Seit In-Kraft-Treten von "Hartz-IV" führen wir Verfahren, in denen es um die Frage geht, ob und gegebenenfalls inwieweit die Jobcenter und andere Leistungsträger verlangen dürfen, dass Mietkautionsdarlehen aus dem Regelbedarf oder dem Regelsatz getilgt werden. Im Regelsatz sind Mietkautionsdarlehen nicht berücksichtigt, so dass eigentlich klar sein sollte, dass eine Tilgung aus dem Regelsatz nicht verlangt werden kann. Im Leistungsbereich des SGB II ist die Rechtslage seit dem 1.4.2011 aber leider etwas komplizierter. Bis zur Hartz-IV-Reform, die am 1.4.2011 in Kraft trat, war die Rechtslage klar: Die Tilgung von Mietkautionen aus dem Regelbedarf konnte nicht gefordert werden. Die Behörden haben das zwar regelmäßig versucht...