... Allgemeine Entscheidungen

SG Gelsenkirchen - S 31 AS 2407/14 - PKH-Beschluss v. 15.10.2014 "... erscheint die beabsichtigte Rechtsverfolgung nicht mutwillig und bietet hinreichend Aussicht auf Erfolg..." Eingeklagt wurde die Berücksichtigung einer Hundehaftpflichtversicherung als Pflichtversicherung gemäß LHundG NRW bei der Ermittlung des anrechenbaren Einkommens.
Aktenzeichen: S 6 AS 214/15 ER SOZIALGERICHT KOBLENZ BESCHLUSS In dem Rechtsstreit -Antragsteller * c Landkreis Mayen-Koblenz, vertreten durch den Landrat, Jobcenter Mayen-Koblenz, Marktplatz 24, 56727 Mayen -Antragsgegner * hat die 6. Kammer des Sozialgerichts Koblenz am 17.03.2015 durch den Richter. am Sozialgericht Zimmermann beschlossen: 1 Der Antragsgegner wird verpflichtet, ab dem 12.03:2015 vorläufig die Fahrtkosten zur täglichen Substitutionsbehandlung bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens zu übernehmen. .Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. 2...
Urteil > B 4 AS 26/13 R | BSG - Kein Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts aus einer Eingliederungsvereinbarung < kostenlose-urteile.de Bundessozialgericht, Urteil vom 02.04.2014 - B 4 AS 26/13 R -
"In einem Gerichtsbescheid vom 28.11.2013 (Az.: 7 K 2/13) bestätigt das Verwaltungsgericht Arnsberg durch die vorsitzende Richterin Ströcker, Richterin Dr. Breitwieser und Richter Janßen den grundsätzlichen Rechtsanspruch auf die Herausgabe von Dienstanweisungen der Jobcenter nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Das Gericht führt im Bescheid aus: „Gemäß § 4 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen, IFG NRW) hat jede natürliche Person nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den in § 2 genannten Stellen Anspruch auf Zugang zu dem bei der Stelle vorhandenen Informationsmaterial.“ VG Arnsberg bestätigt IFG-Rechtsanspruch auf...
Anmerkung: In diesem Urteil ging es zwar um eine Rückforderung einer überzahlten Altersrente. Dennoch gelten diese Grundsätze sich auch bei Rückforderungen der Jobcenter oder Arbeitsagenturen 1. Für die Voraussetzungen der Rücknahme eines Verwaltungsaktes kommt es sowohl bei § 48 SGB X (nachträgliche Änderung der Verhältnisse) als auch bei § 45 SGB X (von Anfang an rechtswidrig) auf die objektiv feststellbaren Umstände und nicht auf Kenntnis oder Kennenmüssen der Behörde an. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.12.2012 - L 10 R 4047/12 Tatbestand: Die Beteiligten streiten um die teilweise Aufhebung einer Rentenbewilligung und die Erstattung einer Überzahlung in Höhe von 71.251,27 Euro. Der am ... 1932 geborene Kläger ist...
LSG NRW L 19 AS 1371/12 B ER Beschluss vom 19.09.2012 (rechtskräftig) Auszug: „... verkennt er den Gesetzeszweck des SGB II insgesamt. Dieser erschöpft sich nicht darin, Geld an diejenigen zu verteilen, die Mittel benötigen. Wesentlicher Gesetzeszweck ist es vielmehr ... bedürftige erwerbsfähige Personen ... in die Lage zu versetzen, ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen ... .“ ----------------------------------------------------------------------- Kommentar N.H.: das Gericht verkennt, dass es das legitime Recht eines jeden Menschen ist, sein/ihr Leben ohne Wohnhaftigkeit und ohne Interesse am Arbeitsmarkt zu gestalten. Es bleibt trotzdem die erste Pflicht der Grundsicherungsbehörden, die Existenz zu...
PKH für Geltendmachung der Verfassungswidrigkeit der Regelsätze SGG § SGG § 73a; ZPO § ZPO § 114; RBEG § RBEG § 3 Für die Geltendmachung der Verfassungswidrigkeit der derzeitigen Regelbedarfsermittlung, besteht eine gute Möglichkeit des Obsiegens. LSG NRW, Beschluss vom 23. 4. 2012 - L 7 AS 1059/11 B Aus den Gründen: Hinreichende Erfolgsaussicht ist auch dann anzunehmen, wenn der Ausgang eines Verfahrens von einer schwierigen, bislang nicht geklärten Rechtsfrage abhängt. Eine Erfolgsaussicht in diesem Sinne ist auch nicht deswegen zu verneinen, weil die Klärung der Verfassungskonformität der Neuregelung des Regelbedarfs nicht die Verurteilung des Leistungsträgers zur Gewährung eines höheren, genau...
SGB II §§ 31, 31a, 34 Auch wenn Zahlungen aus einem Zivilprozess grundsätzlich als Einkommen zu berücksichtigen sind, ändert dies nichts an der Hilfebedürftigkeit, sofern der Antragsteller vor der Antragstellung diese Zahlungen zur Schuldentilgung verbraucht hat. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.04.2012 - L 7 AS 552/12 B ER, BeckRS 2012, 69350 Anmerkung von Hermann Plagemann Sachverhalt Der Antragsteller hat im Februar 2012 Leistungen nach dem SGB II beantragt und glaubhaft gemacht, dass er aktuell nicht über ausreichendes Einkommen verfügt, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Zahlungen aus einem Zivilprozess, die im November 2011, Dezember 2011 und Januar 2012 erfolgt sind, hatte er zuvor zur...
BVerwG Urteil vom 14.04.1983 (3 C 8.82) DVBl 1983, 851 VwGO § 42 Abs. 1; VwVfG § 35,§ 36,§ 48 Abs. 4 Leitsätze: “1. Erläßt die Behörde einen beantragten begünstigenden Verwaltungsakt mit dem Vorbehalt der späteren endgültigen Entscheidung, so ist dieser Vorbehalt im Zweifel als eine vorläufige oder eingeschränkte Regelung des Inhalts zu verstehen, daß die Begünstigung zunächst nur bis zum Erlaß der endgültigen Entscheidung Bestand haben soll. 2. Bei einer solchen inhaltlichen Beschränkung einer Regelung ist auf die vorbehaltene abschließende Regelung § 48 Abs. 4 VwVfG nicht anwendbar" Gründe: I. Die Klägerin betreibt ein Milchwerk. Unter anderem beliefert sie Schweinemästereien mit verschiedenen...
BSG 11-04-06 vorläufiger Entscheid Anfechtungs-Leistungsklage BSG Urteil vom 6.4.2011, B 4 AS 119/10 R „Unabhängig von der jeweils zutreffenden Klageart ist auch gegen vorläufige Entscheidungen grundsätzlich gerichtlicher Rechtsschutz zu gewähren.“ "Meistbegünstigungsprinzips" „Hilfsantrag der Klägerin auf Gewährung höherer vorläufiger Leistungen ist - wie oben bereits dargelegt - die kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage in der Form der Bescheidungsklage“ Siehe auch: Presse-Vorbericht Nr. 15/11 vom 23.3.2011, Presse-Mitteilung Nr. 15/11 vom 6.4.2011 BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 6.4.2011, B 4 AS 119/10 R Zulässigkeit der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage auf endgültige...
LSG Sachsen-Anhalt, B. v. 20.10.2011 - L 5 AS 224/11 B ER - rechtskräftig https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=147873&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive Wann liegen die Voraussetzungen für die Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Bescheids vor? Der begünstigende Bescheid (VA) darf nur zurückgenommen werden, wenn er rechtswidrig ist. Dafür sind entsprechende Prüfungen durch den Leistungsträger erforderlich. Zitat: Der Antragsgegner verfügt nicht über gesicherte Erkenntnisse über Einkommen oder Vermögen des Antragstellers. Er vermutet lediglich, dass der Antragsteller im streitigen Zeitraum nicht hilfebedürftig iSv § 9 SGB II gewesen ist. Dies dürfte voraussichtlich für eine auf § 45 Abs. 2...
SG_LIP S 18 AS 1684/11 ER Beschluss vom 01.08.2011 (nicht rechtskräftig) Antrag des Antragstellers, seine Ortsabwesenheit ab dem 02.08.2011 für drei Kalenderwochen zu genehmigen, hat keinen Erfolg Zur entsprechenden Regelung im SGB III: "Da die AA ihre Zustimmung zur Abwesenheit außerhalb des Nahbereiches vor Beginn der Abwesenheit erteilen muss, muss der Arbeitslose im Streitfall vor einer Abreise um vorläufigen Rechtsschutz (Eilverfahren) nachsuchen und die Entscheidung abwarten (idS hat das BSG entschieden zur Regelung des § 77 Abs 1 Nr 3 SGB III aF, nach der es ein Erfordernis der Zustimmung Vorteilnahmebeginn gab, vgl BSG 3.7.2003 NZS 2004, 109). Die AA muss gegebenenfalls im Wege des einstweiligen...
Vorbemerkung: Das müsste auch für jede Brille gelten, die wegen ihrer besonderen Stärke nicht gelistet ist, darum spezielle angefertigt werden muss (z.B. bei Hornhaut- und Linsenastigmatismus), und dann deutlich mehr kostet als die ca. 90 Euro „Normalpreis“, die mit der RL abgedeckt sein sollen. Sozialgericht Detmold, 21. Kammer, Urt. v. 11.01.2011 - S 21 AS 926/10 https://www.justiz.nrw.de/nrwe/sgs/sg_detmold/j2011/S_21_AS_926_10urteil20110111.html Sachgebiet: Grundsicherung für Arbeitsuchende Rechtskraft: rechtskräftig Tenor: Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Bescheides vom 22.02.2010 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 31.03.2010 verurteilt, dem Kläger die Kosten für die Beschaffung...
Damit ist die bisherige Praxis der Landessozialgericht hinfällig, die betroffenen an die kostenpflichtige Verwaltungsgerichte zu verweisen. Ebenso dürfte die sofortige Vollziehung nach § 80 VwGo hinfällig sein. Auch Jobcenter, die als privatrechtliche GmbH fungieren nehmen nach diesem Urteil öffentlich-rechtliche Aufgaben war und unterliegen somit dem Sozialrecht und der Sozialgerichtsbarkeit.
SG Düsseldorf: Bestimmtheitsanforderungen an einen Rückforderungsbescheid Im Leistungsrecht der Sozialhilfe muss nach § 33 SGB X ein Verwaltungsakt inhaltlich hinreichend bestimmt sein. Dies setzt nach Auffassung des Sozialgerichts Düsseldorf, Gerichtsbescheid vom 21.01.2009 - S 35 SO 27/07, voraus, dass aus dem Verwaltungsakt klar hervorgehen muss, was der Sozialhilfeträger verfügt hat, was seinem Empfänger zugebilligt und was ihm auferlegt wird. Der vor dem Sozialgericht Düsseldorf geführte Rechtsstreit hatte inhaltlich die Rechtmäßigkeit eines Rückforderungbescheids zum Gegenstand. Der Kläger bezieht seit Jahren Sozialhilfe. Nachdem der Beklagte, der zuständige Sozialhilfeträger, durch die Bundesanstalt für Arbeit über angebliches...
Beratungshilfe und Leistungen des Arbeitsagentur Keine Abweisung der Beratungshilfe wegen Beratungsmöglichkeit durch Leistungsträger.(AG Homburg, Beschluss 07.04.08 – 2 II 126/08, AnwBl 7/2008, 550) Das Amtsgericht Homburg (Saar) gelangt zu dem Ergebnis, dass die Beratung durch einen Leistungsträger keine andere, die Bewilligung von Beratungshilfe ausschließende Möglichkeit der Hilfe bei Betreibung des Widerspruchsverfahrens darstellt. Das Amtsgericht gelangte darüber hinaus zur Feststellung, dass jeder einzelne Widerspruch als eine Beratungshilfesache zu sehen ist (AG Homburg, Beschluss 07.04.08 – 2 II 126/08, AnwBl 7/2008, 550). Sachverhalt: Die Antragstellerin hatte verschiedene Leistungen bei der Jobcenter beantragt...
Regelleistungskürzung wegen Klinikaufenthalts auch 2008 unzulässig (nicht rechtskräftig) VG Bremen, Az: S3 V 1393/08 vom 22.05.2008 Quelle: Beschluss vom 22.05.2008 - S3 V 1393/08 (pdf, 59.9 KB)
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Urteil vom 03.12.2007 (nicht rechtskräftig) Sozialgericht Detmold S 4 AS 110/05 Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen L 20 AS 2/07 Bundessozialgericht B 14 AS 11/08 R Auf die Berufung des Klägers werden der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Detmold vom 07.12.2006 sowie die Bescheide der Beklagten vom 18.02., 21.03., 29.03. und 30.05.2005 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11.07.2005 aufgehoben. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers für beide Rechtszüge. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand: Die Beteiligten streiten, ob die Beklagte bei den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)...
Anbei die Pressemitteilung und das Urteil des Bundesverfassungsgericht Vorschriften im Verfassungsschutzgesetz NRW zur Online-Durchsuchung und zur Aufklärung des Internet nichtig Die Verfassungsbeschwerden einer Journalistin, eines Mitglieds des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der Partei DIE LINKE und dreier Rechtsanwälte gegen Vorschriften des Verfassungsschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (vgl. Pressemitteilung Nr. 82/2007 vom 27. Juli 2007) sind, soweit sie zulässig sind, weitgehend begründet. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Urteil vom 27. Februar 2008 die Vorschriften zur Online-Durchsuchung sowie zur Aufklärung des Internet für verfassungswidrig und nichtig erklärt. § 5 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 Alt. 2...
Beiordnung eines Rechtsanwalts GG Art. 3 I, 19 IV, 20 III; SGG § 73a; ZPO § 121 II 1 Zur Frage der Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts im Wege der Prozesskostenhilfe. (Leitsatz der Redaktion) BVerfG 3. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 22. 6. 2007 - 1 BvR 681/07 Art. 3 I GG iVm Art. 20 III, 19 IV GG gebietet eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes. 1-3 Nach § 73a SGG iVm § 121 II 1 ZPO ist auf Antrag der Partei ein Rechtsanwalt beizuordnen, wenn die Vertretung durch einen Rechtsanwalt erforderlich erscheint. 4 Die Erforderlichkeit beurteilt sich dabei nicht nur nach Umfang und Schwierigkeit der Sache, sondern auch nach der Fähigkeit...
https://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20050512_1bvr056905.html Grundrechte und deren Schutz durch "normale" Gerichte: Existenzminimum: Prüfung der der Hilfebedürftigkeit. Admin2
Der BGH hat entschieden (März 2006), daß künftig der Vermieter nicht mehr verpflichtet ist die Belege zur Nebenkostenabrechnung (auch nicht in Kopie gegen Kostenerstattung) dem Mieter zwecks einer Überprüfung zur Verfügung zu stellen. Was machen nun aber die Rechtsanwälte und Mietervereine ? Der Mieter soll nun nach dem Willen des BGH nur noch die Möglichkeit zur Einsichtnahme beim Vermieter haben. Hier fehlt es meines Erachtens an der Gleichstellung der Personen (Mieter / Vermieter) im Sinne des Grundgesetzes.
Sozialgericht Lüneburg S 30 AS 158/07 ER 19.02.2007 zu Aufhebungs- und Erstattungsbescheiden; Aufrechnungen: Zwangsvollstreckungsmaßnahmen aus der Erstattungsverfügung dürfen nicht erfolgen
Hier jetzt die Entscheidungsgründe, warum Hartz IV-Armut verfassungsgemäß sein soll. Ich werde dieser Tage noch ein paar Ausführungen dazu schreiben. Denn es gibt erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Schlussfolgerungen des BSozG. BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 23.11.2006, B 11b AS 1/06 R Verfassungsmäßigkeit der Ersetzung der Arbeitslosenhilfe durch das Arbeitslosengeld II - Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Regelleistungen nach SGB 2 - Einkommensberücksichtigung - Kindergeld für volljähriges Kind - sozialgerichtliches Verfahren Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2005 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II). 2 Die 1957...
Hiernach sollte jeder einen Antrag stellen, der zur Jobcenter muss.
Endlich mal eine erste Entscheidung, wonach die BA auch den Optionskommunen und bald auch Jobcenter den Zugriff auf deren Stellenpool gewähen muss. Hier auch mit Anschriften und Ansprechpartner der Arbeitgeber. Dies im Zuge der Amtshilfe. Mal sehen, wie dies weiter ausgeht. Ausfertigung Sozialgericht Schleswig Az.: S 5 AS 455/05 ER Beschluss In dem Verfahren Kreis Nordfriesland, vertreten durch den Landrat, r ' . Marktstraße 6, 25813 Husum, Gz.: 53.t-ER-Nr. 27/05 - ■ • -Antragsteller - gegen Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch den Vorstand, Regensburger Straße 104, 90478 Nürnberg, Gz.: PP32-9042-K 4/05 - Antragsgegnerin- 1.) Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, vertreten durch den Bundesminister, : 11019...
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 24. Mai 2023 - 5 A 350/22 entschieden, dass Mütter auch bei einem One-Night-Stand Unterhaltsvorschuss für ihre Kinder erhalten können. Allerdings muss die Mutter alles in ihrer Macht Stehende tun, um den unbekannten Vater ausfindig zu machen. Das behördliche Verlangen die Vatersuche per öffentlichen Aushang im Café durchzuführen wurde vom OVG als unzumutbar angesehen. Weitere Infos: https://t1p.de/a2w98 Quelle:https://www.tacheles-sozialhilfe.de/newsticker/thome-newsletter-28-2023-vom-10-09-2023.html
Die Jobcenter argumentieren damit, dass sie zum Schutz der Leistungsberechtigten nicht mehr unverschlüsselt per Mail mit Jobcenterkunden kommunizieren wollen. Dazu führt das SG HH sehr klar aus: gibt der Leistungsberechtigte die Zustimmung zur unverschlüsselten Kommunikation, dann hat die Behörde dem zu folgen (SG HH 30.06.2023 - S 39 AS 517/23). Download: https://t1p.de/jkeo3 Dazu auch: https://t1p.de/2bq0d Kommentar: Bundesweit versuchen die Jobcenter auf Weisung der BA die eMailkommunikation zurückzuschrauben und auf die Plattform JobcenterDigital zu verlagern. Im Hamburger Fall hat das SG Hamburg klargestellt, dass der Anspruch auf nichtverschlüsselten Zugang besteht. Vorliegend bei einem blinden Menschen, aber grundsätzlich bei...
Das BSG hat entschieden, dass Überbrückungsleistungen nach § 23 Abs. 3 S. 3ff SGB XII auch dann erbracht werden, wenn die Person keinen „Ausreisewillen“ oder keine „Ausreisebereitschaft“ äußert. EU-Bürger*innen ohne Krankenversicherungsschutz haben im akuten Notfall Anspruch auf medizinische Behandlung auf Kosten des Sozialstaats. Selbst wenn die erkrankte Person kein Aufenthaltsrecht in Deutschland hat, kann sich die behandelnde Klinik die Kosten für die Notfallbehandlung von der Sozialhilfe wieder zurückholen, urteilte das BSG am 13.07.2023 - B 8 SO 11/22 R). Dem nicht versicherten Ausländer stünden Überbrückungsleistungen in Form von Hilfen bei Krankheit zu. Auf die Ausreisebereitschaft des Ausländers komme es hierfür nicht an, auch...
Das SG Kiel hat mit Urteil vom 14.03.2023 - S 35 AS 35/22 entschieden, das Ersatzbeschaffungskosten für eine Waschmaschine im Rahmen des Härtefallmehrbedarfes nach § 21 Abs. 6 Satz 1 SGB II auf Zuschussbasis zu übernehmen sind. Das SG Kiel begründet dies damit, dass die Kosten für Erwerb von Elektrogroßgeräten im Regelsatz zu gering berücksichtigt werden und daher ein Darlehen nach § 24 Abs. 1 SGB II eben nicht zumutbar ist. Die gleiche Position wird im unter Nr. 1 in diesem NL beworbenen Leitfaden vertreten (Thome, Leitfaden SGB II/SGB XII, 52, Rn. 65, S. 422 ff). Das Urteil zum Download: https://t1p.de/c86ja Umfassender Text dazu: https://t1p.de/8ud66...
In einem Wohnheim untergebrachte psychisch kranke Ausländer*innen können vom Sozialhilfeträger die Kostenerstattung für die Beschaffung eines neuen Passes beanspruchen. Die vom Heimatland erhobenen Gebühren für die Ausstellung eines neuen Passes sind dem „weiteren notwendigen Lebensunterhalt“ zuzuordnen und nicht aus dem Taschengeld, welches die Bewohner*innen als Barbetrag erhalten, zu bezahlen, entschied das BSG (9.12.2022 - B 8 SO 11/20 R). Hier eine Sachverhaltszusammenfassung: https://t1p.de/ntq0r Wertung bei Wolters Kluver: https://t1p.de/hzkcl und dies BSG Entscheidung im Volltext: https://t1p.de/mgiaq Quelle: https://www.tacheles-sozialhilfe.de/newsticker/thome-newsletter-16-2023-vom-21-05-2023.html
Das Bundesverfassungsgerichts hat mit Beschluss vom 19.10.2022 entschieden, dass eine niedrigere „Sonderbedarfsstufe“ für alleinstehende erwachsene Asylbewerber*innen in Sammelunterkünften verfassungswidrig ist (BVerfG 19.10.2022 - 1 BvL 3/21) und somit ab der BVerfG Entscheidung höhere ungekürzte Regelleistungen zu erbringen sind. Für alle diejenigen, die vorher ins Widerspruchs- oder Überprüfungsverfahren gegangen sind, auch für die Vergangenheit. Mehr dazu vom BVerfG: https://t1p.de/2xnpv Dahin gehende Nachzahlungen sind bei den analogberechtigten Geflüchteten anrechnungsfrei (§ 2 Abs. 1 AsylbLG iVm § 82 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII). Wenn die Geflüchteten anerkannt und im SGB II – Leistungsbezug sind, hat das BSG klargestellt „dass...
Die nachstehende Entscheidung ist aus 2016 und enthält die klare Aussage, daß es auch öffentlichen Unternehmen in privater Rechtsform verboten ist, sich über Grundrecht hinwegzusetzen, denn die Einhaltung von Grundrecht steht nicht zur Disposition auch nur einer öffentlichen Stelle. Die Aussagen des BVerfG gehen sogar soweit, daß Rechtsgeschäfte mit einem öffentlichen Unternehmen in privater Rechtsform schlicht nichtig sind, wenn sich dieses Unternehmen über Grundrecht hinweggesetzt hat. Und, nein, in der Entscheidung geht es nicht um die DB AG. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Juli 2016 - 2 BvR 470/08 -, Rn. 1-61, http://www.bverfg.de/e/rk20160719_2bvr047008.html Aus Gründen des Vorranges des Unions- und...
Eine etwas ältere Entscheidung, die in ihrer Aussage aber nicht ganz unbedeutend ist. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Januar 2008 - 2 BvR 793/07 -, Rn. 1-27, http://www.bverfg.de/e/rk20080130_2bvr079307.html Querverweis: https://www.elo-forum.org/threads/eugh-c-357-19-ewg-vertrag-ist-die-verfassungsurkunde-der-jetzigen-europaeischen-union.225918/
Das BSG hat mit Urteil vom 13. Juli 2022 (B 7/14 AS 75/20 R) entschieden, dass Trinkgelder in Höhe von bis zu 10 % des Regelsatzes anrechnungsfrei zu bleiben haben. Trinkgelder sind Einkünfte im Sinne von § 11a Abs. 5 SGB II, die ohne rechtliche oder sittliche Pflicht erbracht werden. Wichtig ist hierbei, dass nicht über Einkünfte aus Pfandflaschensammeln oder Betteln entschieden wurde, hier dürfte die Grenze der Gerechtigkeitsprüfung im Sinne des § 11a Abs. 5 S. 1 Nr. 2 SGB II vor der Hälfte des Eckregelsatzes, also 224,50 EUR statt 44,60 EUR weiterhin nicht erfüllt sein. Mehr dazu: https://t1p.de/9ndfu Quelle: https://www.tacheles-sozialhilfe.de/newsticker/thome-newsletter-27-2022-vom-17-07-2022.html
Das 27. BAföG-Änderungsgesetz wurde am 23.6.22 im Bundestag beschlossen. Ab Wintersemester 22/23 werden die Freibeträge auf das Elterneinkommen um 20,75% steigen, die Bedarfssätze leider nur um 5,75% (Mietzuschlag >10%). Dazu kommt die Erhöhung der Altersgrenze auf 45 und des Vermögensfreibetrags auf 15.000 € (für alle unter 30) bzw. 45.000 € ab 30 Jahre. Die BAföG Bedarfssätze wurden zwar um 5,75 erhöht hinken aber deutlich der aktuellen Inflation her (die Inflationsrate +7,9 %). Weitere Infos: Bafög-Rechner: https://t1p.de/fxmlj, Wolters Kluver: https://t1p.de/l31yg und Veröffentlichung Bundestag: https://t1p.de/bu94p Quelle: https://www.tacheles-sozialhilfe.de/newsticker/thome-newsletter-24-2022-vom-26-06-2022.html
Der Bezug des Mindestlohns ist nicht unbedingt gesichert, wenn der Arbeitgeber in Insolvenz geht. Das heißt, dass auch Mindestlöhne Teil der Insolvenzmasse ist. Näheres dazu: Kostenlose Urteile
Das BSG hat in Bezug auf die Anrechnung von Arbeitseinkommen entschieden, dass der Grundfreibetrag von 100 Euro sowie der Erwerbstätigenfreibetrag (§ 11b Abs. 2 und 3 SGB II) für jeden Monat für den Erwerbseinkommen in einer Summe gezahlt wird, einzeln abzusetzen ist. So BSG, Urteil vom 29.03.2022, B 4 AS 24/21 R, nachzulesen: https://t1p.de/tmsqo Die Fehlerquote dürfte erheblich sein. Quelle: https://www.tacheles-sozialhilfe.de/newsticker/thome-newsletter-22-2022-vom-06-06-2022.html
Das LSG hat in einem Verfahren mehrere Konzepte, die auf Analysen der Firmen Analyse & Konzepte sowie Empirica beruhen, bestätigt. Dabei wurde der Augenmerk auf die Art gelegt, wie die entsprechenden Firmen die Daten im Bereich KdU erheben. Genaueres findet sich hier: https://www.kostenlose-urteile.de/LSG-Nordrhein-Westfalen_L-19-AS-208318_LSG-Nordrhein-Westfalen-Schluessige-Konzepte-von-SGB-IIXII-Traegern-bestaetigt.news31741.htm
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=128713&pos=10&anz=862 Leitsatz
Wie alle hier wissen, besteht bei Menschen, die nach einer Tätigkeit als sozialversicherte Beschäftigte in die Erwerbslosigkeit geraten, Anspruch auf ALG 1. Das LSG musste entscheiden, ob eine private Tätigkeit als pflegende*r Angehörige*r als Anwartschaft für ALG I gewertet werden kann. Eine gute Erklärung des Urteils findet sich hier: https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-recht-kommunal/arbeitslosengeld-bei-privater-pflegetaetigkeit_238_560890.html Hier gibt es ja etliche, die pflegende Angehörige sind...
Verspätete Umsetzungen von elektronischen Meldungen dürfen nicht zulasten der Versicherten gehen und schließen die Auszahlung von Krankengeld nicht aus. Eine Sozialpädagogin machte dies Urteil in der hiesigen PIA per Aushang bzw. Ausdruck von Anwalt Online öffentlich und das betrifft vermutlich doch einige Mitforist*innen oder Mods. (Die können schließlich auch mal krankwerden...) Hier ist die Veröffentlichung von Anwalt Online. Der Text des Urteils ist laut dejure.org noch nicht publiziert. https://www.anwaltonline.com/sozialrecht/urteile/30091/keine-negativen-folgen-fuer-versicherten-durch-verspaetete-einfuehrung-der-elektronischen-krankmeldung
Rentner verlangt 6 Euro Toilettengeld pro Tag / 180 Euro im Monat Weder ein Mangel an Toiletten in Essen noch ein freiwilliger längerer Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung gerechtfertigt die Gewährung einer aufstockenden Leistung. Zwar fand ich dieses Urteil zunächst bei "Kostenlose Urteile", doch dann auch auf den Seiten des LSG. Hier kommt nun dessen Pressemitteilung. https://www.lsg.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen_des_Jahres_2022/Aktuelle_Pressemitteilungen/SGB-XII_Kein_Anspruch_auf_Toilettengeld/index.php Das könnte für diejenigen im Umkehrschluss interessant sein, die aus medizinischen Gründen des öfteren mal das Stille Örtchen benötigen.
An die Forumsrunde, die geplanten Konjunkturpakete - als Orientierung bitte: Sozialpaket I (bis 30.06.2020) aus dem Tacheles-Newsletter 19/2020 vom 07.06.2020 https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2661/ https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Konjunkturpaket/2020-06-03-eckpunktepapier.pdf?__blob=publicationFile&v=9 https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Konjunkturpaket/2020-06-03-eckpunktepapier Sozialpaket II (bis 30.09.2020) Zur weiteren Information aus dem Tacheles-Newsletter 21/2020 vom 21.06.2020: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2666/...
BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 06. November 2019 - 1 BvR 276/17 -, Rn. 1-142, http://www.bverfg.de/e/rs20191106_1bvr027617.html Leitsätze, (eine Auswahl) Querhinweise zu https://www.elo-forum.org/threads/eugh-c-357-19-ewg-vertrag-ist-die-verfassungsurkunde-der-jetzigen-europaeischen-union.225918/ https://www.elo-forum.org/threads/eug-t-96-21-eine-nationale-covid-impfpflicht-kann-nicht-mit-unionsrecht-begruendet-werden.226110/ https://www.elo-forum.org/threads/unionsrahmen-zum-datenschutz.226303/ Da der Datenschutz unionsrechtlich vollständig harmonisiert ist, sind durch die nationalen Fachgerichte die Unionsgrundrechte als maßgebliche Grundrechte zu beachten wie einzuhalten, nicht das dt. Grundgesetz.
Absolvieren junge Menschen Praktika, die eine Zulassungsvoraussetzung für die anvisierten Studiengänge sind, ist ein Anspruch auf Mindestlohn ausgeschlossen. Näheres erklärt "Kostenlose Urteile": https://www.kostenlose-urteile.de/BAG_5-AZR-21721_Kein-gesetzlicher-Mindestlohn-fuer-Pflichtpraktikum-als-Zulassungsvoraussetzung-fuer-die-Aufnahme-eines-Studiums.news31318.htm
Sozialgericht Gießen, Gerichtsbescheid vom 05.11.2021 - S 20 AL 70/21 - Dem Anwalt eines Zahnarztes, der bezüglich des Kurzarbeitergeldes klagte, teilte das Gericht mit, dass die elektronische Übermittlung einer E-Verwaltungsakte ausreichend ist und kein Anspruch auf eine Überlassung auf Papier besteht. Näheres kann hier gelesen werden, denn es könnte auch für andere Klagende, wenigstens aus Hessen, im Bereich des Sozialrechts interessant sein. https://www.kostenlose-urteile.de/SG-Giessen_S-20-AL-7021_Kein-Anspruch-auf-Seitennummerierung-und-Uebersendung-eines-Papierausdrucks-einer-elektronischen-Verwaltungsakte.news31324.htm
In dem oben genannten Urteil stellte das Gericht fest, dass die im Hartz IV Satz vorgesehene monatliche Pauschale nicht immer die Kosten für den Schulbedarf deckt und von daher ein Mehrbedarf entstehen kann. Die Richter erachteten die angesetzte Pauschale als unrealistisch. Eine Zusammenfassung des Urteils findet sich beim Deutschen Anwaltsregister, der vollständige Wortlaut findet sich auf Rechtsprechung Niedersachsen. Ein Urteil, das für etliche Eltern hier interessant sein dürfte.
Bei der Bewilligung einer EMR kann trotzdem Anspruch auf Krankengeld bestehen. Im Deutschen Anwaltsregister erklärt RA Klier das Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen ziemlich detailliert. In dem Rechtsstreit ging es darum, dass der Rententräger zum einen die EMR zu einem früheren Zeitpunkt gewähren muss und zum anderen darum, dass dem Kläger als Folge eines Unfalls, der zur Erwerbsunfähigkeit führte, noch Krankengeld aufgrund seiner Arbeitsunfähigkeit zustand. Die genaue Erklärung findet sich hier.
Ein Frührentner, dem eine EMR bewilligt wurde, kann sich unter Umständen nicht auf den Vertrauensschutz berufen und muss ggf. ausbezahltes und bewilligtes Wohngeld zurückzahlen. Eine genaue Begründung findet sich hier: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Koblenz_3-K-61721KO_Fruehrentner-muss-nach-Gewaehrung-von-Erwerbsminderungsrente-Wohngeld-zurueckzahlen.news31202.htm Das kann, muss aber nicht, für einige User*innen hier, interessant sein.
Das Sozialgericht entschied, dass Aufstocker*innen bei Klagen gegen die endgültigen Leistungsfestsetzungen sich nicht die für sie günstigsten Monate heraussuchen dürfen. Genau erklärt wird das hier: https://www.kostenlose-urteile.de/SG-Dresden_S-10-AS-114419_Keine-Rosinenpickerei-bei-Hartz-IV.news31162.htm
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