... Unterkunft

9.7.2015: BSG entscheidet gegen Tilgung von Mietkautionsdarlehen nach dem SGB II durch Aufrechnung gegen den Regelbedarf Seit nunmehr vier Jahren rechnen die Jobcenter die Tilgung von Mietkautionsdarlehen wieder gegen den Regelbedarf auf. Wenn Bezieher von Leistungen nach dem SGB II umziehen, führt das regelmäßig zu einer längerfristigen Unterdeckung des Bedarfes. Dieser Praxis ist das Bundessozialgericht (BSG) jetzt entgegengetreten und hat entschieden, dass das Jobcenter die Tilgungsraten für das Mietkautionsdarlehen nicht einbehalten durfte. Im Rahmen der Leistungen nach dem SGB II stellen die Jobcenter unter den Voraussetzungen des § 22 Abs. 6 SGB II auch Darlehen für eine Mietkaution zur Verfügung. Da die Mietkaution sich nicht...
Quelle: LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2013 - L 9 AS 541/13 - dejure.org Quelle: LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2013 - L 9 AS 541/13 - dejure.org Das heißt, ist der Verbrauch der dezentralen Warmwasserbereitung z.B. durch entsprechende Meßeinrichtungen/Zähler konkret bestimmbar, muss der tatsächliche Bedarf übernommen werden! Angeblich unangemessener Verbrauch muss seitens der Behörde belegt werden; doch dafür dürfte es noch keine entsprechenden statistischen Erhebungen geben.
„Der Bundesregierung ist bekannt, dass verschiedene kommunale Träger der Ausreichung einer Kautionsbürgschaft gegenüber der Gewährung eines Kautionsbetrages den Vorzug geben. Die Bundesregierung hat keine Bedenken gegenüber dieser Art der Bedarfsdeckung.“ Die Neuregelungen des SGB II zum 1.4.2011 haben daran nichts geändert. Zwar sollte die bisherige - rechtswidrige (dazu BSG vom BSG 22.3.2012 - B 4 AS 26/AS Band 26 Seite 10 R) - Praxis der Soforttilgung der Mietkaution auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden, der Charakter von § SGB_II § 22 Abs. SGB_II § 22 Absatz 6 SGB II als einer Soll-Vorschrift, was Abweichungen bei Erbringung der Kaution zulässt, wurde damit aber nicht geändert...
Seit In-Kraft-Treten von "Hartz-IV" führen wir Verfahren, in denen es um die Frage geht, ob und gegebenenfalls inwieweit die Jobcenter und andere Leistungsträger verlangen dürfen, dass Mietkautionsdarlehen aus dem Regelbedarf oder dem Regelsatz getilgt werden. Im Regelsatz sind Mietkautionsdarlehen nicht berücksichtigt, so dass eigentlich klar sein sollte, dass eine Tilgung aus dem Regelsatz nicht verlangt werden kann. Im Leistungsbereich des SGB II ist die Rechtslage seit dem 1.4.2011 aber leider etwas komplizierter. Bis zur Hartz-IV-Reform, die am 1.4.2011 in Kraft trat, war die Rechtslage klar: Die Tilgung von Mietkautionen aus dem Regelbedarf konnte nicht gefordert werden. Die Behörden haben das zwar regelmäßig versucht...
„Zu den Kosten der Unterkunft bei Hartz IV und der Grundsicherung im Alter hat das Sozialgericht Mainz ein bemerkenswertes Urteil gefällt. Nach Auffassung der Mainzer Richter ist der sogenannte Angemessenheitsbegriff zu den Kosten der Unterkunft (KdU) nach § 22 Absatz 1 S 1 SGB II und die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum "schlüssigen Konzept" nicht mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nach Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Artikel 20 Absatz 1 Grundgesetzes vereinbar. In seiner Urteilsbegründung (AZ: S 17 AS 1452/09) kommt das Sozialgericht zu dem Ergebnis, dass die Kosten der Unterkunft im SGB II und SGB XII „die nicht...
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen L 19 AS 1618/11 B 15.03.2012 rechtskräftig Tatsächlich für die Wohnung anfallende Nebenkosten sind nicht in Relation zur angemessenen Wohnungsgröße zu reduzieren; dies lässt sich mit den vom Bundessozialgericht entwickelten Grundsätzen, nicht in Übereinstimmung bringen. https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=150804
SG Gelsenkirchen - S 36 AS 299/10, v. 23.02.2012 - noch nicht rechtskräftig - Der Beklagte , wird verurteilt, unter Abänderung des Bescheides vom xx.yy.2009, in der Fassung des Anderungsbescheides vom xx.yy.2010 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom xx.yy.2010 dem Kläger die tatsächtichen Kosten der Unterkunft und Heizung abzüglich des im Regelbedarf enthaltenen Anteils zur Warmwasseraufbereitung zu zahlen. : Die notwendigen außergerichtlichen Kosten trägt der Beklagte. Die Berufung wird zugelassen. aus den Gründen: ... Nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB ll werden Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe der ....
LSG_NRW L 12 AS 1773/11 B ER Beschluss vom 24.01.2012 (rechtskräftig) (Davor drohe noch keine Wohnungslosigkeit; war die Verweigerung der Zahlung der ausstehenden Mieten rechtswidrig, so hat die Antragstellerin im Hauptsacheverfahren auch Anrecht auf Zahlung der Kosten des zivilgerichtlichen Räumungsverfahrens durch den LT (und ist nicht auf ein Amtshaftungsverfahren zu verweisen). Anderswo reicht hingegen eine zulässige (fristlose?) Kündigung als Anordnungsgrund: LSG BRB, 25.11.2010 - L 5 AS 2025/10 B ER; 30.06.2011- L 25 AS 535/11 B ER; 28. Dezember 2010 L 25 AS 2343/10 B ER.) Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 24.01.2012 (rechtskräftig) Sozialgericht Düsseldorf S 29 AS 3287/11 ER Landessozialgericht...
B 4 AS 19/11 R Anmerkung RA Haeussler / Essen zu: Das Bundessozialgericht hat in der Verhandlung vom 20.12.11 eine interessante Entscheidung getroffen. Es ging hierbei um das "schlüssige Konzept" der Stadt Duisburg, welches von SG Duisburg und dem LSG für rechtens gehalten wurde. Diese Entscheidungen wurden nun aufgehoben. Die Vorsinstanzen hatten bestimmte Baualtersklassen aus dem Mietspiegel nicht einbezogen, obwohl nicht fest stand, dass aus diesen Altersklassen wenige Wohnungen zum unteren Marktsegment gehören. Andererseits hatten die Behörde und die Vorinstanzen mathematisch-statistische Grundsätze verletzt, indem sie Tabellenfelder aus dem Mietspiegel mit berechnet hatten, bei denen unklar ist, wie hoch der Bestand...
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Urteil vom 16.05.2011 (nicht rechtskräftig) Sozialgericht Aachen S 5 AS 362/10 Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen L 19 AS 2202/10 Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 17.11.2010 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Beklagte unter Abänderung des Bescheides vom 13.01.2010 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 01.03.2010 verurteilt wird, dem Kläger weitere Kosten der Unterkunft in Höhe von 33,75 EUR monatlich für die Zeit vom 01.02. bis 31.07.2010 zu bewilligen. Der Beklagte trägt die Kosten des Klägers des Berufungsverfahrens. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand: Die Beklagte wendet sich im Berufungsverfahren gegen die...
hallo @ all hoffe hiermit einigen helfen zu können :biggrin: Erforderlicher Umzug 84 Ob ein Umzug erforderlich ist, bestimmt sich danach, ob für ihn ein plausibler, nachvollziehbarer und verständlicher Grund vorliegt, von dem sich auch ein Nichthilfeempfänger leiten lassen würde (SG Lüneburg 19.8.2005 - S 24 AS 472/05 ER; OVG HB 24.11.2008 - S2 B 558/08). Dies ist in Fallkonstellationen der Fall (s.a. Frank in GK-SGB II § 22 Rn 58), in denen der Umzug ▪ durch den kommunalen Träger „veranlasst" worden ist, indem dieser (bzw. die ARGE) den Hilfeempfänger zur Senkung der Unterkunftskosten aufgefordert oder sonst ausdrücklich oder konkludent final auf einen Wohnungswechsel hingewirkt hat (SG Dresden 6.6.2006 - S 23 AS 838/06...
Urteil des VIII. Zivilsenats vom 21.10.2009 - VIII ZR 64/09 - Unzulässige fristlose Kündigung des Vermieters nach unpünktlichen Mietzahlungen durch das Sozialamt Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte zu entscheiden, ob unpünktliche Zahlungen der Miete durch das Sozialamt, welches die Mietzahlungen eines bedürftigen Mieters übernommen hat, den Vermieter zur Kündigung des Mietverhältnisses berechtigen. Die Beklagten mieteten mit Vertrag vom 11. Mai 2007 ein Reihenhaus des Klägers in W. Nach § 4 des Mietvertrages ist die Miete jeweils bis zum 3. Werktag eines Monats im Voraus an den Vermieter zu zahlen. Die Beklagten trennten sich noch im Jahr 2007; der Beklagte zu 2 zog aus...
LSG BadWürtt.: Konzept zur Ermittlung des Mietpreisniveaus auf dem örtlichen Wohnungsmarkt NZS 2009 Heft 3 171 Konzept zur Ermittlung des Mietpreisniveaus auf dem örtlichen Wohnungsmarkt SGB II § 22 I 1 und 3 1. Der räumliche Vergleichsmaßstab für die Beurteilung der ortsüblichen Durchschnittsmiete beschränkt sich nicht auf die Wohngemeinde des Hilfeempfängers, wenn sich dort auf Grund ihrer Größe kein eigenständiger Wohnungsmarkt bilden konnte. Der relevante „örtliche Wohnungsmarkt“ kann in einem solchen Falle die im Umkreis von 10-20 km gelegenen Nachbargemeinden umfassen, die nach Lage, Größe und Struktur der Wohnortgemeinde vergleichbar sind (ebenso Hessisches LSG, Beschluss vom 23. 7. 2007 - L 9 AS 91/06 ER - [juris])...
Eigentumswohnung 130qm unabhängig von Personenzahl S 1 AS 365/05 SG Augsburg 04.10.2005 In 2006 beim BSG anhängig unter B 7b AS 2/05 R BSG, offensichtlich unter Überspringung des Landessozialgerichtes Argumentation ggf. auch hilfreich bei Mietwohnungen ( ... räumlicher Lebensmittelpunkt ) Eigentumswohnung 130qm unabhängig von Personenzahl Tenor: „Bei der Unterstützung sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu berücksichtigen ..... Schutzzweck ist nicht der Schutz der Immobilie als Vermögensgegenstand, sondern allein der Schutz der Wohnung im Sinne Erfüllung des Grundbedürfnisses "Wohnen" und als räumlicher Lebensmittelpunkt (BSGE SozR 3-4220 § 6 Rdnr 7). ..... Die Regelung wirkt sich entgegen der...
Das BVerfG hat in einer lesenswerten Entscheidung vom 23. März 2023, 2 BvR 1507/22 Grundzüge dargelegt, wie Gerichte bei Vollstreckungsschutzanträgen bei anstehenden Räumungen vorzugehen haben. Umfangreich auf der Seite der LAG Schuldnerberatung in HH: https://t1p.de/tibw0 Quelle: https://www.tacheles-sozialhilfe.de/newsticker/thome-newsletter-17-2023-vom-28-05-2023.html
Das LSG Berlin-Brandenburg hat entschieden (LSG Berlin-Brandenburg 30.3.2023 - L 32 AS 1888/17) das die Mieten für Sozialwohnungen nicht unangemessen sein können und das auch nicht die Vorgaben des BSG insofern kein geeignetes Konzept zur Ermittlung der Angemessenheitswerte vorliegt an der Wohngeldtabelle plus zehn Prozent Sicherheitszuschlag zu orientieren ist, wenn das dazu führt, dass selbst Sozialwohnungen nicht mehr angemessen gelten. Dieses Urteil hat für Berlin erhebliche Relevanz, dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass im Jahr die sog. Wohnkostenlücke (also die Differenz zwischen der tatsächlichen Miete und vom Jobcenter berücksichtigten Miete) mit Stand Juli 2022 durchschnittlich 144,31 EUR beträgt (Seite 13) und das...
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=fe2af7a0e0d7e31ce04795fc73073517&nr=127368&pos=14&anz=646 Es reicht also nicht, wenn die zur Erzeugung von Warmwasser und Fernwärme benötigte Energie in den Wohnungen ermittelt wird, auch die zentrale Aufbereitungsanlage muß mit den Wärmemengenzählern ausgerüstet sein, d.h., die Wärmemenge ist lückenlos zu erfassen.
Heute im Netz gefunden: Jobcenter muss im Mietvertrag geforderte Privathaftpflichtversicherung übernehmen - dies sind Unterkunftskosten https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Verhandlungen/DE/2021/2021_06_30_B_04_AS_76_20_R.html
https://www.anwalt-kiel.com/sozialrecht/das-jobcenter-kreis-rendsburg-eckernfoerde-verfuegt-derzeit-nicht-ueber-ein-schluessiges-konzept-zur-bestimmung-der-mietobergrenze/ Somit ist die Wohngeldtabelle anzuwenden. Ob bereits eine Umsetzung stattfindet, vermag ich nicht zu sagen. Auf der Homepage des JC und des Kreises werden aber noch die alten Werte von Analyse & Konzept genannt. Unabhängig davon, wäre die Richtlinie aber auch so nicht anwendbar, da die letzte Aktualisierung / Fortschreibung / Neuschreibung schon über 2,5 Jahre her ist. Wohngeldtabelle: https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/anlage_1.html?fbclid=IwAR0dBExFUNz3kFTyfyS668cNWiattY-hmaGcjkMsEjYjPHdJL13L8Adj3S8 und die Liste mit der Mietenstufe (allerdings nur für ganz...
An die Forumsrunde, aktuell ein RA-Beitrag aus: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2698/ Zum 'Berliner Mietendeckel' vs. 'angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung' mit Heranziehung des BSG - B 4 AS 8/09 R vom 22.09.2009 -
An die Forumsrunde, das BSG-Urteil vom 03.09.2020 - B 14 AS 37/19 R erschließt folgendes: https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Verhandlungen/DE/2020/2020_09_03_B_14_AS_40_19_R.html Weiteres im Tacheles-Rechtsprechungsticker vom 06.09.2020 nachzulesen: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2689/
Das SG Bayreuth hat in einem Urteil (19.09.2019, Az. S 17 AS 7/19) entgegen der Rechtslage in § 22 Abs. 3 SGB II die Anrechnung von Betriebskostenguthaben aus Zeiten des Nichtleistungsbezuges in einer verfassungskonformen Auslegung als nicht zulässig erachtet. © harald-thome.de Damit ist eine richtige, bundesweit auch relevante Diskussion eröffnet worden, das Urteil gibt es hier: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2019/Urteil_S_17_AS_7-19.pdf oder auch bei uns:
Urteil vom 9. Oktober 2019 – VIII ZR 21/19 Ein paar Artikel mit Kommentaren dazu: BGH will Einzelfall-Abwägung - Strenge Vorgaben für Mieterhöhung nach Modernisierung BGH stärkt Mieterrechte BGH stärkt Mieterrechte nach Modernisierung
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 22.05.2019 - L 11 AS 209/19 B ER - Haus in Thailand nicht kurzfristig verkaufbar - Jobcenter muss Notlage vorläufig abdecken Hartz IV-Leistungen müssen gegebenenfalls später erstattet werden Wer Hartz IV-Leistungen beziehen will, muss Immobilienvermögen vorher verwerten und von dem Erlös leben. Ausnahmsweise kann jedoch eine akute Notlage zu vorläufigen Leistungen führen - dies entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in einem Eilbeschluss. Weiterlesen...
Einer Hartz-IV-Beziehern ist der Verkauf von nicht selbst genutzten Immobilien auch mit Verlust zuzumuten. Selbst wenn der erzielbare Verkaufspreis nur 80 Prozent des Sachwertes beträgt, ist der Verkauf damit noch nicht offensichtlich unwirtschaftlich, entschied das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart in einem am Mittwoch, 24. April 2019, veröffentlichten Urteil (Az.: L 7 AS 2024/18). LSG Baden-Württemberg, 09.04.2019 - L 7 AS 2024/18 im Volltext
Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass Mieter vom Vermieter allein unter Berufung auf ihr hohes Lebensalter die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen können. Mieter kann unter Verweis auf hohes Lebensalter Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen (LG Berlin, Urteil vom 12.03.2019 - 67 S 345/18 -) Quelle: recht-aktuell.de / Deutsches Anwaltsregister Quelle: Mieter kann unter Verweis auf hohes Lebensalter Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen https://www.anwaltsregister.de/Rechtsprechung/LG_Berlin_Eigenbedarfskuendigung_von_Mietern_in_hohem_Alter_unzulaessig.d6400.html .
Jobcenter dürfen bei der Berechnung, welche Unterkunftskosten sie Arbeitslosen erstatten, ihr Gebiet nicht in einzelne Wohnungsmärkte mit unterschiedlichen Preisniveaus unterteilen. Das hat das Bundessozialgericht... Weiteres: https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/bsg-jobcenter-duerfen-mietkosten-nicht-an-wohnungsmaerkten-messen
Steht dem Vermieter einer Wohnung ein Räumungstitel zur Verfügung, so besteht für den Mieter kein Anspruch gegen das Jobcenter auf Übernahme der Mietschulden. © kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH) Quelle: Keine Übernahme der Mietschulden durch Jobcenter bei bestehendem Räumungstitel des Vermieters
Viele Mieter trifft es unvermittelt. Sie bekommen ein Schreiben ihres Vermieters: Er will ihnen kündigen, weil er die Wohnung selbst nutzen möchte. Doch ganz so einfach geht das nicht. Ein Vermieter könne das Mietverhältnis nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse geltend macht, sagt Julia Wagner vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin. Dies kann unter anderem sogenannter Eigenbedarf sein. ©Deutsches Anwaltsregister Quelle: Kündigung wegen Eigenbedarf: Was Mieter tun können
An die Forumsrunde, diese enorme Herausforderung zu bewerkstelligen, nur mit den prekären Begleitumständen von Leistungsberechtigten sind die (Mietkautions)Schulden mehr als offensichtlich und die Unterdeckung des Existenzminimums über einen längeren Zeitraum unüberbrückbar anhaftet. Dazu aus dem Tacheles-RT - KW 49/2018 vom 03.12.2018: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2442/ Ein "scharf-links"-Blick: =67789&tx_ttnews[backPid]=7&cHash=a159fe0944"]https://www.scharf-links.de/41.0.html?&tx_ttnews[tt_news]=67789&tx_ttnews[backPid]=7&cHash=a159fe0944 Und was dennoch im Juni 2017 dagegen spach, KOS erklärt und erläutert (Kampagne Bündnis "AufRecht bestehen"): "Gegen Aufrechnung und Zwangstilgung unterhalb...
Quelle: https://www.kostenlose-urteile.de/AG-Berlin-Mitte_7-C-8217_Wohnungsmieter-hat-Anspruch-auf-Wassertemperatur-von-40-C-nach-15-Sekunden-und-55-C-nach-30-Sekunden.news26572.htm
https://www.gegen-hartz.de/wenn-60-prozent-zu-hohe-mietkosten-haben-kann-was-nicht-stimmen
Quelle: Thome-Newsletter vom 05.02.18 www.tacheles-sozialhilfe.de PM vom BGH: Pressemitteilung Nr. 22/18 vom 31.1.2018 Urteil im Volltext: Urteil des VIII.*Zivilsenats vom*31.1.2018 -*VIII*ZR*39/17*-
Pressemitteilung: Bundesverfassungsgericht - Presse - Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorlaufiger Leistungen fur Kosten der Unterkunft und Heizung Volltext (lesenswert): Bundesverfassungsgericht - Entscheidungen - Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorlaufiger Leistungen fur Kosten der Unterkunft und Heizung Wermutstropfen: Verfahrensdauer 5 Jahre ä ö ü ß §§
LSG NRW, 29.06.2017, L 7 AS 607/17 https://dejure.org/2017,25678 Der Rest der Begründung ist auch lesenswert. Der im Zitat fettmarkierte Satz erinnert mich an das hier, die Dame kommt jedenfalls zum selben Ergebnis: https://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aktuelles/SGb_2017-04_Tacheles.pdf Und weil es so schön zum Thema passt, eine kleine Erinnerung: Vorschlag einer bundesweiten Kampagne gegen verfassungswidrige Aufrechnung unterhalb des Existenzminimums
LSG Sachsen, 09.02.2017, L 3 AS 432/14 https://dejure.org/2017,18684
Sozialgericht Dortmund, Urt. v. 17.03.2017 – S 19 AS 4276/16 Das Konzept zur Ermittlung der Angemessenheit von KdU-Leistungen ist alle zwei Jahre fortzuschreiben Leitsatz (Juris) 1. Ein schlüssiges Konzept ist alle zwei Jahre fortzuschreiben. 2. Ein schlüssiges Konzept kann zur Bestimmung der angemessenen Bruttokaltmiete herangezogen werden ab dem Stichtag der Datenerhebung. 3. Das für den Kreis Unna erstellte „Konzept zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft – Bericht im Dezember 2015“ genügt den Anforderungen an ein schlüssiges Konzept. Das gilt jedenfalls für Ein-Personen-Haushalte in Bergkamen. Quelle: Tacheles Rechtsprechungsticker KW 16/2017 Urteil ausführlich...
"Aufgrund psychischer Erkrankung unverschuldete Einstellung der Mietzahlungen durch Jobcenter rechtfertigt keine Kündigung des Mieters wegen Zahlungsrückstands Kein Vorliegen eines schuldhaften Zahlungsverzugs oder einer schuldhaften Vertragsverletzung Stellt das Jobcenter die Mietzahlungen ein, weil der Mieter krankheitsbedingt seinen Mit*wirkungs*pflichten nicht nachkommt, so rechtfertigt dies weder eine fristlose Kündigung nach § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB noch eine ordentliche Kündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB. Denn in einem solchen Fall kam der Mieter nicht schuldhaft in Zahlungsverzug oder hat schuldhaft eine Vertragsverletzung begangen. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschieden." Weiterlesen...
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