieren. Der Vertrag müsse am selben Tag unterschrieben werden. Ich habe also nicht einmal die Gelegenheit, den Vertrag mit nach Hause zu nehmen. Ich habe den Vertrag erst einmal unterschrieben; man kann sich ja denken, warum. Neben der Kohle (das Gehalt ist übrigens eher ein Nachteil) sehe ich immer noch eine Möglichkeit, dass ich in dieser Firma meine spezifischen Kenntnisse einsetzen kann, dann zu besseren Konditionen. Allerdings sehe ich das Vertrauensverhältnis für mich erst einmal gestört, so dass für mich eine längerfristige Zusammenarbeit erst einmal kein Thema ist. Denn ich muss ja befürchten, dass es bei der Verlängerung desselben Projekts bzw. dem Neustart eines anderen zu ähnlicher Herumhampelei kommt, die mich finanziell schädigt. Sehe ich das falsch oder was würdet Ihr machen? Gleich in der ersten Woche zum Betriebsrat gehen ist ja auch nicht gerade prickelnd, oder? Natürlich spreche ich morgen den betreffenden Verantwortlichen an, der übrigens auch für das erwähnte Projekt zuständig ist. Mal schauen, was er sagt. Wenn es noch schlimmer wird, werde ich wohl gehen...Vielen Dank für Euer Interesse. |
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#2 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 11.06.2006
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#3 | ||
Mod.Vorlagen
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Der Vertragspartner stößt Dich vor den Kopf und Du rennst ihm noch hinterher. Wenn´s mit dem Wunder nicht klappt, bekommst Du wenigstens Lehrgeld. Falls das der AG nicht auch noch schlicht "vergißt". ![]() |
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#4 |
Elo-User/in
Registriert seit: 17.08.2015
Beiträge: 174
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#5 |
Elo-User/in
Registriert seit: 26.04.2014
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NIX!!! Einfach nur weg da!!
Versprechen/Absprachen gehören immer auf Papier alles " Andere" ist Luft! Und Vertrag nicht ändern können - das stinkt zum Himmel!!
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Buffalo Bill - Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd. |
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#6 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 11.06.2006
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Trotzdem muss es moeglich sein, den schriftlichen Vertrag etwas spaeter zu schließen. Laut Nachweisgesetz hat der AG vier Wochen Zeit, dem AN die wichtigsten Daten wie Bezahlung, Urlaub usw. schriftlich zu bestätigen. Das koennte man dann in Form eines schriftlichen AVs erledigen.
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#7 |
Elo-User/in
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Beiträge: 9
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Danke für Eure ehrlichen Worte. Die Personalerin war heute zumindest etwas reuemütig, als ich ihr das vorhielt, worüber ich oben geschrieben habe. Da ich parallel schon weiter auf Jobsuche bin, ergibt sich Anfang 2018 evtl. sowieso eine neue Situation.
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#8 | |
Forumnutzer/in
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#9 |
Forumnutzer/in
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Stimmt, aber warum sollte man nicht einen schriftlichen Vertrag auch noch kurz nach Arbeitsaufnahme schliessen koennen? Wenn man sich grundsaetzlich einig ist, geht das. Setzt natuerlich Vertrauen voraus.
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